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"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

 

Homosexualität

-Christliche bzw. kath. Auffassung über Homosexualität

 

 

 

 

 

 

 

 

Was ist eigentlich Homosexualität ?

Das aktuelle und brisante Thema der gleichgeschlechtlichen Liebe, sowohl des Mannes als auch der Frau, wird in der Öffentlichkeit und vor allem in den Schriften der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), von Pro Familia, und verschiedenen Aids-Hilfe-Organisationen einseitig behandelt. Diese einseitige Information verwehrt insbesondere Jugendlichen eine objektive Einschätzung der Homosexualität. Um diesem entgegenzuwirken, haben wir nachfolgend einige Auszüge aus verschiedenen Büchern zusammengestellt, in denen das Thema Homosexualität aus religiöser, psychologischer und biologischer Sicht umfassend dargestellt wird.

Zur Vertiefung empfehlen wie die am Ende angeführten Bücher und Broschüren.

Kirche und Homosexualität

Der Auftrag des Lehramtes der katholischen Kirche ist nicht auf die Glaubensartikel beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf das weite Gebiet der Moral und des Naturrechts.

 

Das Europäische Parlament fordert die Legalisierung der homosexuellen Beziehungen

In seiner Ansprache vom 20.2.1994 bekräftigte Papst Johannes Paul II., daß es unerlaubt ist, die homosexuelle Beziehung legalisieren zu wollen:

„Wir denken hier an die jüngste, vom Europäischen Parlament gebilligte Resolution. (...) Moralisch unannehmbar ist jedoch die rechtliche Billigung der homosexuellen Praxis. Denn verständnisvoll zu sein dem gegenüber, der sündigt, dem gegenüber, der nicht imstande ist, sich von dieser Neigung zu befreien, heißt nicht, die Anforderungen der moralischen Norm zu vermindern."

 

Die Verurteilung der Homosexualität in der Heiligen Schrift

Die Heilige Schrift verurteilt mehrfach und mit größter Strenge die Homosexualität als Sünde wider die Natur. Im Alten Testament enthält z. B. das Buch Leviticus, das die dem Mose von Gott diktierten Gesetzesvorschriften umfaßt, die das auserwählte Volk vor der Zersetzung des Glaubens und der Sitten bewahren sollen, eine strenge Verurteilung der homosexuellen Praxis, die als eine „Abscheulichkeit" bezeichnet wird.1

Mit noch härteren Worten bekräftigt das Neue Testament diese Verurteilung. Der Völkerapostel Paulus gibt uns an einigen Stellen seiner Briefe eine tiefgründige Erklärung zum Untergang von Sodom und Gomorra, wobei er die Homosexualität mit der Gottlosigkeit, dem Götzendienst und dem Mord in Verbindung bringt.

„Darum überließ sie Gott der Unreinheit, nach der ihr Herz gelüstete, so daß sie gegenseitig ihre Leiber schändeten, sie, welche die Wahrheit Gottes gegen die Lüge eingetauscht hatten und nun dem Geschöpf Verehrung und Anbetung erweisen anstatt dem Schöpfer, der hochgelobt ist in Ewigkeit. Deshalb überließ sie Gott den schimpflichsten Leidenschaften. Ihre Frauen vertauschten den natürlichen Geschlechtsverkehr mit dem widernatürlichen. Ebenso gaben auch die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in ihrer Begierde gegeneinander: Männer trieben mit Männern Unzucht und empfingen so den gebührenden Lohn für ihre Verirrung. (...) Sie kennen wohl Gottes Satzung, daß alle, die solches tun, den Tod verdienen; dennoch verüben sie es nicht nur selbst, sondern spenden noch denen Beifall, die so handeln."2

 

Homosexuelle Handlungen sind in sich nicht in Ordnung

„Nach der objektiven sittlichen Ordnung sind homosexuelle Beziehungen Handlungen, die ihrer wesentlichen und unerläßlichen Zielbestimmung beraubt sind. Sie werden in der Heiligen Schrift als schwere Verirrungen verurteilt und im Letzten als die traurige Folge einer Verleugnung Gottes dargestellt. Diese Urteil der Heiligen Schrift (...) bezeugt, daß die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind und keinesfalls in irgendeiner Weise gutgeheißen werden können."3

