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"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

 
 

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Sie blöken „Hitler, Hitler“

In Deutschland ist die NS-Ideologie inzwischen so dämonisiert, daß man sich ihrer wieder ganz offen bedienen kann. Von Hans-Josef Tuschmann.

 

Nationalsozialistische Bezeichnung von Kranken als Ballastexistenzen

Nationalsozialistische Bezeichnung

 von Kranken als Ballastexistenzen


(kreuz.net) Der letzte Parteitag der angeblich ‘Christlich-Demokratische Union’ hat knapp abgelehnt, daß in Deutschland bei der Laborherstellung von Menschen Jagd auf Behinderte gemacht werden darf.

Doch schon jetzt ist klar, daß sich die CDU am Ende zu einem „Kompromiß“ durchringen wird.

Man wird die ungezügelte Behindertenjagd offiziell „nur in engen Grenzen“ erlauben.

Bereits jetzt hat die CDU-Familienministerin Kristina Schröder (33) vorgeschlagen, bei „schweren erblichen Vorbelastungen der Eltern“ eine Selektionsdiagnostik durchzuführen.

Hier haben die Nationalsozialisten viel Vorarbeit geleistet: Bei der Umsetzung dieses Vorschlages müssen die deutschen Gesundheitsbehörden nur die alten Erbgesundheitsgutachten aus der Zeit vor 1945 aus ihren Archiven hervorkramen und aktualisieren.

Die BRD muß erbkranken Nachwuchs verhindern
Ich kann der Familienministerin zum Beispiel das wieder aktuelle „Gesetz zur Verhinderung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933 empfehlen.

Im Anschluß daran erstellten die NS-Ämter für Gesundheitspolitik und Erbpflege umfangreiche erbbiologische Personenkataster.

Bis zum Jahr 1939 hatte allein das Erbpflegeamt im Bezirk Wiesbaden-Nassau 75.000 Karteikarten von Anstaltsinsassen und deren Familieangehörigen gesammelt sowie 9.000 Sippenprüfungen auf Erbbelastungen durchgeführt.

In jeder „Irrenanstalt“ war mindestens ein Arzt beauftragt, die Erbschäden der Insassen, ihrer Familienangehörigen und gegebenenfalls der gesamten Sippe auf Personenkarteien aufzunehmen.

Diese Bestandsaufnahme diente unter anderem dazu, „erblichen belastete“ Schwangere auszusondern und ihre Kinder abzutreiben.

Aufgrund ihrer Nachforschungen ließen die NS-Ärzte – die ihrer Zeit weit voraus waren – mehr als 7.000 ungeborene Kinder abschlachten.

Der Apfel und der Stamm
Den Traum vom verhinderten erbkranken Nachwuchs träumt in Deutschland passenderweise auch der Enkel eines NS-Bonzen – der Strafverteidiger und Schriftsteller Ferdinand von Schirach (46).

Er tarnt seinen Neo-Nazi-Vorstoß zugunsten der Jagd auf behinderte Kleinkinder mit Feminismus-Parolen.

Einen entsprechenden Artikel durfte er im deutschen Straßenmagazin ‘Spiegel’ publizieren.

Dessen Gründer Rudolf Augstein († 2002) lernte sein finsteres Journalisten-Handwerk im Jahr 1942 bei der Goebbelspresse und kämpfte anschließend als Leutnant der Wehrmacht für den NS-Endsieg.

Zur gleichen Zeit war Ferdinand von Schirachs Großvater, Baldur von Schirach († 1974), als Wiener Gauleiter damit beschäftigt, die 60.000 Juden der Stadt in die östlichen Ghettos zu deportieren.

Vorher hatte Großvater von Schirach als Reichsjugendführer die erbgesunde deutsche Jugend dem Führer zugeführt.

Noch ein Schuß Kirchenhaß
Der Enkel des NS-Jugendverführers bemüht sich ebenfalls um die Reinheit der Erbmasse.

Vom Hauptquartier des ‘Spiegels’ aus schießt er gegen die zögerliche Haltung der deutschen Familienministerin Kristina Schröder in der Frage der Präimplantationsdiagnostik.

