„Nie wieder Euthanasie!“
Als 1945 das ganze Ausmaß der
Verbrechen der Nationalsozialisten deutlich wurde, äußerte sich das
Entsetzen in der ganzen Welt und in Deutschland in dem Satz, der zugleich
eine heilige Verpflichtung sein sollte: Nie wieder Euthanasie! Nur
65 Jahre später sind wir heute wieder mit einer potentiell gleichen
Politik konfrontiert, die von einer klammheimlichen Rationierung bei der
medizinischen Versorgung zu einer offenen „Regelung“ übergeht, bestimmte
Kategorien von Patienten schon lange nicht mehr gut und nun nicht einmal
mehr ausreichend zu versorgen.
Als ein Dammbruch muß die
jüngste Ankündigung des Präsidenten der Bundesärztekammer, Professor
Jörg-Dietrich Hoppe angesehen werden, der mitteilte, die deutsche
Ärzteschaft werde ihr Berufsrecht beim Thema Sterbehilfe auf Grund einer
geänderten Stimmung unter den Ärzten ändern. Daß die Beihilfe zum Suizid
nach dem ärztlichen Standesrecht als unethisch verboten sei, während sie
nach dem Strafrecht nicht verfolgt werde, daran könne nicht länger
festgehalten werden.
Diese Aussage Professor
Hoppes kommt nur wenige Tage, bevor der von Präsident Obama eingesetzte
Direktor des Zentrums für Medicare- und Medicaid-Dienste, Dr. Donald
Berwick, am 1. Januar eine neue Regelung einführt, die ab sofort Ärzte in
den USA finanziell belohnt, wenn sie möglichst viele Patienten unter dem
Vorwand einer „Planung für das Lebensende“ überreden können, im Notfall
auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten. Genau diese Regelung war
2009 vom amerikanischen Kongreß, also dem gesetzgebenden Regierungszweig,
während der Debatte über das Gesundheitsgesetz explitzit abgelehnt worden,
nachdem Lyndon LaRouche darauf hingewiesen hatte, daß sich diese Politik
in der Tradition der „Tiergarten-4“-Richtlinien Hitlers von 1939 befinden.
Was nun in neuem Gewand als „Regelung“ daher kommt - also unter Umgehung
des Kongresses -, wird unter Bedingungen brutalster Sparpolitik in
Kombination mit dem bereits als „Todesrat“ bekannten „Independant Payment
Advisory Board“ einen tödlichen Mechanismus schaffen, der den Wert des
menschlichen Lebens der Kostenfrage unterwirft.
Es gibt keinen Zweifel daran,
daß Professor Hoppe sich ebenso über die menschenverachtende
Gesundheitspolitik in Großbritannien und den USA im Klaren ist, wie er
auch den Zusammenhang mit den gigantischen Rettungpaketen für Banken, die
sich verzockt haben, und der Abwälzung dieser Kosten auf den
Lebensstandard der Bevölkerung sieht. Man kann nur ahnen, welcher Druck
auf ihn ausgeübt wurde: Noch beim 33. Deutschen Ärztetag im Mai 2009 in
Mainz hatte er in einer dramatischen Eröffnungsrede gefordert, daß es eine
öffentliche Debatte darüber geben müsse, daß es in Deutschland bereits
eine heimliche Rationierung im Gesundheitswesen gebe und die Politik die
Entscheidung treffen müsse, entweder „die Finanzaustattung des
Gesundheitswesens in der gesetzlichen Krankenkasse zu verbessern, oder
transparent und öffentlich die fachmännisch beratene Priorisierung als
Lösungsoption zu akzeptieren“.
Zuvor hatte der 66. Deutsche
Juristentag die Position bezogen, die Mitwirkung des Arztes beim Tod sei
nicht nur strafrechtlich zulässig, sondern sogar eine ethisch vertretbare
Form der Sterbebegleitung. Hoppe hatte damals dazu erklärt, dies
widerspreche zutiefst dem Geist und Inhalt des ärztlichen Auftrags: „Um es
klar und deutlich zu sagen: Assistierter Suizid ist keine ärztliche
Aufgabe, und darf es auch niemals werden, liebe Kolleginnen und Kollegen!“
Im August 2010
veröffentlichte dann das Allensbacher Institut eine Umfrage, wonach sich
ein Drittel der befragten Ärzte für den ärztlich assistierten Suizid
ausgesprochen hätte. Und nun, nachdem nicht der geringste Zweifel mehr
daran bestehen kann, daß die Regierungen der USA und Europas sowie die
EU-Kommission entschlossen sind, die durch die gigantischen Rettungspakete
für die Banken entstandene Staatsverschuldung mit drakonischen Kürzungen
u.a. im Gesundheitswesen zu reduzieren, will Hoppe die Standesethik der
Ärzte „liberalisieren“ und dies zum Thema beim kommenden 34. Ärztetag
machen!
