Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt !

www.Babycaust.de

"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

 

Jedes Volk hat die Regierung, die es verdient.
                                                            Joseph Marie de Maistre

 

 
 

 

26. Februar 2020
- 75 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen
Rotarier maßgeblich am Dammbruch beteiligt

Willkommen im 4. Reich
 

 

Es ist unfassbar ... die Entscheidung der acht Verfassungsrichter am 26.2.2020 zur Euthanasie (Beihilfe zum Suizid, verharmlosend auch "Sterbehilfe" genannt.
Das wird grundlegende Veränderungen in unserer Gesellschaft bewirken, wie zum Beispiel:
Töten (Ermorden) eines Menschen als legale Dienstleistung!

Alle Türen nach Auschwitz und Mauthausen wurden nicht nur vom höchsten deutschen Gericht aufgestoßen ... wir sind schon weiter ... wir stehen bereits mitten im 4. Reich!


Es bedarf drastischer Worte über dieses menschenverachtende Urteil.
Es bedarf unser aller Einsatz, damit dieses Urteil rückgängig gemacht wird.

Ein Staat, der das Töten/den Selbstmord seiner Bürger durch Gesetze auch noch begünstigt, ist zum Verbrecherstaat mutiert.
Da mag das Gerede von Selbstbestimmung, Selbstentscheidung auch noch so gut klingen und entschuldigen wollen, doch
es gibt kein Recht auf Selbstmord,
es gibt kein Recht, sich von einer anderen Person töten zu lassen.
Es ist und bleibt immer Unrecht, eine Mißachtung der Gebote GOTTES und damit eine direkte Kampfansage gegen GOTT selbst.

Ein Staat, der sich gegen Gottes Gebote und das Naturecht wendet,
ist zu einem Verbrecherstaat verkommen!
 



Erschreckend bei unseren Recherchen war, daß vier der acht Mitglieder des 2. Senats, die dieses verheerende Urteil zu verantworten haben, einem "Rotary-Club" angehörig sind und eine weitere Richterin mit einem Rotarier verheiratet ist.
Vor diesem Hintergrund ist es keine Überraschung, daß es zu diesem Urteilsspruch kam.
(Hintergründe über Rotarier)

Hier zur Pressemeldung des BVerfG
 



Wir möchten hier nur einige Leitsätze aus der Entscheidung vom 26.2.2020 herausnehmen.

- "Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen"
-
"Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür Hilfe in Anspruch zu nehmen"
- "Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung in § 217 Abs.1 StGB verengt die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung"


Die Tore stehen nun ganz weit offen.
Einige Tötungsmediziner,
die gezielt auf dieses Urteil hinarbeiteten, tingelten schon durch Deutschland, um den in Not geratenen Menschen mit der Giftspritze "zu helfen", sie auf deren Wunsch hin zu töten bzw. Beihilfe dazu zu leisten ... gegen Entgelt (Spende/Vereinsbeitritt) versteht sich.
Töten kann niemals eine Lösung sein!

Einige Gedanken zu dem, was das unsägliche deutsche Bundesverfassungsgericht den Bürgern "geschenkt hat":
(Zunächst sei klargestellt, daß die "Initiative Nie Wieder" sich ganz entschieden dagegen wendet, daß weder der Staat, noch eine Institution, eine andere Person oder man selbst ein Recht hätte, zu morden, auch nicht sich selbst zu ermorden. Dem Leben ein Ende setzen ist und bleibt immer Unrecht!)

- Es geht um Selbstbestimmung. Wer prüft das?
- Wenn die Giftspritze gelegt wird ... ist der Suizidant immer noch bereit, getötet zu werden oder scheut er sich, seine geänderte Haltung mitzuteilen. Wer prüft das?
- Wer prüft, ob nicht doch Druck von irgendeiner Seite kam?
- Wer prüft, ob der Suizidant überhaupt geistig in der Lage war, seinen Willen zum "getötet werden" zu erklären? War er vielleicht dement? Krank usw?
- Wer prüft, ob die schriftliche Einwilligung tatsächlich vom Siuizidant stammt?
- Wer prüft, ob die Suizidhelfer einen wirtschaftlichen oder sonstigen Vorteil von der Tötungstat haben?
- Wer prüft, ob nicht doch Verwandte, Bekannte etc. vom Tod des Suizidenten gegebenenfalls profitieren?
- Wer prüft,  ob nicht das Krankenhaus, das Altenheim, die Krankenkasse und letztendlich der Staat selbst vom "selbstbestimmten Suizid" Vorteile hat.
Denken Sie an die hohen Kosten, die Alte, Kranke und Behinderte Menschen verursachen.
- Und wenn der Mensch nicht mehr in der Lage ist, zu entscheiden, wer entscheidet dann?
- Wer stellt zweifelsfrei fest, ob die festgelegten Kriterien des Suizidanten erfüllt sind?
- Wird man, wenn zB. keine schriftliche Erklärung vorliegt, sich dann eines "mutmaßlichen Willens", wie bei der Organspende, bedienen, um den Suizidanten töten zu können?

