Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt ! |
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www.Babycaust.de
"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD
WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"
Papst Leo XIII.(1891)
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Lebensrecht
und Menschenwürde |
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Abtreibung ist die häufigste
Todesursache |
Abtreibung
ist die häufigste Todesursache in den 27 EU-Staaten. Allein 2008 gab
es 2,86 Millionen Abtreibungen. Das wurde am Mittwoch in Brüssel
bekannt gegeben. Das entspricht mehr Menschen, als der Einwohnerzahl
von Rom.
Die Untersuchung des spanischen Instituts für
Familienpolitik zeige, dass in den 27 EU-Staaten das
Demographieproblem gelöst werden könnte, wenn es keine Abtreibungen
gäbe. Das sagte der italienische Präsident der Bewegung für das Leben,
Carlo Casini, gegenüber Radio Vatikan. |
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Ist die Todesstrafe wirklich abgeschafft?
Die Hinrichtung
In den Ländern der Erde, in denen
die Todesstrafe noch nicht abgeschafft ist, werden Hinrichtungen durch
Galgen, Fallbeil, elektrischen Stuhl, Erschießen oder Gaskammer
vollstreckt.
Die Tötung ungeborener Kinder ist nicht minder schrecklich. Sie werden
zerrissen, zerstückelt, abgesaugt oder verätzt.
Embryo-Teile, zuvor ein wunderbarer Organismus, wandern in den
Abfalleimer, die "Massa carnis", zuvor eine lebende Frucht, wird wie Müll
verbrannt.
Die meisten Leute weichen entsetzt zurück, wenn Ihnen Bilddokumente oder
Filme von Abtreibungen vor die Augen kommen. Es sind vor allem die
Befürworter des Schwangerschaftsabbruches, die vor der blutigen
Wirklichkeit fliehen. Sie reden zwar ständig der Abtreibung das Wort,
entziehen sich aber dem praktischen Anschauungsunterricht, der für sie ein
heilsamer Schock sein könnte.
Der Ort der Exekution
Der Ort der Exekution von
Ungeborenen muß laut Gesetz eine Klinik oder eine für den Eingriff
zugelassene Einrichtung sein.
Das Krankenhaus, in dem Patienten gesunden und Schwerkranke mit dem Tode
ringen, wird für Ungeborene zur Hinrichtungsstätte.
Auf das ethische Berufsbild des
Arztes, der zum Hüter der Gesundheit, zum Freund und Helfer der Kranken
berufen ist, fällt ein Schatten.
Ihm wird zugemutet, bei der Tötung Ungeborener Scharfrichter zu sein.
Der Narkosearzt in eigener Verantwortung, die Krankenschwester oder der
Krankenpfleger sollen dem Mediziner, der den Eingriff ausführt,
assistieren.
Sie werden Erfüllungsgehilfen des
tödlichen Abtreibungs-Prozesses. Kein Arzt und keine Pflegekraft können
gezwungen werden, einen Schwangerschaftsabbruch auszuführen.
Die Gnadenfrist
Die Gnadenfrist für einen
todgeweihten Embryo währet nur kurze Zeit: einige Tage bis einige Wochen.
Sie beginnt von dem Zeitpunkt an, zu dem die Schwangere eine staatlich
anerkannte Beratungsstelle aufsucht, und endet mit dem Termin, an dem
der sogenannte "Arzt des Vertrauens" den gewollten Eingriff vornimmt. Die
Gnadenfrist für das unerwünschte Kind soll möglichst kurz bemessen werden.
Die Schwangere könnte sonst ihren vorher gefaßten Entschluß zur Abtreibung
bereuen und für einen Freispruch ihres schuldlosen Kindes plädieren.
Keine Berufung
Im Abtreibungs-Prozeß ist eine
Berufung gegen das Todesurteil ausgeschlossen. Während im allgemeinen
Strafverfahren die Rechte des Angeklagten ständig verbessert worden sind,
ist der ungeborene Mensch weitgehend entrechted worden.
Unter dem Deckmantel äußerer Legalität verbirgt sich eine erschreckende
Gefühlskälte, die es zuläßt, daß das ungeborene Leben, ein Geschöpf
Gottes, ausgelöscht und weggeworfen wird.
(Dokument im
Martin-Humer-Archiv, Sonderdruck Kirchenzeitung
der Diözese Augsburg vom 20. März 1977) |
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"Wer meint, durch Gesetz festlegen
zu können, wann der Schutz des menschlichen Lebens zu beginnen hat, kann
ebenso kühn durch Gesetz bestimmen, wann dieser Schutz enden soll... Wir
befinden uns auf einem moralisch schlüpfrigen Pfad: denn wenn man sich
einmal dafür entschieden hat, daß irgendein Bereich der Menschlichkeit dem
Belieben von irgend jemand anheimgestellt wird, wie bei der Abtreibungm so
ist zu erwarten, daß andere Bereiche der Gesellschaft ebenfalls dem
Belieben der Gesellschaft ebenfalls dem Belieben anheimgestellt werden,
vor allem die Alten, die körperlich und geistig Behinderten und die Opfer
von Verkehrsunfällen -,'die unnützen Esser', wie Hitler sie genannt hat"
(Dokument im
Martin-Humer-Archiv, Deutsche Tagespost 6.Juni 1973 S.7
Bischofsvikar Dr. Teusch / Kardinal Höffner)
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"Meine Damen und Herren, wenn die
Abtreibung in unseren Ländern freigegeben wird, dann werden auch die
Versuche an Menschen wieder aufgenommen, die nach Berichten heute schon in
den USA, England, Schweden an lebenden Embryonen vorgenommen werden. Wenn
das geschieht, dann sollten aber die amerikanische, englische und
französische Regierung so ehrlich sein und jene Ärzte feierlich
rehabilitieren, die 1946 wegen Tötung von Geisteskranken und der
Menschenversuche aufgehängt wurden. Dann wäre ja all das falsch gewesen,
wofür wir gekämpft haben und es wäre von uns ebenso falsch gewesen, uns
für die Verbrechen der Vergangenheit zu entschuldigen´.