Erwartungsgemäß polemisiert von Schirach auch gegen „einige deutsche Bischöfe“. Er entlarvt sie als Hintermänner des Widerstands gegen die Reinerhaltung der deutschen Rasse.

Dabei marschiert er in den Fußstapfen seines Großvaters, der zusammen mit Alfred Rosenberg († 1946), Martin Bormann († 1945) und Heinrich Himmler († 1945) zu den treibenden Kräften des NS-Kirchenhasses gehörte.

Behinderte treiben wir ab
In zackigem Tonfall fordert von Schirach junior die Endlösung für behinderte Labormenschen, bevor diese in eine Frau eingepflanzt werden.

Die bisherige restriktive Handhabung oder das Verbot dieser menschenverachtenden Verfahren beschimpft er als „Zynismus“.

Von Schirachs Diffamierung der bestehenden Gesetze zum Schutz des Lebens steht in der Tradition des heute hochaktuellen NS-Films „Ich klage an“.

Selbstverständlich ist für den Neo-Nazi von Schirach die Abtreibung behinderter Kinder gerechtfertigt – genauso wie für seinen NS-Großvater.

In seinem Übereifer für die Frühselektion verplappert sich der Eugenik-Fanatiker allerdings, wenn er vom „psychischen Elend einer Abtreibung“ spricht.

Die Linken benützen den NS-Jargon
In ähnliche Widersprüche verstrickt sich die Schriftstellerin Eva Menasse (40). Auch sie hat über den ‘Spiegel’ ein Pamphlet für die Endlösung an behinderten Menschen verbreitet.

Die feministische Kampfzicke fordert die frühzeitige Schlachtung erbkranker Kinder kategorisch.

Auch sie erwähnt die „gräßlichen Vorgänge“ bei Spätabtreibungen von behinderten Kindern einschließlich des lebenslänglichen Post Abortion Syndroms.

Frau Menasse dämonisiert die Spätabtreibung, um die frühzeitige Behindertenjagd zu propagieren.

Auf den Vorwurf neo-nazistischer Argumentation reagiert sie gereizt und stellt ihre Kritiker als Blöker von „Hitler, Hitler“ hin.

Gleichzeitig redet sie offen im biologistischen NS-Jargon:

Die Natur sortiert die mißglückte, kranke Leibesfrucht doch auch frühzeitig aus: Warum sollten die Menschen „den kranken Zellhaufen nicht aussondern“ dürfen?

Diese menschenverachtende Rede bestätigt die Warnung des Philosophen Robert Spaemann. Er stellte fest, daß die gesellschaftliche Hinwendung zum größtmöglichen Wohlbefinden eine Abkehr vom Lebensschutz beinhaltet.

Mit dem Verbot der Frühselektion – so Frau Menasse – stelle man den „Schutz eines Zellhaufens über die körperliche und seelische Gesundheit von lebenden und fühlenden Menschen“.

Hochanständige Neo-Nazis
Die Nazis sprachen von höherwertigen und minderwertigen Menschen.

Die Neo-Nazis gehen noch einen Schritt weiter. Sie erklären den Menschen in seinem ersten Wachstumsstadium zur „Biomasse eines Zellhaufens“.

Ihre Behauptung, daß aus einem ungeordneten Zellhaufen ein wohlgeordneter Mensch würde, ist ebenso töricht wie die Evolutionsideologie, nach der sich aus dem Tohuwabohu der Ursuppe angeblich zufällig der komplexe Kosmos entwickelt habe.

Zum Schluß verbindet Frau Menasse ihre Verdammung der katholischen und natürlichen Moral mit einem Lob auf den Judenstaat.

Dort hätte man kein Problem damit, ungeborene Juden in den ersten Lebenswochen zu selektieren und abzutreiben.


Quelle: Kreuz.net 20110103

 

 

Operation

„Nie wieder Euthanasie!“

 

Als 1945 das ganze Ausmaß der Verbrechen der Nationalsozialisten deutlich wurde, äußerte sich  das Entsetzen in der ganzen Welt und in Deutschland in dem Satz, der zugleich eine heilige Verpflichtung sein sollte: Nie wieder Euthanasie! Nur 65 Jahre später sind wir heute wieder mit einer potentiell gleichen Politik konfrontiert, die von einer klammheimlichen Rationierung bei der medizinischen Versorgung zu einer offenen „Regelung“ übergeht, bestimmte Kategorien von Patienten schon lange nicht mehr gut und nun nicht einmal mehr ausreichend zu versorgen.