Zur Zeit muß von den Menschenverachtern noch das Problem gelöst werden, wie die Anzahl der ärztlichen Suizidhelfer/Begleiter erhöht werden kann. Doch mit der Entscheidung des BVerfG ist die Chance größer geworden, Mediziner zum Töten zu finden.
Zudem ist eine Haltungsänderung bei Jungmedizinern festzustellen.
Die heutigen Jungmedizinern haben z.B. mit der Tötung von Kindern im Mutterleib kaum noch ärztliche Bedenken. Sie sehen das oft sogar als notwendige Hilfe und als ihre ärztliche Pflicht an. Dem Wunsch der Mutter um Tötung ihres Kindes wird entsprochen ... wenn die Mutter das entschieden hat und den Auftrag dazu erteilt. Hinterfragt wird das nicht.

Wenn ein Mediziner keinen Skrupel hat, einen unschuldigen und wehrlosen Menschen im Bauch seiner Mutter zu töten,
warum soll sie dann Skrupel haben, einen Menschen zu töten, wenn er dies ausdrücklich wünscht und dies auch noch sogar gesetzlich legal ist?
Diese ideologisch verblendeten "Neo-Euthanasier" werden töten, und kaum jemand wird sich ihnen in den Weg stellen.

Und wer sich ihnen in den Weg stellt ... ?

 
Nachfolgend die "Schreibtischtäter des 4. Reiches" und "Wegbereiter",

die Damen und Herren Verfassungsrichter des Zweiten Senats:
 

- Prof. Dr. Dres. h.c. Andreas Voßkuhle, Präsident des BVerfG /Vors. 2. Senat
(Rotary-Club Freiburg Fähingen seit 2008 / Distrikt 1930)

- Prof. Dr. Peter M. Huber
(Rotary-Club München seit 2003, fr. Jena 1993) / Distrikt 1840)

 

- Monika Hermanns

- Peter Müller

- Dr. Sibylle Kessal-Wulf
(Rotary-Club Karlsruhe-Baden seit 2003 / Distrikt 1930)

- Prof. Dr. Doris König, M.C.I.

(Rotary-Club Hamburg-Steintor seit 2003 / Distrikt 1890)

 

- Dr. Ulrich Maidowski (2014-22026/SPD)*

 

- Prof. Dr. Christine Langenfeld (2016-2028/CDU/CSU)*
(Ehemann Dr. Harald Langenfeld: Rotary-Club Leipzig-Brühl seit 2008, fr. Saarbrücken / Distrikt 1880)

 


 

Die Damen und Herren Verfassungsrichter des Ersten Senats:

- Prof. Dr. Stephan Harbarth, (2018-2030,CDU/CSU)* Vizepräsident des BVerfG / Vors. 1.Senat

(Rotary-Club Mannheim-Friedrichsburg seit 2005 / Distrikt 1860)

- Prof. Dr. Johannes Masing (2010-2020/SPD)*

http:/reas-Paulus-Mieter-von-Abtreibungs-Lobbyistin
- Prof. Dr. Andreas L. Paulus
(Verbandelung mit Monika Frommel - Pro Choice/Humanistische Union)

- Prof. Dr. Susanne Baer (2011-2023/Grüne)*
(Verbandelung mit Monika Frommel - Pro Choice/Humanistische Union)

- Prof. Dr. Gabriele Britz (2011-2023/SPD)*

- Dr. Yvonne Ott (2016-2018/SPD)*

- Dr. Josef Christ (2017-2024/CDU/CSU)*
(Rotary-Club Nördlingen seit 1985 / Distrikt 1840)

- Prof. Dr. Henning Radtke

*Erklärung = (Amtszeit/Gesinnung)

 

Die Bundesverfassungsrichter räumen in ihrem Urteil jedem Bürger ein "Recht auf Selbstmord" ein. Es stellt sich die Frage, ob in Zukunft ein Mediziner sich überhaupt noch verweigern darf, beim Selbstmord zu assistieren.
Lesen Sie hierzu den Beitrag in kath.net
"Sterbehilfe schafft Mörder"

