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Es
ist unfassbar ... die Entscheidung der acht Verfassungsrichter
am 26.2.2020 zur Euthanasie (Beihilfe zum Suizid, verharmlosend
auch "Sterbehilfe" genannt.
Das wird grundlegende Veränderungen in unserer Gesellschaft
bewirken, wie zum Beispiel:
Töten (Ermorden) eines Menschen als
legale Dienstleistung!
Alle Türen nach Auschwitz und Mauthausen wurden nicht nur vom
höchsten deutschen Gericht aufgestoßen ... wir sind schon weiter
... wir stehen bereits mitten im 4. Reich!
Es bedarf drastischer Worte über dieses
menschenverachtende Urteil.
Es bedarf unser aller Einsatz, damit dieses Urteil
rückgängig gemacht wird.
Ein Staat, der das Töten/den Selbstmord seiner Bürger durch Gesetze
auch noch begünstigt, ist zum Verbrecherstaat mutiert.
Da mag das Gerede von Selbstbestimmung, Selbstentscheidung auch
noch so gut klingen und entschuldigen wollen, doch
es gibt kein Recht auf Selbstmord,
es gibt kein Recht, sich von einer
anderen Person töten zu lassen.
Es ist und bleibt immer Unrecht, eine Mißachtung der Gebote
GOTTES und damit eine direkte Kampfansage gegen GOTT selbst.
Ein Staat, der sich gegen Gottes Gebote und das Naturecht
wendet,
ist zu einem Verbrecherstaat verkommen!
Erschreckend bei unseren Recherchen war, daß vier der acht
Mitglieder des 2. Senats, die dieses verheerende Urteil zu
verantworten haben, einem
"Rotary-Club" angehörig sind und
eine weitere Richterin mit einem Rotarier verheiratet ist.
Vor diesem Hintergrund ist es keine Überraschung, daß es zu diesem
Urteilsspruch kam.
(Hintergründe über
Rotarier)
Hier zur Pressemeldung des BVerfG
Wir möchten hier nur einige Leitsätze aus der
Entscheidung vom 26.2.2020
herausnehmen.
- "Das
Recht auf
selbstbestimmtes
Sterben schließt die Freiheit
ein,
sich das Leben zu nehmen"
-
"Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die
Freiheit,
hierfür Hilfe
in Anspruch zu nehmen"
- "Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung in §
217
Abs.1
StGB verengt die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung"
Die Tore stehen nun ganz weit offen.
Einige Tötungsmediziner,
die gezielt auf dieses Urteil hinarbeiteten, tingelten
schon
durch Deutschland, um den in Not geratenen Menschen mit der
Giftspritze "zu helfen",
sie auf deren Wunsch hin zu töten bzw. Beihilfe dazu zu leisten
... gegen Entgelt (Spende/Vereinsbeitritt) versteht sich.
Töten kann niemals eine Lösung sein!
Einige Gedanken zu dem, was das unsägliche deutsche Bundesverfassungsgericht den
Bürgern "geschenkt hat":
(Zunächst sei klargestellt, daß
die "Initiative Nie Wieder" sich ganz entschieden dagegen wendet,
daß weder der Staat, noch eine Institution, eine andere Person
oder man selbst ein Recht hätte, zu morden, auch nicht sich selbst zu
ermorden.
Dem Leben ein Ende setzen ist und bleibt immer Unrecht!)
- Es geht um Selbstbestimmung. Wer prüft das?
- Wenn die Giftspritze gelegt wird ... ist der Suizidant immer
noch bereit, getötet zu werden oder scheut er sich, seine
geänderte Haltung mitzuteilen. Wer prüft das?
- Wer prüft, ob nicht doch Druck von irgendeiner Seite kam?
- Wer prüft, ob der Suizidant überhaupt geistig in der Lage war,
seinen Willen zum "getötet werden" zu erklären? War er vielleicht
dement? Krank usw?
- Wer prüft, ob die schriftliche Einwilligung tatsächlich vom
Siuizidant stammt?
- Wer prüft, ob die Suizidhelfer einen wirtschaftlichen oder
sonstigen Vorteil von der Tötungstat haben?
- Wer prüft, ob nicht doch Verwandte, Bekannte etc. vom Tod des
Suizidenten gegebenenfalls profitieren?
