Lammert will Deutsch
im Grundgesetz verankern
"Keine fünf " der bisherigen
Grundgesetzänderungen erscheinen dem Bundestagspräsidenten so bedeutend wie
die Festlegung auf Deutsch als Landessprache.
Bundestagspräsident Norbert Lammert will Deutsch als Landessprache im
Grundgesetz verankert wissen. Zwingend notwendig sei dieser Schritt zwar
nicht, schrieb Lammert in einem Beitrag für das Münchner Nachrichtenmagazin
„Focus“: „Wenn ich mir allerdings die 58 Änderungen und Ergänzungen des
Grundgesetzes betrachte, die es seit 1949 gegeben hat, fallen mir keine fünf
Änderungen ein, die es an Bedeutung und Rang mit der Sprache als Mittel der
Selbstverständigung und Identität eines Landes aufnehmen können.“
Eine gemeinsame Sprache ist für Bundestagspräsident Norbert Lammert "Mittel
der Selbstverständigung und Identität eines Landes". Daher setzt er sich
dafür ein, dass der Satz "Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch" ins
Grundgesetz aufgenommen wird
Politik sei zwar nicht für die Sprache zuständig, trage aber eine erhebliche
Mitverantwortung dafür, wohin die Sprache sich entwickle, erläuterte Lammert,
der der CDU angehört. Eine „Klarstellung im Grundgesetz“ könne dazu
beitragen diese Verantwortung kenntlich zu machen.
Der Bundestagspräsident setzt sich in dem Artikel mit dem Verschwinden des
Deutschen als Wissenschaftssprache auseinander. Seiner Ansicht nach
riskieren die deutschen Wissenschaftler mit dem Verzicht auf ihre
Muttersprache „substanzielle Einbußen an Erkenntnis- und
Vermittlungsgewinnen“.
Lammert ist einer von mehreren Abgeordneten von Union, FDP und SPD, die im
vergangenen November einen wollen fraktionsübergreifenden Vorstoß
angekündigt hatten, um die deutsche Sprache in der Verfassung zu verankern.
Für eine Änderung des Grundgesetzes ist in Deutschland eine
Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig.
Der Verein für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland (VDA) und der Verein
Deutsche Sprache (VDS) setzen sich bereits seit Jahren für eine Passage zur
deutschen Sprache im Grundgesetz ein. Vorgeschlagen wird ein Zusatz in
Artikel 22 mit dem Wortlaut: „Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch.“
Der Grundgesetzartikel 22 bestimmt bereits Berlin zur Hauptstadt und die
Farben der Bundesflagge.
Quelle: Welt-online, 30.01.2011
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