Mit der Verurteilung homosexueller Theorien und Praktiken „engt die Kirche die Freiheit und Würde des Menschen nicht ein, sondern verteidigt sie vielmehr". „Folgende Präzisierung muß vorgenommen werden: Die spezifische Neigung der homosexuellen Personen ist zwar in sich nicht sündhaft, begründet aber eine mehr oder weniger starke Tendenz, die auf ein sittlich betrachtet schlechtes Verhalten ausgerichtet ist. Aus diesem Grunde muß die Neigung selbst als objektiv ungeordnet angesehen werden."4

 

Es gibt kein Recht auf Homosexualität

„Was die Nicht-Diskriminierung betrifft, so stellt die sexuelle Orientierung keine mit der Rasse, der ethnischen Herkunft etc. vergleichbare Eigenschaft dar. Im Unterschied zu diesen ist die homosexuelle Orientierung eine objektive Unordnung und gibt Anlaß zu moralischer Besorgnis. Es gibt Bereiche, in denen nicht von ungerechter Diskriminierung gesprochen werden kann, wenn man die sexuelle Orientierung berücksichtigt, zum Beispiel bei der Betreuung oder Adoption von Kindern, bei der Anstellung von Lehrkräften oder Sportlehrern, beim Militärdienst. Die Homosexuellen als menschliche Personen besitzen die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen. (...) Trotzdem sind diese Rechte nicht absolut. Sie können aufgrund eines objektiv ungeordneten äußeren Verhaltens legitimerweise eingeschränkt werden. Dies ist manchmal nicht nur zulässig, sondern auch Pflicht. Übrigens drängt sich dies nicht nur im Fall eines schuldhaften Verhaltens auf, sondern auch im Falle von Handlungen seitens körperlich oder psychisch Kranker. (...)

Die homosexuelle Orientierung in Erwägungen einzubeziehen, auf Grund derer jegliche Diskriminierung gesetzwidrig ist, kann leicht dazu führen, daß man die Homosexualität als positive Quelle menschlicher Rechte betrachtet (...). Dies ist umso verderblicher, da es kein Recht auf Homosexualität gibt, welche daher keine Grundlage für rechtliche Forderungen abgeben kann. Der Schritt zur Anerkennung der Homosexualität als bestimmendes Element, auf dessen Grundlage die Diskriminierung gesetzwidrig ist, kann leicht, wenn nicht gar automatisch, zum gesetzlichen Schutz und zur Propagierung der Homosexualität führen. (...)

Zudem besteht die Gefahr, daß eine Gesetzgebung, die aus der Homosexualität eine Quelle von Rechten macht, in der Tat Personen mit homosexuellen Tendenzen dazu ermutigen könnte, ihre Homosexualität kundzugeben oder gar Partner zu suchen, um von den Anordnungen des Gesetzes zu profitieren."5
 

Katechismus der Katholischen Kirche

Die Verurteilung homosexueller Beziehungen wurde jüngst im neuen, im Jahre 1992 von Papst Johannes Paul II. approbierten Katechismus der Katholischen Kirche bestätigt:

„Gestützt auf die Heilige Schrift, die die Homosexualität als schlimme Abirrung bezeichnet, hat die Überlieferung stets erklärt, ‘daß die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind’. Sie verstoßen gegen das natürliche Gesetz, denn die Weitergabe des Lebens bleibt beim Geschlechtsverkehr ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen."6

 

Die allmähliche Vereitelung der strafrechtlichen Verfolgung

„Vom Frühmittelalter bis in die Neuzeit" hat das europäische Recht die Homosexualität stets bestraft. So faßt der bekannte Jurist Pietro Agostino d’Avack die Entwicklung der europäischen Gesetzgebung zusammen, die, vom römischen Recht bis zur Schwelle der Neuzeit, die homosexuelle Praxis stets bestraft hat.