- Wer prüft, ob nicht das Krankenhaus, das Altenheim, die
Krankenkasse und letztendlich der Staat selbst vom "selbstbestimmten
Suizid" Vorteile hat.
Denken Sie an die hohen Kosten, die Alte, Kranke und Behinderte
Menschen verursachen.
- Und wenn der Mensch nicht mehr in der Lage ist, zu entscheiden,
wer entscheidet dann?
- Wer stellt zweifelsfrei fest, ob die festgelegten Kriterien des
Suizidanten erfüllt sind?
- Wird man, wenn zB. keine schriftliche Erklärung vorliegt, sich
dann eines "mutmaßlichen Willens", wie bei der Organspende,
bedienen, um den Suizidanten töten zu können?
Zur Zeit muß von den Menschenverachtern noch das Problem
gelöst werden, wie die Anzahl der ärztlichen
Suizidhelfer/Begleiter erhöht werden kann. Doch mit der
Entscheidung des BVerfG ist die Chance größer geworden, Mediziner
zum Töten zu finden.
Zudem ist eine Haltungsänderung bei Jungmedizinern festzustellen.
Die heutigen Jungmedizinern haben z.B. mit der Tötung
von Kindern im Mutterleib kaum noch ärztliche Bedenken. Sie sehen
das oft sogar als notwendige Hilfe und als ihre ärztliche Pflicht
an. Dem Wunsch der Mutter um Tötung ihres Kindes wird entsprochen
... wenn die Mutter das entschieden hat und den Auftrag dazu
erteilt. Hinterfragt wird das nicht.
Wenn ein Mediziner keinen Skrupel hat, einen unschuldigen
und wehrlosen Menschen im Bauch seiner Mutter zu töten,
warum soll sie dann Skrupel haben, einen Menschen zu töten,
wenn er dies ausdrücklich wünscht und dies auch noch sogar
gesetzlich legal ist?
Diese ideologisch verblendeten "Neo-Euthanasier" werden töten,
und kaum jemand wird sich ihnen in den Weg stellen.
Und wer sich ihnen in den Weg stellt
... ?
Nachfolgend die "Schreibtischtäter des 4. Reiches" und
"Wegbereiter",
die Damen und
Herren Verfassungsrichter des Zweiten Senats:
-
Prof. Dr. Dres. h.c. Andreas Voßkuhle,
Präsident des BVerfG /Vors. 2. Senat
(Rotary-Club
Freiburg Fähingen seit 2008 / Distrikt 1930)
- Prof. Dr. Peter M. Huber
(Rotary-Club München seit 2003, fr. Jena
1993) / Distrikt 1840)
- Monika Hermanns
- Peter Müller
- Dr. Sibylle Kessal-Wulf
(Rotary-Club Karlsruhe-Baden seit 2003 / Distrikt 1930)
- Prof. Dr. Doris König, M.C.I.
(Rotary-Club Hamburg-Steintor seit
2003 / Distrikt 1890)
- Dr.
Ulrich Maidowski (2014-22026/SPD)*
-
Prof. Dr. Christine Langenfeld
(2016-2028/CDU/CSU)*
(Ehemann Dr. Harald Langenfeld: Rotary-Club Leipzig-Brühl seit
2008, fr. Saarbrücken / Distrikt 1880)
Die Damen und
Herren Verfassungsrichter des Ersten Senats:
- Prof. Dr. Stephan Harbarth,
(2018-2030,CDU/CSU)*
Vizepräsident des BVerfG / Vors. 1.Senat
(Rotary-Club
Mannheim-Friedrichsburg seit 2005 / Distrikt 1860)
- Prof. Dr. Johannes Masing
(2010-2020/SPD)*
http:/reas-Paulus-Mieter-von-Abtreibungs-Lobbyistin
- Prof. Dr. Andreas L. Paulus
(Verbandelung mit
Monika Frommel - Pro Choice/Humanistische
Union)
- Prof. Dr. Susanne Baer
(2011-2023/Grüne)*
(Verbandelung mit
Monika Frommel
- Pro Choice/Humanistische
Union)
- Prof. Dr. Gabriele Britz
(2011-2023/SPD)*
- Dr. Yvonne Ott
(2016-2018/SPD)*
- Dr. Josef Christ
(2017-2024/CDU/CSU)*
(Rotary-Club
Nördlingen seit 1985 / Distrikt 1840)
- Prof. Dr. Henning Radtke
*Erklärung =
(Amtszeit/Gesinnung) |
Die Bundesverfassungsrichter räumen in ihrem
Urteil jedem Bürger ein "Recht auf Selbstmord" ein. Es
stellt sich die Frage, ob in Zukunft ein Mediziner sich überhaupt
noch verweigern darf, beim Selbstmord zu assistieren.