Als ein Dammbruch muß die jüngste Ankündigung des Präsidenten der Bundesärztekammer, Professor Jörg-Dietrich Hoppe angesehen werden, der mitteilte, die deutsche Ärzteschaft werde ihr Berufsrecht beim Thema Sterbehilfe auf Grund einer geänderten Stimmung unter den Ärzten ändern. Daß die Beihilfe zum Suizid nach dem ärztlichen Standesrecht als unethisch verboten sei, während sie nach dem Strafrecht nicht verfolgt werde, daran könne nicht länger festgehalten werden.

Diese Aussage Professor Hoppes kommt nur wenige Tage, bevor der von Präsident Obama eingesetzte Direktor des Zentrums für Medicare- und  Medicaid-Dienste, Dr. Donald Berwick, am 1. Januar eine neue Regelung einführt, die ab sofort Ärzte in den USA finanziell belohnt, wenn sie möglichst viele Patienten unter dem Vorwand  einer „Planung für das Lebensende“ überreden können, im Notfall auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten. Genau diese Regelung war 2009 vom amerikanischen Kongreß, also dem gesetzgebenden Regierungszweig, während der Debatte über das Gesundheitsgesetz explitzit abgelehnt worden, nachdem Lyndon LaRouche darauf hingewiesen hatte, daß sich diese Politik in der Tradition der „Tiergarten-4“-Richtlinien Hitlers von 1939 befinden. Was nun in neuem Gewand als „Regelung“ daher kommt - also unter Umgehung des Kongresses -, wird unter Bedingungen brutalster Sparpolitik in Kombination mit dem bereits als „Todesrat“ bekannten „Independant Payment Advisory Board“ einen tödlichen Mechanismus schaffen, der den Wert des menschlichen Lebens der Kostenfrage unterwirft.

Es gibt keinen Zweifel daran, daß Professor Hoppe sich ebenso über die menschenverachtende Gesundheitspolitik in Großbritannien und den USA im Klaren ist, wie er auch den Zusammenhang mit den gigantischen Rettungpaketen für Banken, die sich verzockt haben, und der Abwälzung dieser Kosten auf den Lebensstandard der Bevölkerung sieht. Man kann nur ahnen, welcher Druck auf ihn ausgeübt wurde: Noch beim 33. Deutschen Ärztetag im Mai 2009 in Mainz hatte er in einer dramatischen Eröffnungsrede gefordert, daß es eine öffentliche Debatte darüber geben müsse, daß es in Deutschland bereits eine heimliche Rationierung im Gesundheitswesen gebe und die Politik die Entscheidung treffen müsse, entweder „die Finanzaustattung des Gesundheitswesens in der gesetzlichen Krankenkasse zu verbessern, oder transparent und öffentlich die fachmännisch beratene Priorisierung als Lösungsoption zu akzeptieren“.

Zuvor hatte der 66. Deutsche Juristentag die Position bezogen, die Mitwirkung des Arztes beim Tod sei nicht nur strafrechtlich zulässig, sondern sogar eine ethisch vertretbare Form der Sterbebegleitung. Hoppe hatte damals dazu erklärt, dies widerspreche zutiefst dem Geist und Inhalt des ärztlichen Auftrags: „Um es klar und deutlich zu sagen: Assistierter Suizid ist keine ärztliche Aufgabe, und darf es auch niemals werden, liebe Kolleginnen und Kollegen!“

Im August 2010 veröffentlichte dann das Allensbacher Institut eine Umfrage, wonach sich ein Drittel der befragten Ärzte für den ärztlich assistierten Suizid ausgesprochen hätte. Und nun, nachdem nicht der geringste Zweifel mehr daran bestehen kann, daß die Regierungen der USA und Europas sowie die EU-Kommission entschlossen sind, die durch die gigantischen Rettungspakete für die Banken entstandene Staatsverschuldung mit drakonischen Kürzungen u.a. im Gesundheitswesen zu reduzieren, will Hoppe die Standesethik der Ärzte „liberalisieren“ und dies zum Thema beim kommenden 34. Ärztetag machen!