„Das römische Recht hat seit der Antike die Homosexualität ausdrücklich verurteilt und bestraft, schon gegen Ende der republikanischen Zeit war ein besonderes Gesetz - die Lex Scantinia - gegen die Ausschweifungen der Männer inter ingenuos erlassen worden. (...) Nicht weniger strenge und äußerst repressive Gesetze gegen diese sexuelle Verirrung wurden in den nachfolgenden Jahrhunderten von allen zivilen Behörden vom Frühmittelalter bis zur Neuzeit erlassen. (...)"7

Im Lauf der Jahrhunderte waren die jeweiligen Verordnungen gegen die Homosexualität mehr oder weniger streng, je nachdem sich das Laster ausbreitete oder zurückging, doch waren sie immer in Kraft.

In unserer Zeit jedoch wurden mit der Verbreitung der relativistischen Mentalität und einer neuen anarchistischen und permissiven Moral die Gesetze zur Verteidigung der öffentlichen Moral immer weniger geachtet, so daß sie schließlich völlig wirkungslos wurden; in vielen Gesetzgebungen sind sie sogar offiziell abgeschafft worden. Doch noch nie ist es bisher zu einem derartigen Umsturz der Rechtstradition des christlichen Abendlandes gekommen, wie es der vom Europäischen Parlament mit der Resolution A3-0028/94 vollzogene Schritt darstellt. In dieser am 8. Februar 1994 gebilligten Resolution verlangt die Versammlung von Straßburg von den Mitgliedstaaten, daß „sie den homosexuellen Paaren alle rechtlichen Regelungen für heterosexuelle paare öffnen", einschließlich der Rechte und Vorrechte der Ehe und der Möglichkeit, Kinder zu adoptieren.

Am 4. Mai 1994, anläßlich der letzten Session des Parlamentes, hat das Kulturzentrum Lepanto in Straßburg ein Protestschreiben verbreitet:

„(...) Die Sodomie verstößt nicht nur gegen die katholische und christliche Moral, sondern gegen das natürliche Gesetz selbst, das dem Herzen jedes menschlichen Wesens von Gott eingeprägt worden ist. Als solche wurde sie geahndet und vom Strafgesetzbuch fast aller europäischen Nationen als schwere Straftat sanktioniert. (...) Was soll man nun von der öffentlichen Propagierung und Legalisierung der Homosexualität halten? Wenn diese heute zu einem Rechtsgut gemacht wird, dann können morgen auch Vergewaltigung, Inzest und Bestialität, die von den abendländischen religiösen und staatlichen Gesetzgebungen der Sodomie gleichgesetzt werden, zu Rechten erhoben werden. Dieser rechtliche und moralische Umsturz kann nur aus einer Sicht erfolgen, die jede Wahrheit und jedes moralische Gesetz leugnet, und nach welcher der Zweck des Menschen nur noch in der Entfesselung der Triebe und in der hemmungslosen Vergnügungssucht besteht. Diese Weltanschauung, die jener, die die europäische Zivilisation während Jahrhunderten inspiriert und aufgebaut hat, gänzlich widerspricht, wird heute vom Europäischen Parlament in seiner skandalösen Resolution verkündet. (...)"8

 

Wissenschaftliche Erkenntnisse aus biologischer Sicht

„(...) Zum Problem der Teleologie stellte Th. v. Uexküll bereits in den siebziger Jahren fest, daß es ohne die zugegebene oder auch nur stillschweigend vorausgesetzte Teleologie alles Lebendigen überhaupt keine biologische oder medizinische Wissenschaft gäbe. Setzt man beispielsweise nicht voraus, daß es Sinn, Zweck, Aufgabe, Bestimmung eines Kniegelenkes ist, den Unterschenkel gegen den Oberschenkel zu bewegen und infolgedessen gehen zu können, dann ist ein durch Arthrose völlig versteiftes Knie ebenso „gesund" wie das bewegliche! Anders gesagt: Ohne die Voraussetzung dieser Teleologie (...) gibt es den Begriff Krankheit überhaupt nicht. (...)

Doch da gibt es noch einen weiteren Aspekt im Zeitalter der Informatik. Die männliche Samenzelle wird ja durch bestimmte chemische Stoffe, von der Eizelle abgesondert, zielsicher (!) zu dieser hingelenkt: Sie schwimmt dem Konzentrationsgefälle entgegen. (...) Die Informationen von Samen- und Eizelle sind einander streng zugeordnet, ergänzen sich zu einer Funktionseinheit. Es gehört aber nun einmal zum Wesen der Information, als ‘Nachricht’ an einen Partner, einen Empfänger ‘adressiert’ zu sein. Information ins Leere hinein wäre paradox! Sie ist nur Information, wenn sie informiert. Hier also die Teleologie oder Teleonomie, die exakte Zielorientierung, leugnen zu wollen, ist heute nicht mehr möglich!