Lesen Sie hierzu den Beitrag in kath.net
"Sterbehilfe schafft Mörder"
WIR ALLE HABEN EINE VERANTWORTUNG,
UM EREIGNISSE, WIE DIE VOR ÜBER 75 JAHRE GESCHAHEN UND HEUTE DER
VERGANGENHEIT ANGEHÖREN,
WIE WIEDER
GESCHEHEN.
DAZU IST ES NOTWENDIG, DASS SICH DIE GANZE BEVÖLKERUNG GEGEN
MENSCHENVERACHTENDE PROGRAMME oder GESETZE ENTSCHIEDEN ZUR WEHR
SETZT.
TÖTEN VON MENSCHEN, EGAL OB VOR ODER
NACH DER GEBURT, MUSS IMMER ALS
VERBRECHEN BEZEICHNET, SANKTIONIERT
WERDEN UND VON DAHER VERBOTEN SEIN.
„HERR, ES IST
AUSSICHTSLOS,
ABER
DU BIST ALLMÄCHTIG!"
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Den ersten Rotary Club gründete der
Rechtsanwalt
Paul Harris (1868–1947) in
Chicago am 23. Februar 1905 mit drei Freunden, dem
Kohlenhändler
Sylvester Schiele, dem deutsch-amerikanischen
Bergbauingenieur und
Freimaurer
Gustav Löhr sowie dem
Konfektionär
Hiram Shorey. Die Gründungsmitglieder wählten Schiele zum
Präsidenten des Clubs und den
Drucker
Harry Ruggles zum
Schatzmeister.
Aufbau
Rotary besteht an
der Basis aus lokalen oder regionalen Clubs. Jeweils ungefähr 50
bis 100 Clubs sind zu einem Distrikt zusammengefasst, die
Distrikte wiederum sind in weltweit 34 Zonen organisiert.
An der Spitze eines Distrikts steht der jeweils für ein Jahr
gewählte Governor, der während seiner Amtszeit Mitglied im
Governorrat des Landes ist. Dieser stellt das Bindeglied zwischen
dem Hauptsitz von Rotary International und den einzelnen Clubs
dar.
In Deutschland sind seit 2013 etwa 53.000 Mitglieder in über
1000 Clubs in 15 Distrikten organisiert.[22]
In der Schweiz und Liechtenstein gibt es drei Distrikte mit 206
Clubs und ca. 11.400 Mitgliedern.
Österreich ist in die beiden Distrikte 1910 und 1920 geteilt.
Zum früheren Distrikt 191 – jetzt Distrikt 1910 – gehörten neben
Ostösterreich noch Slowenien, Bosnien und Kroatien. Seit 1. Juli
2007 bildet Ungarn den Distrikt 1911 und seit 1. Juli 2011
Slowenien den Distrikt 1912 und Kroatien den Distrikt 1913. Nach
diesen Trennungen vereint der Distrikt 1910 nun 98 Clubs (84 in
Österreich und 14 in Bosnien-Herzegowina) mit über 4400
Mitgliedern. Im Distrikt 1920 gibt es 65 Clubs mit 3234
Mitgliedern.
Um das Ziel einer „Gemeinschaft von Berufsleuten“ zu erreichen,
strebt Rotary danach, möglichst viele qualifizierte
Berufskräfte zu umfassen. Aus diesem Grund sind pro Club höchstens
fünf Angehörige derselben Berufsklasse zugelassen. Die
Berufsvielfalt in den Clubs und deren Autonomie (im Rahmen der
Verfassung und Satzung von Rotary International) gehört nach
Aussagen der Rotarier zu den Hauptgründen für den Fortbestand und
Erfolg ihrer Organisation.