Die Verfasserin führte mit Professor Hoppe während des 33. Ärztetages in Mainz ein Interview zu diesem Themenkomplex, das in der Neuen Solidarität 22/2009 veröffentlicht wurde (siehe http://www.solidaritaet.com/neuesol/2009abo/22/hoppe.htm). Darin wurde auch die folgende Frage gestellt:

Frage: Besteht nicht die Gefahr, daß, wenn die Finanz- und Wirtschaftskrise massiv weiter zunimmt, eine Art Triage oder Rationierung im Gesundheitswesen notwendigerweise aus Kostengründen wieder zu Euthanasiepraktiken führen wird - wie bei den Nazis? In Amerika und auch in Großbritannien wird ganz offen über den „assisted suicide“ diskutiert und der Obama-Berater Ezekiel Emanuel hat geschrieben, wieviel man sparen könnte, wenn man den Ärzten die aktive Sterbehilfe erlaubt. Ich finde das ungeheuerlich!

Hoppe: Ja, das ist es auch. Deswegen habe ich auch das Thema in der Eröffnungsrede ganz klar benannt; der Ärztetag hat dem zugestimmt, und wir werden zu diesem Thema auch noch einen Beschluß fassen. Ich glaube, da wird der Ärztetag auf gar keinen Fall locker lassen, sondern die Position verteidigen, die wir eingenommen haben. An unseren Nachbarländern, eines im Norden, eines im Westen, eines im Süden, haben wir Beispiele, an denen wir uns orientieren können, wie wir es nicht machen sollten.“

Was also hat dazu geführt, daß der Präsident der Ärztekammer in diesem Punkt, für den wir gerade in Deutschland für immer und alle Zeiten unsere Lektion gelernt haben sollten, so unglaublich eingeknickt ist?

Dr. Leo Alexander, einer der Ankläger beim Strafverfahren gegen 16 Nationalsozialisten, die sich in Nürnberg wegen ihrer führenden Rolle in der Hitler-Ära bei der Massenvernichtung der von ihnen als „nutzlose Esser“ betrachteten Menschen verantworten mußten, wies 1949, nur drei Jahre nach dem Gerichtsprozeß, auf den Kern des „philosophischen Prinzips“ hin, das zu diesen schrecklichen Taten geführt hatte. Er bezeichnete es als „rationale Nützlichkeit“, eine Hegelsche und Benthamsche Doktrin, die dazu führte, daß immer größere Bevölkerungsgruppen wie Vieh behandelt und getötet wurden, weil sie der Gesellschaft angeblich zu viele Ressourcen entzogen oder auf andere Weise unerwünscht waren. Hunderttausende deutscher Bürger, ganz zu schweigen von Millionen ausländischer Staatsbürger, wurden aufgrund dieses „Prinzips“ in den Tod geschickt.

Dieser Glaube an den Utilitarismus -  viele würden es vielleicht als „Pragmatismus“ bezeichnen - hat sich in den letzten Jahrzehnten in den Vereinigten Staaten  und Europa eingeschlichen und spielt nun in der Gesundheitspolitik  entscheidende Rolle. Dr. Alexander warnte auch vor der Gefährlichkeit der „schiefen Ebene“, auf der es kein Halten mehr gibt, wenn sie erst einmal betreten ist. Er schrieb:

„Welche Ausmaße die [Nazi-]Verbrechen schließlich auch immer angenommen haben, es wurde allen, die sie untersucht haben, deutlich, daß sie aus kleinen Anfängen erwuchsen. Am Anfang standen zunächst nur feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung der Ärzte. Es begann mit der Auffassung - die in der Euthanasiebewegung grundlegend ist - daß es so etwas wie Leben gebe, das nicht lebenswert sei. Im Frühstadium traf das nur die schwer und chronisch Kranken. Nach und nach wurden zu dieser Kategorie auch die sozial unproduktiven, die ideologisch Unerwünschten, die rassisch Unerwünschten und schließlich alle Nicht-Deutschen gerechnet. Entscheidend ist freilich, sich klar zu machen, daß die Haltung gegenüber den unheilbar Kranken der unendlich kleine Auslöser für einen totalen Gesinnungswandel war. Diese subtile Änderung in der Haltung der Ärzte ist es also, die man am gründlichsten untersuchen muß.“

