Klaus
Günter Annen
Cestarostr.
2, 69469 Weinheim
Tel./Fax.: 06201/2909929/28
An das
Bundesministerium der Justiz
z. Hd. Herrn Dr. Hans-Jörg Behrens
Mohrenstr.
37
10117 Berlin
Übermittelt per Fax: 030/18 580 94 92
11.11.2013
Betreff:
AZ: IV C1-9470/2-4E(2540)-4890/2013
Hier:
Ihr Schreiben vom 25.10.2013 an den
Europ. Gerichtshof
Grüß
Gott, Herr Dr. Behrens!
Ihr
o.g.
Schreiben an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
in Straßburg habe ich heute gelesen. Besonders die von Ihnen
unter Punkt 6 gemachten Äußerungen sind nicht nur
bedauerlich, sondern skandalös.
Sie
schreiben:
„Es ist
dem Beschwerdeführer selbstverständlich unbenommen, sich für
seine Überzeugung einzusetzen.“
Danke,
daß
Sie mir das zugestehen!
Sie
schreiben weiter: „Der
Beschwerdeführer aber verlangt mehr:
Er möchte, daß alle
seine Wahrheit
anerkennen,
und kann weder akzeptieren, daß – noch so erhabene –
Ideologien oftmals an sozialen Realitäten scheitern, noch
daß andere Menschen anderen Überzeugungen anhängen.“
Sehr geehrter Herr Dr. Behrens!
Wie kommen Sie darauf,
daß
alle
meine Wahrheit
anerkennen sollen?
GG Artikel
1: „Die
Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu
schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Meine Wahrheit?
GG
Artikel 2.2: „Jeder hat das Recht
auf Leben und körperliche Unversehrtheit."
Meine Wahrheit?
BVerfG
am 25.2.1975:
"Das sich im Mutterleib entwickelnde Leben steht als
selbständiges Rechtsgut. – Die Verpflichtung des Staates,
das sich entwickelnde Leben in Schutz zu nehmen, besteht
auch gegenüber der Mutter. – Der Lebensschutz der
Leibesfrucht genießt grundsätzlich für die gesamte Dauer der
Schwangerschaft Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der
Schwangeren und darf nicht für eine bestimmte Frist in Frage
gestellt werden."
Meine Wahrheit?
BVerfG
am 4.8.1992:
„…daß
es sich bei der Schutzpflicht des Staates gegenüber
ungeborenem Leben um einen fundamentalen Bestandteil der
Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland handelt.
Meine Wahrheit?
BVVerfG
vom 28.5.1993: "Menschenwürde
kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die
Rechtsordnung
muß
die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne
eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten.
Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens
der Mutter begründet. Der Schwangerschaftsabbruch
muß für die ganze Dauer der
Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und
demgemäß rechtlich verboten sein.“
Meine Wahrheit?
StGB §
218.1: „Wer
eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Meine Wahrheit?
SFHÄndG
1995:
„Schwangerschaftsabbrüche sind grundsätzlich für alle
Beteiligten (schwangere Frau, Arzt, Anstifter und Helfer)
nach § 218 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar.“
Meine
Wahrheit?
BVerfG
vom 8.6.2010:
Richter des
Bundesverfassungsgerichts bestätigen,
daß
der
Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig ist.
Meine Wahrheit?
Evangelium
vitae: „Wenn
die Gesetze auch nicht das einzige Mittel sind, um das
menschliche Leben zu verteidigen, so spielen sie doch eine
sehr wichtige und manchmal entscheidende Rolle bei der
Förderung einer Denkweise und Gewohnheit.“
Mein Wahrheit?
Papst
Johannes Paul II.
„Unter allen Verbrechen, die der Mensch gegen das Leben
begehen kann, weist die Vornahme der Abtreibung Merkmale
auf, die sie besonders schwerwiegend und verwerflich machen.
Das II. Vatikanische Konzil bezeichnet die und die Tötung
des Kindes als verabscheuungswürdiges Verbrechen.“
Meine Wahrheit?
EuGH
vom 18.10.2011: Der
Mensch ist ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und
Samenzelle ein Mensch.“
Meine Wahrheit?
OLG
Frankfurt
am
21.3.1947: „Es
gibt ein über den Gesetzen stehendes Recht, das allen
formalen Gesetzen als letzter Maßstab dienen
muß.
Es ist das Naturrecht, das der menschlichen Rechtssatzung
unabdingbare und letzte Grenzen zieht. … Verstößt ein Gesetz
hiergegen und verletzt es die ewigen Normen des Naturrechts,
so ist dieses Gesetz seines Inhaltes wegen nicht mehr Recht
gleichzusetzen…“
Meine Wahrheit?
Sehr
geehrter Herr Behrens!
Ich gehe davon aus,
daß
Sie anhand meiner Beispiele verstanden haben,
daß es sich bei meinem Einsatz
für den Schutz des ungeborenen Lebens nicht um meine
Wahrheit handelt.
Danke und freundliche Grüße
gez. Günter Annen
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