So bleibt dem, der Homosexualität als ebenso ‘natürlich’ wie Heterosexualität auch verteidigt, lediglich übrig, allen Ernstes zu behaupten: Das klägliche Ersticken der Samenzellen und damit die Vernichtung ihrer grandiosen Information im Mastdarmkot sei ebenso naturgemäß und sinnvoll wie die Zeugung neuen Menschenlebens. Dies aber stellte geradezu den Inbegriff von ‘Perversion’ dar - auch wenn man ganz von den ebenfalls strengstens zielorientierten hormonalen Rückkopplungsystemen (feed back-Systemen) im weiblichen Körper zur Vorbereitung auf Schwangerschaft und Geburt absieht!

Was also ist aus biologischer Sicht Homosexualität, die dem Gesetz alles Lebendigen, der organismischen Zweckmäßigkeit derart eklatant widerspricht? Zweifellos, das erkannte bereits Sigmund Freud, eine Krankheit. Ja, wenn biologisch Krankheit zu definieren ist als ein Zustand oder eine Befindlichkeit, die die Lebensqualität verringert, die individuelle Existenz gefährdet und - im Falle der Infektionskrankheiten wie etwa Pest, Cholera, Aids - auch die Existenz der jeweiligen Population oder sogar Art, dann ist Homosexualität geradezu die Krankheit per definitionem! Die Existenz der Population ist durch die Unfruchtbarkeit gefährdet, die individuelle durch Aids, Hepatitis B sowie die ‘klassischen’ Geschlechtskrankheiten.

Eine besondere Bedeutung kommt allerdings der ‘seelischen Existenzgefährdung’ zu. Bedenkt man, daß ca. die Hälfte (!) aller Homosexuellen bis zu 500 verschiedene Partner in ihrem Leben haben (nach Kinsey), so vermag man sich die enormen Frustrationserlebnisse, die herben Enttäuschungen, Eifersuchtsdramen usw. nur noch als immerwährenden, vernichtenden Streß vorzustellen. (...)"9

 

Aus:

Roberto de Mattei (Hrsg.), Kirche und Homosexualität, die Gründe einer unwandelbaren Verurteilung, Christiana-Verlag 1996

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Psychologische Analyse

 

Homosexualität ist normal!"

Wie ein modernes Dogma wird diese Aussage in Literatur, Zeitschriften und Filmen der Öffentlichkeit immer wieder vorgehalten. Dem widerspricht der holländische Psychologe Dr. van den Aardweg in seinem wissenschaftlich fundierten Buch und belegt: „Homosexualität ist Krankheit aus Selbstmitleid."

Van den Aardweg ist dem Zwang zum Selbstmitleid im homosexuellen Menschen nachgegangen. Er weist auf Fakten hin, die seine Entstehung begünstigen und zu einer unreifen Form menschlicher Sexualität führen. Im Therapie-Teil beschreibt er einen Ausweg aus dieser Not, dem Kreisen um sich selbst, der Einsamkeit, den Depressionen, der inneren Rast- und Ruhelosigkeit, der Eifersucht.

Die von ihm vorgeschlagene und erfolgreich praktizierte Anti-Selbstmitleid-Therapie ist kein leichter Weg. Eine nüchterne Selbsteinsicht und der entschlossene Wille zur Veränderung müssen Hand in Hand gehen. Dann allerdings kann das Ziel einer emotional reifen Gesamtpersönlichkeit mit einer voll entwickelten Geschlechtlichkeit erreicht werden.

 

Aus:

G. J. M. van den Aardweg, Das Drama des gewöhnlichen Homosexuellen, Analyse und Therapie, Hänssler-Verlag, 3. Auflage, 1993

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Therapie von Homosexualität

 

Homosexualität ist änderbar!