In seinem Artikel von 1949, in dem er den Weg in den medizinischen Massenmord der Nazis analysierte, fand Dr. Alexander zahlreiche Warnsignale, daß auch amerikanische Ärzte von dieser  „Hegelschen, kaltblütigen, utilitaristischen Ideologie“ infiziert seien, die man zurecht als Naziideologie bezeichnen kann. Er bemerkte: „Ärzte haben sich in gefährlicher Weise der Einstellung  bloßer Heilungstechniker genähert.“ Die im wesentlichen Hegelsche, rationale Haltung führte sie dazu, bestimmte Unterscheidungen bei der Behandlung akuter und chronischer Krankheiten zu treffen. Patienten mit letzteren trügen das offensichtliche Stigma einer Person, die kaum wieder einen vollen Nutzen für die Gesellschaft erreichen würden. In einer mehr und mehr utilitaristischen Gesellschaft betrachte man diese Patienten mit zunehmender Entschiedenheit von oben herab und als unerwünschten Ballast...

Es muß Anlaß zu höchstem Alarm geben, daß wir heute angesichts einer die Depression der dreißiger Jahre bei weitem in den Schatten stellenden beispielosen Zusammenbruchskrise des globalen Finanzsystems schon ein ganz beachtliches Stück auf der „schiefen Ebene“ herab gerutscht sind. Wir müssen es mit aller Klarheit feststellen: die transatlantische Welt ist von einem neuen Faschismus bedroht.

Es gibt einen Ausweg, und zwar das Paket von Maßnahmen, das Lyndon LaRouche seit geraumer Zeit vorgeschlagen hat. Dazu gehört zuallererst die Amtsenthebung von Präsident Obama nach dem 25. Verfassungszusatz, und zwar vor allem, weil das sogenannte „Obamacare“ gegen die amerikanische Verfassung verstößt. Dem muß die sofortige Wiedereinführung des Glass-Steagall Standards, also eines Trennbankensystems folgen, mit dem der Giftmüll der verzockten Finanztitel beseitigt wird, und dann muß in der Tradition FDRs und des New Deal das wirtschaftliche Rekonstruktionsprogramm NAWAPA für die USA, und ähnliche Programme für Eurasien, Afrika und Lateinamerika realisiert werden.

Wenn wir die Realwirtschaft wieder in den Vordergrund stellen, und damit den kreativen Menschen als wesentliche Quelle des gesellschaftlichen Reichtums, dann haben wir nicht nur wieder ein Menschenbild, dass uns vor dem utilitaristischen Denken bewahrt, sondern wir werden uns auch wieder ein gutes Gesundheitswesen leisten können, so wie dies in Amerika mit Hill Burton und in Deutschland in der Zeit vor den Gesundheitsreformen von Ehrenberg, Geißler, Blüm, Seehofer, Schmid, Lauterbach und Rösler der Fall war.

Es hat sich nicht das geringste an dem Standpunkt geändert, den der geniale Leibarzt Goethes und Schillers, der Arzt Christoph-Wilhelm Hufeland, eingenommen hat, der vor 200 Jahren mahnte:

„Wenn ein Kranker von unheilbaren Übeln gepeinigt wird, wenn er sich selbst den Tod wünscht, wenn Schwangerschaft Krankheit und Lebensgefahr erzeugt, wie leicht kann da selbst in der Seele des Besseren der Gedanke aufsteigen: Sollte es nicht erlaubt, ja sogar Pflicht sein, jenen Elenden etwas früher von seiner Bürde zu befreien oder das Leben der Frucht dem Wohle der Mutter zu opfern?