Die Verfasserin führte mit
Professor Hoppe während des 33. Ärztetages in Mainz ein Interview zu
diesem Themenkomplex, das in der Neuen Solidarität 22/2009 veröffentlicht
wurde (siehe http://www.solidaritaet.com/neuesol/2009abo/22/hoppe.htm).
Darin wurde auch die folgende Frage gestellt:
„Frage: Besteht
nicht die Gefahr, daß, wenn die Finanz- und Wirtschaftskrise massiv weiter
zunimmt, eine Art Triage oder Rationierung im Gesundheitswesen
notwendigerweise aus Kostengründen wieder zu Euthanasiepraktiken führen
wird - wie bei den Nazis? In Amerika und auch in Großbritannien wird ganz
offen über den „assisted suicide“ diskutiert und der Obama-Berater Ezekiel
Emanuel hat geschrieben, wieviel man sparen könnte, wenn man den Ärzten
die aktive Sterbehilfe erlaubt. Ich finde das ungeheuerlich!
Hoppe: Ja, das
ist es auch. Deswegen habe ich auch das Thema in der Eröffnungsrede ganz
klar benannt; der Ärztetag hat dem zugestimmt, und wir werden zu diesem
Thema auch noch einen Beschluß fassen. Ich glaube, da wird der Ärztetag
auf gar keinen Fall locker lassen, sondern die Position verteidigen, die
wir eingenommen haben. An unseren Nachbarländern, eines im Norden, eines
im Westen, eines im Süden, haben wir Beispiele, an denen wir uns
orientieren können, wie wir es nicht machen sollten.“
Was also hat dazu geführt,
daß der Präsident der Ärztekammer in diesem Punkt, für den wir gerade in
Deutschland für immer und alle Zeiten unsere Lektion gelernt haben
sollten, so unglaublich eingeknickt ist?
Dr. Leo Alexander, einer der
Ankläger beim Strafverfahren gegen 16 Nationalsozialisten, die sich in
Nürnberg wegen ihrer führenden Rolle in der Hitler-Ära bei der
Massenvernichtung der von ihnen als „nutzlose Esser“ betrachteten Menschen
verantworten mußten, wies 1949, nur drei Jahre nach dem Gerichtsprozeß,
auf den Kern des „philosophischen Prinzips“ hin, das zu diesen
schrecklichen Taten geführt hatte. Er bezeichnete es als „rationale
Nützlichkeit“, eine Hegelsche und Benthamsche Doktrin, die dazu führte,
daß immer größere Bevölkerungsgruppen wie Vieh behandelt und getötet
wurden, weil sie der Gesellschaft angeblich zu viele Ressourcen entzogen
oder auf andere Weise unerwünscht waren. Hunderttausende deutscher Bürger,
ganz zu schweigen von Millionen ausländischer Staatsbürger, wurden
aufgrund dieses „Prinzips“ in den Tod geschickt.