Auf dieser Aussage gründet das neue Buch des holländischen Psychologen van den Aardweg. Im ersten Teil setzt er sich mit der gängigen Meinung auseinander, daß Homosexualität angeboren sei. Er vertritt die Auffassung, daß Homosexualität Symptom einer neurotischen Störung der Gesamtpersönlichkeit und deshalb zu therapieren ist. Im zweiten Teil bringt der Autor Hilfen, die der Betroffene mit einem Berater oder einem seelsorgerlichen Begleiter selbst durcharbeiten kann. Ein wertvolles und hilfreiches Buch für Betroffene wie für Interessierte, Seelsorger und Therapeuten:

„(...) Ich führe hier die meiner Meinung nach wesentlichen Punkte im Hinblick auf Einsicht und (Selbst)- Behandlung von Homosexualität an. Dabei gründe ich mich auf mehr als dreißig Jahre Studium und therapeutischer Erfahrungen mit gut 300 Patienten, die ich über einen längeren Zeitraum intensiv kennengelernt habe.

Die Auffassung, daß Homosexualität eine Neurose ist, die man nicht als Schicksal hinnehmen muß, aber mit Erfolg behandeln oder bekämpfen kann, zwingt niemanden. Sie kann kritisch untersucht werden; Schimpfen, Ironie, dramatische Schreie aber stellen keine sachliche Untersuchung dar. Und die Behandlung oder die Selbstbehandlung - was eine Behandlung zum größten Teil ja immer ist - wird niemals unter Zwang zu etwas führen. Der Betroffene selber kann nämlich nur ganz praktisch an sich selbst zu arbeiten beginnen, nachdem er mit seinem kritischen Verstand einige Zusammenhänge bei sich selbst und seiner Entwicklung gesehen und verstanden hat. Manche haben auch Angst vor dieser Selbsteinsicht, weil sie dann vor der Frage stehen, ob sie ihre Homosexualität bekämpfen müssen.

Menschen mit homosexuellen Interessen werden in der Tat manchmal ohne Grund diskriminiert. Die Realität ist aber nicht so schwarz-weiß wie viele meinen. Es gibt jedoch noch eine ganz andere Art der Diskriminierung. Das ist die Diskriminierung jener homosexuell Empfindenden, die ihre inneren Fragen über ihren Zustand haben und gerne sich selbst besser kennenlernen möchten, und jene, die ihre Neigungen nicht akzeptieren können oder wollen. Die letzteren sind, nach meiner Erfahrung, vor allem Christen verschiedener Denominationen - Reformierte, Katholiken, Evangelische, Baptisten, Russisch-Orthodoxe, Anglikaner, Presbyterianer und gläubige Juden: aus all diesen Gruppierungen und mehr habe ich Betroffene gekannt, die in Behandlung gekommen sind. Aber mindestens 30 % derer, die eine Therapie wollten, waren keine Christen. Es waren entweder Menschen, die ganz einfach spürten, daß ‘etwas mit ihnen los war’ oder ... die Enttäuschten, die aus ihrem homosexuellen Leben heraus wollten, weil es ihnen nichts gebracht hatte.

Wenn Therapie ein Tabu sein soll und überhaupt keine kritischen und untersuchenden Fragen über Homosexualität mehr gestellt werden dürfen, wenn Homosexualität also ein umgekehrt tabuisiertes Thema geworden ist und homosexuell Empfindende durch öffentlichen Zwang, den psychischen Zwang aller Berater und Instanzen, in das homosexuelle Leben getrieben werden, kommen viele Betroffene vom Regen in die Traufe. Es ist meine Erfahrung, und auch die mancher anderen Therapeuten, daß auch viele aktiv homosexuell Lebende an Informationen und psychologischen Einsichten höchst interessiert sind. Es wird zu wenig beachtet, daß die liberal Eingestellten nicht nur auf mittelalterliche Weise Kenntnisse und Untersuchungen verbieten wollen, sondern zugleich zahllose Betroffene inklusiv ihre Familie und Freunde diskriminieren."