So viel scheinbar Gutes ein solches Räsonnement für sich hat, so sehr es selbst durch die Stimme des Herzens unterstützt werden kann, so ist es doch falsch; und eine darauf gegründete Handlungsweise würde im höchsten Grade Unrecht und strafbar sein. Sie hebt geradezu das Wesen des Arztes auf. Er soll und darf nichts anderes tun als Leben erhalten - ob es ein Glück oder ein Unglück sei, ob es Wert habe oder nicht, das geht ihn nichts an. Und maßt er sich einmal an, diese Rücksichtnahme in seinem Berufe aufzugeben, so sind die Folgen unabsehbar und der Arzt wird zum gefährlichsten Menschen im Staate!“

Alle Ärzte und andere im Gesundheitswesen Beschäftigte, aber auch alle anderen Bürger, die sich dem Grundsatz: „Nie wieder Euthanasie“ verpflichtet fühlen, sind aufgerufen dafür zu sorgen, daß die von Professor Hoppe angekündigte „Liberalisierung“ der Berufsethik der Ärzte als das zurückgewiesen wird, was sie in Wirklichkeit ist.

Quelle: Neue Solidarität, Ausg. 1/2011

 

Faschingsmaskarade

oder

bald Realität ?

 

 

 
 

Obama dekretiert „Sterbeberatung“

 

Kongreß abgelehnte „Sterbeberatung“ durch ein Dekret einführen, um Behandlungskosten durch „frewilligen“ Verzicht der Patienten einzusparen.

Am 1. Januar will US-Präsident Barack Obama gegen den erklärten Willen des US-Kongresses die Euthanasie-Regelung aus dem berüchtigten Abschnitt 1233 des ursprünglichen Entwurfs seiner Gesundheitsreform, die der Kongreß 2009 in letzter Minute aus dem Gesetz gestrichen hatte, trotzdem in Kraft setzen. Der abgelehnte Teil des Gesetzes war als Einführung von „Todesräten“ massiv verurteilt worden.

Die Vorschrift wurde im November aus Angst vor Protesten still und heimlich als „Regelung“ eingeführt. Zuständig für ihre Umsetzung ist Dr. Donald Berwick, der Direktor der Zentren für Medicare- und Medicaid-Dienste - die öffentlichen Krankenversicherungen für Rentner, Behinderte und Einkommensschwache. Interessanterweise hatte Obama auch Berwick unter Umgehung der üblichen Anhörungen ohne Bestätigung durch den Kongreß per Dekret auf seinen Posten berufen.

Die Euthanasie-Vorschrift gestattet Medicare, Ärzte für „freiwillige Pflegeplanung“ im Rahmen der jährlichen Vorsorgeuntersuchung zu belohnen - und zu bestrafen, wenn sie dies nicht tun. Bei dieser „freiwilligen Pflegeplanung“ und „Sterbeplanung“ geht es darum, Schwerkranke zu überreden, auf teure Behandlungen und Medikamente zu verzichten und Patientenverfügungen zu unterschreiben.

Die eigentlichen Urheber der Euthanasie-Vorschrift sind der Euthanasie-Befürworter und Abgeordnete Earl Blumenauer (ein Demokrat aus Oregon) und die Hemlock Society, die der „Weltföderation der Gesellschaften für das Recht auf Sterben“ angehört und sich kürzlich in „Compassion and Choices“ („Mitleid und Wahlfreiheit“) umbenannt hat. Sprecher dieser Bewegung erklären, Euthanasie lasse sich viel billiger zuhause durchführen. So könne man den Alten einfach lebenserhaltende Maßnahmen verweigern und dadurch Kosten einsparen. Das soll angeblich keine Schmerzen verursachen, wenn der Patient nicht bei Bewußtsein ist und man ihn dann verhungern läßt. Verhungern lassen war auch eine der ersten Methoden im Euthanasieprogramm des Dritten Reichs („Tiergarten-4“), bevor die Gaskammern eingeführt wurden.

Abschnitt 1233 war vom US-Senat nicht zuletzt deshalb abgelehnt worden, weil die LaRouche-Bewegung enthüllt hatte, daß Obamas Gesetz eine Neuauflage der Euthanasie der Nazis vorsah. Viele Republikaner waren darüber empört, aber auch ein so großer Teil der Amerikaner, daß auch die Demokraten den Passus nicht mehr im Gesetz haben wollten.

Jetzt geht Berwicks Verordnung sogar über den Abschnitt 1233 hinaus. So sah der ursprüngliche Entwurf vor, solche Beratungen alle fünf Jahre durchzuführen, während Berwicks Vorschrift es fördert, sie jedes Jahr durchzuführen.