Frauen als Mitglieder sind seit dem Jahr 1989 willkommen.
Weltweit waren 2003 von insgesamt 31.256 Rotary Clubs 21.554
gemischte Clubs, was einem Anteil von 69 Prozent entspricht.
Deutschland zählte zu diesem Zeitpunkt 23 Prozent von Clubs mit
Frauen. In der Schweiz und Liechtenstein waren Ende Februar 2006
von den 11.421 Mitgliedern 669 Frauen (5,86 %). Mehr als die
Hälfte aller 206 Clubs haben weibliche Mitglieder.
Tabelle mit den Bestandszahlen per 26. September 2013 (CH
2016):[23]
Bereich |
Mitglieder |
Clubs |
Distrikte |
Deutschland |
52.687 |
1.032 |
15 |
Österreich |
ca. 7.200 |
ca. 140 |
2 |
Schweiz |
ca. 12.979 |
217 |
3 |
weltweit |
ca. 1.230.000 |
ca. 34.400 |
538 |
Mitgliedschaft
Ein Rotary-Club trifft sich in der Regel wöchentlich
in seinem Clublokal, um Vorträge zu aktuellen Themen oder aus
dem speziellen Berufsfeld eines Mitglieds zu hören. Es wird von
jedem Rotarier erwartet, dass er sich an diesem Vortragswesen
aktiv beteiligt. Die Mitglieder sollen nach Möglichkeit an
mindestens der Hälfte aller Treffen teilnehmen. In diesem Sinn
gibt es eine Präsenzpflicht. Sie gilt als Voraussetzung für den
Zusammenhalt im Club. Mitglieder, die beruflich stark eingespannt
sind und so nicht zu jedem Anlass kommen können, können sich von
der Präsenzpflicht befreien lassen.
Allerdings kann ein Rotarier seiner Präsenzpflicht auch als
Gast in jedem anderen Rotary Club (z. B. während einer Reise)
nachkommen.
Frauen waren als Mitglieder lange Zeit nicht zugelassen. Ab den
1970er Jahren begannen einzelne Clubs eigenmächtig, Frauen
aufzunehmen. Dies führte zum Ausschluss eines dieser Clubs aus
Rotary International, wogegen dieser gerichtlich vorging und eine
Entscheidung kalifornischer Gerichte erwirkte, die auf Grundlage
kalifornischer Antidiskriminierungsgesetze die Wiederaufnahme des
ausgeschlossenen Clubs anordnete und die Geschlechtsbegrenzungen
bei der Mitgliedschaft untersagte. Der Rechtsstreit endete
letztinstanzlich im Jahr 1987 mit einem Unterliegen von Rotary
International vor dem
Obersten Bundesgericht der USA.[24]
Im Zuge dieses Urteils wurde die Mitgliedschaft generell für
Frauen geöffnet, es existieren allerdings noch reine Männerclubs,
beispielsweise in Hamburg.[25]
Aufnahme
Jeder einzelne Rotary-Club ist frei, die Voraussetzungen für
die Mitgliedschaft eigenständig festzulegen. Man kann einem
Rotary-Club jedoch nicht selbst beitreten, sondern muss von
Mitgliedern des Clubs zur Aufnahme vorgeschlagen werden. Daran
schließt sich ein Aufnahmeverfahren an, das zumeist von einem
Aufnahmeausschuss geleitet wird. Nach einem positiven Votum des
Aufnahmeausschusses und des Vorstandes wird ein Kandidat in den
Club aufgenommen, wenn die Clubmitglieder keinen berechtigten
Einspruch dagegen erheben und er die Mitgliedschaft nicht selbst
ablehnt.
Diese Art der Mitglieder-Rekrutierung (Kooptation)
lässt unter den Mitgliedern ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl
entstehen. Sie kann allerdings auch zu geschlossenen und
kohäsiven Gruppen führen, da die Mitglieder meistens
ihresgleichen rekrutieren und Andersdenkende durch die eigene
Einigkeit ausschließen können. Nach Ansicht der Rotarier werden so
allerdings die besten Kräfte einer Region für ihre Gemeinschaft
gewonnen.
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