Dieser Glaube an den
Utilitarismus - viele würden es vielleicht als „Pragmatismus“ bezeichnen
- hat sich in den letzten Jahrzehnten in den Vereinigten Staaten und
Europa eingeschlichen und spielt nun in der Gesundheitspolitik
entscheidende Rolle. Dr. Alexander warnte auch vor der Gefährlichkeit der
„schiefen Ebene“, auf der es kein Halten mehr gibt, wenn sie erst einmal
betreten ist. Er schrieb:
„Welche Ausmaße die [Nazi-]Verbrechen
schließlich auch immer angenommen haben, es wurde allen, die sie
untersucht haben, deutlich, daß sie aus kleinen Anfängen erwuchsen. Am
Anfang standen zunächst nur feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung
der Ärzte. Es begann mit der Auffassung - die in der Euthanasiebewegung
grundlegend ist - daß es so etwas wie Leben gebe, das nicht lebenswert
sei. Im Frühstadium traf das nur die schwer und chronisch Kranken. Nach
und nach wurden zu dieser Kategorie auch die sozial unproduktiven, die
ideologisch Unerwünschten, die rassisch Unerwünschten und schließlich alle
Nicht-Deutschen gerechnet. Entscheidend ist freilich, sich klar zu machen,
daß die Haltung gegenüber den unheilbar Kranken der unendlich kleine
Auslöser für einen totalen Gesinnungswandel war. Diese subtile Änderung in
der Haltung der Ärzte ist es also, die man am gründlichsten untersuchen
muß.“
In seinem Artikel von 1949,
in dem er den Weg in den medizinischen Massenmord der Nazis analysierte,
fand Dr. Alexander zahlreiche Warnsignale, daß auch amerikanische Ärzte
von dieser „Hegelschen, kaltblütigen, utilitaristischen Ideologie“
infiziert seien, die man zurecht als Naziideologie bezeichnen kann. Er
bemerkte: „Ärzte haben sich in gefährlicher Weise der Einstellung bloßer
Heilungstechniker genähert.“ Die im wesentlichen Hegelsche, rationale
Haltung führte sie dazu, bestimmte Unterscheidungen bei der Behandlung
akuter und chronischer Krankheiten zu treffen. Patienten mit letzteren
trügen das offensichtliche Stigma einer Person, die kaum wieder einen
vollen Nutzen für die Gesellschaft erreichen würden. In einer mehr und
mehr utilitaristischen Gesellschaft betrachte man diese Patienten mit
zunehmender Entschiedenheit von oben herab und als unerwünschten
Ballast...
Es muß Anlaß zu höchstem
Alarm geben, daß wir heute angesichts einer die Depression der dreißiger
Jahre bei weitem in den Schatten stellenden beispielosen
Zusammenbruchskrise des globalen Finanzsystems schon ein ganz beachtliches
Stück auf der „schiefen Ebene“ herab gerutscht sind. Wir müssen es mit
aller Klarheit feststellen: die transatlantische Welt ist von einem neuen
Faschismus bedroht.
Es gibt einen Ausweg, und
zwar das Paket von Maßnahmen, das Lyndon LaRouche seit geraumer Zeit
vorgeschlagen hat. Dazu gehört zuallererst die Amtsenthebung von Präsident
Obama nach dem 25. Verfassungszusatz, und zwar vor allem, weil das
sogenannte „Obamacare“ gegen die amerikanische Verfassung verstößt. Dem
muß die sofortige Wiedereinführung des Glass-Steagall Standards, also
eines Trennbankensystems folgen, mit dem der Giftmüll der verzockten
Finanztitel beseitigt wird, und dann muß in der Tradition FDRs und des New
Deal das wirtschaftliche Rekonstruktionsprogramm NAWAPA für die USA, und
ähnliche Programme für Eurasien, Afrika und Lateinamerika realisiert
werden.
Wenn wir die Realwirtschaft
wieder in den Vordergrund stellen, und damit den kreativen Menschen als
wesentliche Quelle des gesellschaftlichen Reichtums, dann haben wir nicht
nur wieder ein Menschenbild, dass uns vor dem utilitaristischen Denken
bewahrt, sondern wir werden uns auch wieder ein gutes Gesundheitswesen
leisten können, so wie dies in Amerika mit Hill Burton und in Deutschland
in der Zeit vor den Gesundheitsreformen von Ehrenberg, Geißler, Blüm,
Seehofer, Schmid, Lauterbach und Rösler der Fall war.
Es hat sich nicht das
geringste an dem Standpunkt geändert, den der geniale Leibarzt Goethes und
Schillers, der Arzt Christoph-Wilhelm Hufeland,
eingenommen hat, der vor 200 Jahren mahnte:
„Wenn ein Kranker von
unheilbaren Übeln gepeinigt wird, wenn er sich selbst den Tod wünscht,
wenn Schwangerschaft Krankheit und Lebensgefahr erzeugt, wie leicht kann
da selbst in der Seele des Besseren der Gedanke aufsteigen: Sollte es
nicht erlaubt, ja sogar Pflicht sein, jenen Elenden etwas früher von
seiner Bürde zu befreien oder das Leben der Frucht dem Wohle der Mutter zu
opfern?
So viel scheinbar Gutes ein
solches Räsonnement für sich hat, so sehr es selbst durch die Stimme des
Herzens unterstützt werden kann, so ist es doch falsch; und eine darauf
gegründete Handlungsweise würde im höchsten Grade Unrecht und strafbar
sein. Sie hebt geradezu das Wesen des Arztes auf. Er soll und darf nichts
anderes tun als Leben erhalten - ob es ein Glück oder ein
Unglück sei, ob es Wert habe oder nicht, das geht ihn nichts an.