 

 

WIR ALLE HABEN EINE VERANTWORTUNG,
UM EREIGNISSE, WIE DIE VOR ÜBER 75 JAHRE GESCHAHEN UND HEUTE DER VERGANGENHEIT ANGEHÖREN,

WIE WIEDER

GESCHEHEN.
DAZU IST ES NOTWENDIG, DASS SICH DIE GANZE BEVÖLKERUNG GEGEN MENSCHENVERACHTENDE PROGRAMME oder GESETZE ENTSCHIEDEN ZUR WEHR SETZT.

TÖTEN VON MENSCHEN, EGAL OB VOR ODER NACH DER GEBURT, MUSS IMMER ALS VERBRECHEN BEZEICHNET, SANKTIONIERT WERDEN UND VON DAHER VERBOTEN SEIN.


„HERR, ES IST AUSSICHTSLOS,
ABER DU BIST ALLMÄCHTIG!"


 

Quelle für nachfolgende Infos aus Wikipedia 29.2.2020
https://de.wikipedia.org/wiki/Rotary_International
 


Gründung (Auszüge)

Den ersten Rotary Club gründete der Rechtsanwalt Paul Harris (1868–1947) in Chicago am 23. Februar 1905 mit drei Freunden, dem Kohlenhändler Sylvester Schiele, dem deutsch-amerikanischen Bergbauingenieur und Freimaurer Gustav Löhr sowie dem Konfektionär Hiram Shorey. Die Gründungsmitglieder wählten Schiele zum Präsidenten des Clubs und den Drucker Harry Ruggles zum Schatzmeister.


Aufbau

Rotary besteht an der Basis aus lokalen oder regionalen Clubs. Jeweils ungefähr 50 bis 100 Clubs sind zu einem Distrikt zusammengefasst, die Distrikte wiederum sind in weltweit 34 Zonen organisiert.
An der Spitze eines Distrikts steht der jeweils für ein Jahr gewählte Governor, der während seiner Amtszeit Mitglied im Governorrat des Landes ist. Dieser stellt das Bindeglied zwischen dem Hauptsitz von Rotary International und den einzelnen Clubs dar.

In Deutschland sind seit 2013 etwa 53.000 Mitglieder in über 1000 Clubs in 15 Distrikten organisiert.[22] In der Schweiz und Liechtenstein gibt es drei Distrikte mit 206 Clubs und ca. 11.400 Mitgliedern.

Österreich ist in die beiden Distrikte 1910 und 1920 geteilt. Zum früheren Distrikt 191 – jetzt Distrikt 1910 – gehörten neben Ostösterreich noch Slowenien, Bosnien und Kroatien. Seit 1. Juli 2007 bildet Ungarn den Distrikt 1911 und seit 1. Juli 2011 Slowenien den Distrikt 1912 und Kroatien den Distrikt 1913. Nach diesen Trennungen vereint der Distrikt 1910 nun 98 Clubs (84 in Österreich und 14 in Bosnien-Herzegowina) mit über 4400 Mitgliedern. Im Distrikt 1920 gibt es 65 Clubs mit 3234 Mitgliedern.

Um das Ziel einer „Gemeinschaft von Berufsleuten“ zu erreichen, strebt Rotary danach, möglichst viele qualifizierte Berufskräfte zu umfassen. Aus diesem Grund sind pro Club höchstens fünf Angehörige derselben Berufsklasse zugelassen. Die Berufsvielfalt in den Clubs und deren Autonomie (im Rahmen der Verfassung und Satzung von Rotary International) gehört nach Aussagen der Rotarier zu den Hauptgründen für den Fortbestand und Erfolg ihrer Organisation.

Frauen als Mitglieder sind seit dem Jahr 1989 willkommen. Weltweit waren 2003 von insgesamt 31.256 Rotary Clubs 21.554 gemischte Clubs, was einem Anteil von 69 Prozent entspricht. Deutschland zählte zu diesem Zeitpunkt 23 Prozent von Clubs mit Frauen. In der Schweiz und Liechtenstein waren Ende Februar 2006 von den 11.421 Mitgliedern 669 Frauen (5,86 %). Mehr als die Hälfte aller 206 Clubs haben weibliche Mitglieder.