Verpflichtung zu „freiwilligen“ Leistungen

Der Plan wurde Ende Dezember der Öffentlichkeit bekannt, insbesondere durch ein Video mit dem Titel „Die Todesräte sind Wirklichkeit“ von Lyndon LaRouches Aktionskomitee auf der Internetseite www.larouchepac.com. Es gibt nun wieder eine massive öffentliche Debatte über das Thema. Dabei bleibt aber meist unerwähnt, daß die Vorschrift ein integraler Bestandteil einer Kampagne ist, „nutzlose Esser“ zu beseitigen, denn das ist die Stoßrichtung von Obamas Gesetz.

Außer LPAC hat bisher nur ein einziger Kommentator darauf hingewiesen, daß die Bezahlung der Ärzte über ein sog. „System zur Erfassung der ärztlichen Qualität“ davon abhängt, daß sie ihre älteren Patienten zum Verzicht auf medizinische Leistungen überreden. Die frühere Vizegouverneurin von New York, Betsy McClaughey, hat in mehreren Interviews betont, daß man die Beratung keineswegs als „freiwillig“ betrachten kann, wenn die Regierung sie vorschreibt und Ärzte finanziell bestraft werden, wenn der Regierung das Ergebnis ihrer Beratungen nicht gefällt. „Als die Lebensende-Beratung eingeführt wurde, sollte die Qualität der Ärzte zum Teil danach bewertet werden, wieviele ihrer Patienten eine Patientenverfügung gemacht haben und sie auch anwenden“, erklärte McClaughey gegenüber Politico. „Wenn man die vorsorgliche Pflegeplanung zu einem Protokoll macht..., dann ist es nicht mehr freiwillig, auch wenn dieses Wort verwendet wird.“ In einem Interview mit Fox News warnte sie: „Es wird ein Trommeln geben, ein Trommeln: ,Gebt weniger aus’ und ,Laßt sie früher sterben’.“

Tatsächlich räumte ein Mitarbeiter eines Senators gegenüber Politico ein, daß Obamas Vorschrift tatsächlich große „Einsparungen“ bedeuten könne: „Wenn die Menschen es nutzen, könnte der Steuerzahler Milliarden einsparen.“

„Wenn das bekannt wird...“

Nachdem Dr. Berwick das im November in seine Vorschrift aufgenommen hatte, wies der Abgeordnete Blumenauer seine Unterstützer an, dies geheimzuhalten. In einer E-Mail an Unterstützer warnte Blumenauer, die Entscheidung könne immer noch rückgängig gemacht werden, wenn die Republikaner dagegen „die Legende von den ,Todesräten’ verbreiten“. Er schrieb: „Bisher scheinen die Presse und die Blogs es noch nicht bemerkt zu haben, aber wir werden das genau beobachten...“ Dann hieß es in der E-Mail: „Wir möchten Sie bitten, diesen Erfolg nicht an irgendeine Ihrer Listen weiterzumelden, selbst wenn es ,Unterstützer’ sind - E-Mails können zu leicht weitergeleitet werden. Je länger es unbemerkt bleibt, desto besser sind die Chancen, es beizubehalten.“

In dem LPAC-Video vom 27. Dezember heißt es dazu:

„Hier stellt sich offensichtlich die Frage: Wenn es im Interesse der Bevölkerung ist, warum ist es dann so wichtig, es geheimzuhalten? Aber wir kennen die Antwort schon. Das ist nicht irgendein abtrünniger Abgeordneter, der auf eigene Faust handelt, um heimlich und verfassungswidrig ein Gesetz einzuschmuggeln, es ist Obama. Wie Lyndon LaRouche seit der Wahl am 2. November warnt, mißachtet Obama inzwischen völlig den gesetzgeberischen Prozeß. Wenn er im Kongreß seinen Willen nicht bekommt, dann tut er es durch eine Exekutivanordnung oder auf irgendeine andere Weise. Obama hat nun den Rubikon überschritten und folgt nun mit dieser mörderischen Politik, die im Dritten Reich eingeführt wurde, den Spuren Adolf Hitlers. Werden wir ihn damit durchkommen lassen?“

Nun ist die von Blumenauer gefürchtete öffentliche Debatte in Gang gekommen - keinen Augenblick zu früh.

Quelle: Text/Neue Solidarität, Ausg. 1/2011

 

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