Und maßt er sich einmal an, diese Rücksichtnahme in seinem Berufe
aufzugeben, so sind die Folgen unabsehbar und der Arzt wird zum
gefährlichsten Menschen im Staate!“
Alle Ärzte und andere im
Gesundheitswesen Beschäftigte, aber auch alle anderen Bürger, die sich dem
Grundsatz: „Nie wieder Euthanasie“ verpflichtet fühlen, sind aufgerufen
dafür zu sorgen, daß die von Professor Hoppe angekündigte
„Liberalisierung“ der Berufsethik der Ärzte als das zurückgewiesen wird,
was sie in Wirklichkeit ist.
Quelle: Neue Solidarität, Ausg. 1/2011
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Obama
dekretiert „Sterbeberatung“
Kongreß abgelehnte „Sterbeberatung“
durch ein Dekret einführen, um Behandlungskosten durch „frewilligen“
Verzicht der Patienten einzusparen.
Am 1. Januar will US-Präsident Barack Obama gegen
den erklärten Willen des US-Kongresses die Euthanasie-Regelung aus dem
berüchtigten Abschnitt 1233 des ursprünglichen Entwurfs seiner
Gesundheitsreform, die der Kongreß 2009 in letzter Minute aus dem Gesetz
gestrichen hatte, trotzdem in Kraft setzen. Der abgelehnte Teil des
Gesetzes war als Einführung von „Todesräten“ massiv verurteilt worden.
Die Vorschrift wurde im November aus Angst vor
Protesten still und heimlich als „Regelung“ eingeführt. Zuständig für ihre
Umsetzung ist Dr. Donald Berwick, der Direktor der Zentren für Medicare-
und Medicaid-Dienste - die öffentlichen Krankenversicherungen für Rentner,
Behinderte und Einkommensschwache. Interessanterweise hatte Obama auch
Berwick unter Umgehung der üblichen Anhörungen ohne Bestätigung durch den
Kongreß per Dekret auf seinen Posten berufen.
Die Euthanasie-Vorschrift
gestattet Medicare, Ärzte für „freiwillige Pflegeplanung“ im
Rahmen der jährlichen Vorsorgeuntersuchung zu belohnen - und zu bestrafen,
wenn sie dies nicht tun. Bei dieser „freiwilligen Pflegeplanung“ und
„Sterbeplanung“ geht es darum, Schwerkranke zu überreden, auf teure
Behandlungen und Medikamente zu verzichten und Patientenverfügungen zu
unterschreiben.
Die eigentlichen Urheber der Euthanasie-Vorschrift
sind der Euthanasie-Befürworter und Abgeordnete Earl Blumenauer (ein
Demokrat aus Oregon) und die Hemlock Society, die der „Weltföderation der
Gesellschaften für das Recht auf Sterben“ angehört und sich kürzlich in „Compassion
and Choices“ („Mitleid und Wahlfreiheit“) umbenannt hat. Sprecher dieser
Bewegung erklären, Euthanasie lasse sich viel billiger zuhause
durchführen. So könne man den Alten einfach lebenserhaltende Maßnahmen
verweigern und dadurch Kosten einsparen. Das soll angeblich keine
Schmerzen verursachen, wenn der Patient nicht bei Bewußtsein ist und man
ihn dann verhungern läßt. Verhungern lassen war
auch eine der ersten Methoden im Euthanasieprogramm des Dritten Reichs
(„Tiergarten-4“), bevor die Gaskammern eingeführt wurden.
Abschnitt 1233 war vom US-Senat nicht zuletzt
deshalb abgelehnt worden, weil die LaRouche-Bewegung enthüllt hatte, daß
Obamas Gesetz eine Neuauflage der Euthanasie der Nazis vorsah. Viele
Republikaner waren darüber empört, aber auch ein so großer Teil der
Amerikaner, daß auch die Demokraten den Passus nicht mehr im Gesetz haben
wollten.
Jetzt geht Berwicks Verordnung sogar über den
Abschnitt 1233 hinaus. So sah der ursprüngliche Entwurf vor, solche
Beratungen alle fünf Jahre durchzuführen, während Berwicks
Vorschrift es fördert, sie jedes Jahr durchzuführen.