Aus:

G. J. M. van den Aardweg, Selbsttherapie von Homosexualität - Leitfaden für Betroffene und Berater, Hänssler-Verlag, 2. Auflage, 1999

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Mann und Frau - philosophisch betrachtet

 

Es ist eine unerhörte Oberflächlichkeit, den tiefen Unterschied von Mann und Frau, die wirklich zwei sich ergänzende Ausprägungen der geistigen Person des Menschen darstellen, als einen bloß biologischen erklären zu wollen. Gewiß, Mann und Frau haben letztlich nur die eine Aufgabe, in Christus wiedergeboren zu werden und durch ihre Heiligung Gott zu verherrlichen - doch verkörpern Mann und Frau auch zwei verschiedene Typen des Menschseins, die je ihren besonderen Schöpfungssinn und ihren besonderen Wert, noch unabhängig von aller Fortpflanzung, haben. Denken wir nur an die männlichen und weiblichen Heiligen! Wie verwirklichen sie je in ihrer besonderen Weise das „unum necessarium" („das Eine, Notwendige" Lk 10,42), zugleich den Sinn ihrer Eigenart ideal erfüllend.

Nein, der Unterschied von Mann und Frau ist ein metaphysischer, wie schon die Pythagoräer richtig ahnten, als sie männlich und weiblich unter die Kategorien aufnahmen, und wie das Mittelalter empfand, als es die Frage aufwarf, ob auch die Engel in männliche und weibliche zerfallen.

Für die geistige Person des Menschen stellen Mann und Frau zwei verschiedene Ausprägungen dar - wie (man gestatte den Vergleich) die einzelnen Orden bei aller letzten Gemeinsamkeit verschiedene Wege der einen Nachfolge Christi darstellen. Diese beiden Persontypen haben eine einzigartige Ergänzungsmöglichkeit. Sie können beide etwas Einzigartiges füreinander bedeuten, sie sind sich in ganz besonderer Weise zugeordnet. Auch rein als geistige Personen können sie eine letzte Einheit in gegenseitiger Ergänzung bilden.

Die eheliche Liebe, in der man sich dem andern in dieser besonderen Weise schenkt, die einen so entscheidungshaften Charakter hat, in der man ein Paar bildet und sich gegenübersteht, füreinander lebt, in der man das ganze Wesen des andern in so geheimnisvoller Weise durch alle äußeren Hindernisse hindurch als Einheit erfaßt, besteht wesenhaft nur zwischen den zwei Typen von geistigen Personen, dem männlichen und dem weiblichen, weil nur zwischen ihnen diese innere Ergänzung möglich ist.

Aus:

Dietrich von Hildebrand (Philosoph), Die Ehe, EOS-Verlag Erzabtei St. Ottilien, 3. Auflage, 1983

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Literaturangaben:

Siehe: Lev 18,22 und 29; Lev 20,13; Jes 3,9
2 Röm 1,24-32
3 Erklärung der Kongregation für die Glaubenslehre zur Sexualethik, Nr. 8
4 Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben an die Bischöfe über die Seelsorge für homosexuelle Personen, Nr. 3, 6 u. 7
5 Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben über die Seelsorge für homosexuelle Personen, Nachtrag aus dem Jahr 1993, Nr. 10-14
6 Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2357
7 Pietro Agostino d’Avack, L’omosessualita nel diritto canonico, in: „Ulisse", Heft Nr. 18, Frühjahr 1953, S. 682-685
8 Centro Culturale Lepanto, Mai 1994
9 Wolfgang Kuhn, Gibt es Homosexualität auch im Tierreich?, in: Roberto de Mattei (Hrsg.), „Kirche und Homosexualität"
Weiterführende Literatur:

Reinhold Ortner, Sexuelle Beziehungen vor der Ehe?, Psychologische Überlegungen, Steyler Verlag - Wort und Werk, 3. Auflage, 1992

Reinhold Ortner, Liebe, Ehe, Sexualität, Grundgedanken aus pädagogisch-psychologischer Sicht, Steyler Verlag - Wort und Werk 1989

Walter Trobisch, Ich liebte ein Mädchen, Problematik der vorehelichen Sexualität, Verlag Vandenhoeck und Ruprecht, 14. Auflage, 1989

Liebe, die aufs Ganze geht: „Humanae Vitae" - eine abgelehnte Enzyklika wird neu entdeckt, Freundeskreis Maria Goretti e.V. 1999

Was Sie über AIDS und Kondome wissen müssen, Informationsbroschüre zum Schutz vor AIDS, Aktion Leben e.V.

 

 


 


 
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