Tabelle mit den Bestandszahlen per 26. September 2013 (CH 2016):[23]

Bereich Mitglieder Clubs Distrikte
Deutschland 52.687 1.032 15
Österreich ca. 7.200 ca. 140 2
Schweiz ca. 12.979 217 3
weltweit ca. 1.230.000 ca. 34.400 538


Mitgliedschaft

Ein Rotary-Club trifft sich in der Regel wöchentlich in seinem Clublokal, um Vorträge zu aktuellen Themen oder aus dem speziellen Berufsfeld eines Mitglieds zu hören. Es wird von jedem Rotarier erwartet, dass er sich an diesem Vortragswesen aktiv beteiligt. Die Mitglieder sollen nach Möglichkeit an mindestens der Hälfte aller Treffen teilnehmen. In diesem Sinn gibt es eine Präsenzpflicht. Sie gilt als Voraussetzung für den Zusammenhalt im Club. Mitglieder, die beruflich stark eingespannt sind und so nicht zu jedem Anlass kommen können, können sich von der Präsenzpflicht befreien lassen.
Allerdings kann ein Rotarier seiner Präsenzpflicht auch als Gast in jedem anderen Rotary Club (z. B. während einer Reise) nachkommen.

Frauen waren als Mitglieder lange Zeit nicht zugelassen. Ab den 1970er Jahren begannen einzelne Clubs eigenmächtig, Frauen aufzunehmen. Dies führte zum Ausschluss eines dieser Clubs aus Rotary International, wogegen dieser gerichtlich vorging und eine Entscheidung kalifornischer Gerichte erwirkte, die auf Grundlage kalifornischer Antidiskriminierungsgesetze die Wiederaufnahme des ausgeschlossenen Clubs anordnete und die Geschlechtsbegrenzungen bei der Mitgliedschaft untersagte. Der Rechtsstreit endete letztinstanzlich im Jahr 1987 mit einem Unterliegen von Rotary International vor dem Obersten Bundesgericht der USA.[24] Im Zuge dieses Urteils wurde die Mitgliedschaft generell für Frauen geöffnet, es existieren allerdings noch reine Männerclubs, beispielsweise in Hamburg.[25]


Aufnahme

Jeder einzelne Rotary-Club ist frei, die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft eigenständig festzulegen. Man kann einem Rotary-Club jedoch nicht selbst beitreten, sondern muss von Mitgliedern des Clubs zur Aufnahme vorgeschlagen werden. Daran schließt sich ein Aufnahmeverfahren an, das zumeist von einem Aufnahmeausschuss geleitet wird. Nach einem positiven Votum des Aufnahmeausschusses und des Vorstandes wird ein Kandidat in den Club aufgenommen, wenn die Clubmitglieder keinen berechtigten Einspruch dagegen erheben und er die Mitgliedschaft nicht selbst ablehnt.

Diese Art der Mitglieder-Rekrutierung (Kooptation) lässt unter den Mitgliedern ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl entstehen. Sie kann allerdings auch zu geschlossenen und kohäsiven Gruppen führen, da die Mitglieder meistens ihresgleichen rekrutieren und Andersdenkende durch die eigene Einigkeit ausschließen können. Nach Ansicht der Rotarier werden so allerdings die besten Kräfte einer Region für ihre Gemeinschaft gewonnen.

 

 

So berichtet die "objektive" TAZ
zum Thema Werbeverbot fürs Töten nach 218

(Screenshot vom 6.3.2020/TAZ)

Die Klage der Kinderabtreiberin Bettina Gaber,
damit in Zukunft das Bewerben gemäß 219a
für das Töten von Kindern nach 218

für Abtreibungsmediziner straffrei möglich wird,
hat nun das Bundesverfassungsgericht erreicht.

Die TAZ aus Berlin, die den Feldzug
gegen das
Menschenrecht auf Leben für ALLE
maßgeblich unterstützt, "macht bereits Stimmung".

Wenn Sie die vorherigen Fakten gelesen haben,
erkennen Sie leicht,
daß es hier nur um ein Aufwiegeln der Bevölkerung und um
Stimmungsmache für Abschaffung der §§ 218 u 219 StGB,
legales Töten und bewerben des Abtreibungsmord, geht.

Wenn Rotarier Hand in Hand mit Abtreibungslobbyisten
und grünen Genossen zusammenarbeiten,
was wird am Ende wohl dabei herauskommen?

Wir meinen mal ganz vorsichtig sagen zu müssen:
Viele "Damalige" werden sich im Grab umdrehen
und den "heutigen Machern" zulächeln ...
 

NIE WIEDER?

 

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