Verpflichtung zu „freiwilligen“ Leistungen
Der Plan wurde Ende Dezember der Öffentlichkeit
bekannt, insbesondere durch ein Video mit dem Titel „Die Todesräte sind
Wirklichkeit“ von Lyndon LaRouches Aktionskomitee auf der Internetseite
www.larouchepac.com.
Es gibt nun wieder eine massive öffentliche Debatte über das Thema. Dabei
bleibt aber meist unerwähnt, daß die Vorschrift ein integraler Bestandteil
einer Kampagne ist, „nutzlose Esser“ zu beseitigen, denn das ist die
Stoßrichtung von Obamas Gesetz.
Außer LPAC hat bisher nur ein einziger Kommentator
darauf hingewiesen, daß die Bezahlung der Ärzte über ein sog. „System zur
Erfassung der ärztlichen Qualität“ davon abhängt, daß sie ihre älteren
Patienten zum Verzicht auf medizinische Leistungen überreden. Die frühere
Vizegouverneurin von New York, Betsy McClaughey, hat in mehreren
Interviews betont, daß man die Beratung keineswegs als „freiwillig“
betrachten kann, wenn die Regierung sie vorschreibt und Ärzte finanziell
bestraft werden, wenn der Regierung das Ergebnis ihrer Beratungen nicht
gefällt. „Als die Lebensende-Beratung eingeführt wurde, sollte die
Qualität der Ärzte zum Teil danach bewertet werden, wieviele ihrer
Patienten eine Patientenverfügung gemacht haben und sie auch anwenden“,
erklärte McClaughey gegenüber Politico. „Wenn man die vorsorgliche
Pflegeplanung zu einem Protokoll macht..., dann ist es nicht mehr
freiwillig, auch wenn dieses Wort verwendet wird.“ In einem Interview mit
Fox News warnte sie: „Es wird ein Trommeln geben, ein Trommeln:
,Gebt weniger aus’ und ,Laßt sie früher sterben’.“
Tatsächlich räumte ein Mitarbeiter eines Senators
gegenüber Politico ein, daß Obamas Vorschrift tatsächlich große
„Einsparungen“ bedeuten könne: „Wenn die Menschen es nutzen, könnte der
Steuerzahler Milliarden einsparen.“
„Wenn das bekannt wird...“
Nachdem Dr. Berwick das im November in seine
Vorschrift aufgenommen hatte, wies der Abgeordnete Blumenauer seine
Unterstützer an, dies geheimzuhalten. In einer E-Mail an Unterstützer
warnte Blumenauer, die Entscheidung könne immer noch rückgängig gemacht
werden, wenn die Republikaner dagegen „die Legende von den ,Todesräten’
verbreiten“. Er schrieb: „Bisher scheinen die Presse und die Blogs es noch
nicht bemerkt zu haben, aber wir werden das genau beobachten...“ Dann hieß
es in der E-Mail: „Wir möchten Sie bitten, diesen Erfolg nicht an
irgendeine Ihrer Listen weiterzumelden, selbst wenn es ,Unterstützer’ sind
- E-Mails können zu leicht weitergeleitet werden. Je länger es unbemerkt
bleibt, desto besser sind die Chancen, es beizubehalten.“
In dem LPAC-Video vom 27. Dezember heißt es dazu:
„Hier stellt sich offensichtlich die Frage: Wenn
es im Interesse der Bevölkerung ist, warum ist es dann so wichtig, es
geheimzuhalten? Aber wir kennen die Antwort schon. Das ist nicht irgendein
abtrünniger Abgeordneter, der auf eigene Faust handelt, um heimlich und
verfassungswidrig ein Gesetz einzuschmuggeln, es ist Obama. Wie Lyndon
LaRouche seit der Wahl am 2. November warnt, mißachtet Obama inzwischen
völlig den gesetzgeberischen Prozeß. Wenn er im Kongreß seinen Willen
nicht bekommt, dann tut er es durch eine Exekutivanordnung oder auf
irgendeine andere Weise. Obama hat nun den Rubikon überschritten und folgt
nun mit dieser mörderischen Politik, die im Dritten Reich eingeführt
wurde, den Spuren Adolf Hitlers. Werden wir ihn damit durchkommen lassen?“
Nun ist die von Blumenauer gefürchtete öffentliche
Debatte in Gang gekommen - keinen Augenblick zu früh.
Quelle: Text/Neue
Solidarität, Ausg. 1/2011
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