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Gesundheitsminister Jens Spahn will
alle Deutsche als Organspender,
=
ein weiterer Schrift in Richtung EUTHANASIE

Vergangenen Mittwoch erreichte uns eine E-Mail unseres Gesundheitsministers Jens Spahn. Er wirbt um Zuspruch für die Organspende, speziell um Unterstützung seines Gesetzesentwurfs, den Spahn die "doppelte Widerspruchslösung" nennt.

Schon am kommenden Donnerstag, dem 16. Januar 2020, soll über den Gesetzesentwurf im Bundestag entschieden werden.

Ich gehe davon aus, daß die meisten von Ihnen um die Problematik der Organspende wissen.

Nur kurz zur Erinnerung:
Es ist noch nicht einmal wissenschaftlich und/oder theologisch hundertprozentig gesichert, ab wann der entgütige Tod eines Menschen diagnostiziert werden kann, oder auch anders ausgedrückt: wann der Sterbeprozess eines Menschen zweifelsfrei beendet, abgeschlossen ist, sodaß man von einem toten Menschen sprechen kann.

Nach gesundem Menschenverstand und dem Naturrecht soll erst dann eine Organentnahme beginnen dürfen, wenn zweifelsfrei der Mensch tot ist ... ansonsten begehen die Organexplanteure eine Tötung oder gar Mord!
Hier wäre, vor allen anderen Überlegungen unabdingbar, wissenschaftlich/theologische Studien als Lösung des Problems "Todeszeitpunkt" heranzuziehen bzw. solche Studien zunächst durchzuführen.

Wenn man sich mit der Thematik Organspende/Euthanasie allgemein und objektiv befaßt, leuchtet einem schnell ein, daß die sogenannte "doppelte Widerspruchslösung" lediglich ein Köder mit Haken ist.
Will man vielleicht deshalb die Bevölkerung über Hirntod / Herztod / Ganztod absichtlich im Unklaren lassen und hofft auf Durchsetzung eines "selbstbestimmten Todes"?

Spahn rechnet nach meiner Einschätzung damit, daß die Mehrheit der Politiker und Bürger das "Trojanische Pferd" nicht erkennt, welches die Bevölkerung einen weiteren Schritt näher zur Euthanasie führen wird.

Es eilt und Ihr aktiver Einsatz ist jetzt dríngend notwendig.

Schreiben Sie noch vor Donnerstag an Jens Spahn
E-Mail:
team@jens-spahn.de

Schreiben Sie darüber hinaus auch an Ihren Abgeordneten und verlangen Sie:
"Hände weg von meinen Organen" !

E-Mail-Adressen für die Abgeordnete (
hier anklicken)

Danke für Ihre Unterstützung und freundliche Grüße
INITIATIVE NIE WIEDER!
(Günter Annen)


Anmerkung:
Jeder Mensch hat natürlich das Recht, einer Organentnahme eines doppelpaarigen Organs zuzustimmen, denn dabei wird er nicht getötet.

Anders sieht es bei allen anderen Organen aus, bei denen eine Explantation direkt oder relativ bald zum wirklich endgültigem Tod des Organspenders führt.

Daß der Organspender bei einer Explantation seiner Organe nicht wirklich ganz tot sein darf (dann wären ja auch seine Organe tot und nicht mehr verwendbar), das leuchtet jedem denkenden Menschen schnell ein.

Als Todesdefinition dient z.Zt. noch der "Hirntod", der angeblich sicher sein soll.
Hierbei wird natürlich von den Organlobbyisten verschwiegen, das der "Hirntod" lediglich ein willkürlich beschriebener Zeitpunkt in einem möglichen Sterbeprozess beschreibt.
Der sich in einem möglichen Sterbeprozeß befindliche Mensch ist allerdings
noch nicht "zu Ende gestorben" und muß von daher als Lebender betrachtet werden !

Da weder
wissenschaftlich noch theologisch zweifelsfrei eine Todesdefinition als weltweiter Standard beschrieben ist (andere Länder andere Sitten und Bestimmungen) ist in jedem Falle z.Zt generell eine Organentnahme abzulehnen.

Vom christlichen Standpunkt aus gesehen wäre normalerweise nichts dagegen einzuwenden, bei einem zweifelsfrei toten Menschen Organe zu entnehmen, damit andere, kranke Menschen vielleicht weiterleben können.
Das wäre praktizierende Nächstenliebe über seinen eigenen Tod hinaus.

Das gleiche würde gelten, wenn man eines seiner paarigen Organe spenden würde (Sicher müßte sein, daß man dabei nicht selbst zu Tode kommt), damit ein anderer kranken Mensch weiterleben kann.

 

Aber da brauchbare Organe nur von lebenden Menschen stammen können, stimmt ein Organspender letztendlich seiner eigenen Tötung zu.
Der Mensch hat sich das Leben nicht selbst gegeben ... deshalb hat er auch nicht das Recht, es sich selbst zu nehmen bzw. seiner Tötung zuzustimmen.

 

Nur GOTT ist Herr über Leben und Tod !

Die "doppelte Widerspruchslösung" macht jeden Bürger zum Organspender und eine Entscheidung, wie sie auch immer ausfallen mag, ist nicht mehr zweifelsfrei nachprüfbar und führt zur Euthanasie.

75 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen
sollten wir doch endlich
aus unserer eigenen Geschichte gelernt haben !

 


Nachfolgend können Sie die verschiedenen Gsetzesvorschläge nachlesen, wobei man sagen muß, daß - nach derzeit allen vorliegenden Fakten- man ggf. nur dem Vorschlag der AfD als "kleineres Übel" zustimmen kann.

Drucksache: 1911087  /  1911096  /   1911124  /  1916214

 


Man sagte früher einmal "den Deutschen" nach,
sie seien sehr gründlich.
Die "Initiative Nie Wieder" ist davon überzeugt, daß dies
noch heute für einige Bereiche zutrifft, wie z.B.:
 

§ 34 Rechtfertigender Notstand

1. Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden,
handelt nicht rechtswidrig,
wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.

2. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.


Von daher wäre schon heute ein Arzt "aus dem Schneider",
wenn er ungefragt Organe entnimmt, indem er begründet,
er habe sie für einen anderen Patienten,

der in höchster Lebensgefahr war, gebraucht.

 

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