Ich möchte aber ausdrücklich betonen: Es war nicht falsch, daß wir den
einzig möglichen Versuch nach der Katastrophe des letzten Krieges machten,
durch die Bitte um Vergebung und Wiedergutmachung- soweit sie überhaupt
möglich war- gemeinsam ein neues Europa aufzubauen. Weil wir dieses neue
Europa auch heute noch wollen, darum setzen wir uns so leidenschaftlich
zur Wehr gegen einen erneuten Abstieg in die Barbarei und Tyrannei und die
neuen Massenliquidationen an den wehrlosesten und schutzbedürftigsten
menschlichen Wesen, den ungeborenen Kindern..."
(Dokument im
Martin-Humer-Archiv, Deutsche Tagespost
Sonderdruck 1973
Pressekonferenz des Europäischen Ärztekongress in Paris, Dr. med.
Siegfried Ernst) |
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Ärzte warnen:
Größtes Auschwitz
der Geschichte Europas
"Wollen die
europäischen Parlamente tatsächlich der irrationalen Schizophrenie
verfallen und einerseits bedingungslose Friedenspolitik betreiben und
andererseits den schmutzigsten aller Kriege gegen die wehrlosen
Ungeborenen freigeben?
Wollen sie Auschwitz verurteilen und gleichzeitig für das größte Auschwitz
der europäischen Geschichte an den werdenden Kindern freie Fahrt geben?
Wollen sie für die sizialen Lebensrechte der europäischen Völker eintreten
und gleichzeitig das Leben der 'sozial schwächsten' Menschen rechtlos
machen?
Wollen sie eine moderne Gesundheitsvorsorge treiben und gleichzeitig
mitverursachen, daß 30 Prozent der Frauen, die abtreiben, krank werden und
will man heute die Heilberufe Europas und die Ärzte mit ihrer
jahrtausendealten humanen und christlichen Tradition zu
Tötungsfunktionären umfunktionieren, nachdem man deutsche Ärzte 1946 aus
demselben Grund zum Tode verurteilte und erhängte, weil sie die
Geisteskranken liquidierten?"
(Dokument im
Martin-Humer-Archiv, Deutsche Tagespost, Würzburg
Sonderdruck 1973)
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"Kein
Rechtsgut so schutzlos
wie
das ungeborene Leben"
Jurist Tröndle: Ein Kalb auf dem Schlachthof genießt mehr Schutz
Von der Unterdrückung wichtiger
Fakten und von einem Informationsmangel lebt nach Auffassung des
Freiburger Strafrechtlers Herbert Tröndle die Lobby des
"Abtreibungsestablishments". In der Novemberausgabe des in Köln
erscheinenden "Kolpinblattes" kritisiert der Jurist, daß die
Schmerzempfindlichkeit des Embryos in der Abtreibungsdiskussion
totgeschwiegen werde. Statt dessen kümmerten sich die GRÜNEN
darum, den Ratten ein "humanes Sterben" zu ermöglichen. Auch
Sozialdemokraten und Gewerkschaften greift Tröndle an: Sie würden sich
für die flächendeckende Verbreitung von Abtreibungspraxen einsetzen;
dort aber hätten "die Kinder im Mutterleib, die nur unter örtlicher
Betäubung der Schwangeren zur Tötung bestimmt sind, nicht einmal den
Schutz eines Kälbchens auf dem Schlachthof".
Nach Auffassung von Tröndle ist
kein Rechtsgut in der Bundesrepublik so schutzlos wie das ungeborene
Leben. Das für alle Behörden und Gerichte rechtsverbindliche Gesetz deds
Bundesverfassungsgerichts, "sich schützend und fördernd vor das ungeborene
Leben zu stellen", werde in der Praxis nicht mehr beachtet. Tröndles
Meinung nach "wabert der Ungeist von dem 'lebensunwerten Leben' immer noch
durch die Gesellschaft und wirbt erneut um Anhänger".
Doch wirke diesmal nicht wie zur Zeit des Nationalsozialismus "die
pervertierte Staatsraison eines Unrechtsstaates", sondern es trete "ein
Unvermögen unserer verwöhnten Wohlstandsgesellschaft" hervor, "die für die
Existenz menschlichen Lebens höchstpersönlich Verantwortlichen in die
Pflicht zu nehmen".
Dokument im Martin-Humer-Archiv,
Altöttinger Liebfrauenbote. Nr.46/89.Jahrg./12.11.1989)
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21.11.2012 |
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