Vergangenen Mittwoch erreichte uns
eine E-Mail unseres Gesundheitsministers Jens Spahn. Er wirbt um Zuspruch
für die Organspende, speziell um
Unterstützung seines Gesetzesentwurfs, den Spahn die
"doppelte
Widerspruchslösung" nennt.
Schon am kommenden
Donnerstag, dem 16. Januar 2020,
soll über den Gesetzesentwurf im Bundestag
entschieden werden.
Ich gehe davon aus, daß die meisten
von Ihnen um die Problematik der Organspende wissen.
Nur kurz zur Erinnerung:
Es ist noch nicht einmal
wissenschaftlich und/oder theologisch hundertprozentig gesichert, ab wann
der entgütige Tod eines Menschen diagnostiziert werden kann, oder auch
anders ausgedrückt: wann der Sterbeprozess eines Menschen zweifelsfrei
beendet, abgeschlossen ist, sodaß man von einem toten Menschen sprechen
kann.
Nach gesundem Menschenverstand und dem
Naturrecht soll erst dann eine Organentnahme beginnen dürfen, wenn
zweifelsfrei der Mensch tot ist ... ansonsten begehen die Organexplanteure
eine Tötung oder gar Mord!
Hier wäre, vor allen anderen Überlegungen unabdingbar,
wissenschaftlich/theologische Studien als Lösung des Problems
"Todeszeitpunkt" heranzuziehen bzw. solche Studien zunächst durchzuführen.
Wenn man sich mit der Thematik
Organspende/Euthanasie allgemein und objektiv befaßt, leuchtet
einem schnell ein, daß die sogenannte "doppelte Widerspruchslösung"
lediglich ein Köder mit Haken ist.
Will man vielleicht deshalb die
Bevölkerung über
Hirntod / Herztod / Ganztod absichtlich im Unklaren lassen und
hofft auf Durchsetzung eines "selbstbestimmten Todes"?
Spahn rechnet nach meiner
Einschätzung damit, daß die Mehrheit der Politiker und Bürger das
"Trojanische Pferd" nicht erkennt, welches die Bevölkerung einen weiteren
Schritt näher zur Euthanasie führen wird.
Es eilt und Ihr
aktiver Einsatz ist jetzt dríngend
notwendig.
Schreiben Sie noch vor Donnerstag
an Jens Spahn
E-Mail:
team@jens-spahn.de
Schreiben Sie
darüber hinaus auch an Ihren
Abgeordneten und verlangen Sie:
"Hände weg von meinen Organen" !
E-Mail-Adressen für die Abgeordnete (hier
anklicken)
Danke für Ihre Unterstützung und freundliche Grüße
INITIATIVE NIE WIEDER!
(Günter Annen)
Anmerkung:
Jeder Mensch hat natürlich das Recht, einer Organentnahme eines
doppelpaarigen Organs zuzustimmen, denn dabei wird er nicht getötet.
Anders sieht es bei allen anderen Organen aus, bei denen eine
Explantation direkt oder relativ bald zum wirklich endgültigem Tod des
Organspenders führt.
Daß der Organspender bei einer Explantation seiner Organe nicht
wirklich ganz tot sein darf (dann wären ja auch seine Organe tot und
nicht mehr verwendbar), das leuchtet jedem denkenden Menschen schnell ein.
Als Todesdefinition dient z.Zt. noch der "Hirntod", der angeblich
sicher sein soll.
Hierbei wird natürlich von den Organlobbyisten verschwiegen, das
der "Hirntod" lediglich ein willkürlich beschriebener Zeitpunkt in einem
möglichen Sterbeprozess beschreibt.
Der sich in einem möglichen Sterbeprozeß befindliche Mensch ist
allerdings
noch nicht "zu Ende gestorben" und muß von daher als Lebender betrachtet
werden !
Da weder wissenschaftlich noch theologisch zweifelsfrei eine
Todesdefinition als weltweiter Standard beschrieben ist (andere Länder
andere Sitten und Bestimmungen) ist in jedem Falle z.Zt
generell eine Organentnahme abzulehnen.
Vom christlichen Standpunkt aus gesehen wäre normalerweise nichts
dagegen einzuwenden, bei einem zweifelsfrei toten Menschen Organe zu
entnehmen, damit andere, kranke Menschen vielleicht weiterleben können.
Das wäre praktizierende Nächstenliebe über seinen eigenen Tod
hinaus.
Das gleiche würde gelten, wenn man eines seiner paarigen Organe
spenden würde (Sicher müßte sein, daß man dabei nicht selbst zu Tode
kommt), damit ein anderer kranken Mensch weiterleben kann.
Aber da brauchbare Organe nur von lebenden
Menschen stammen können, stimmt ein Organspender letztendlich seiner
eigenen Tötung zu.
Der Mensch hat sich das Leben nicht selbst gegeben ... deshalb hat er auch
nicht das Recht, es sich selbst zu nehmen bzw. seiner Tötung zuzustimmen.
Nur GOTT ist Herr über Leben und Tod !
Die "doppelte
Widerspruchslösung" macht jeden Bürger zum
Organspender und eine Entscheidung, wie sie auch immer ausfallen mag, ist
nicht mehr zweifelsfrei nachprüfbar und
führt zur Euthanasie.
75 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen
sollten wir doch endlich
aus unserer eigenen Geschichte gelernt haben !
Nachfolgend können Sie
die verschiedenen Gsetzesvorschläge nachlesen, wobei man sagen muß, daß -
nach derzeit allen vorliegenden Fakten- man ggf. nur dem Vorschlag der AfD
als "kleineres Übel" zustimmen kann.
Drucksache:
1911087
/
1911096 /
1911124
/ 1916214
Man sagte früher
einmal "den Deutschen" nach,
sie seien sehr gründlich.
Die "Initiative Nie Wieder" ist davon überzeugt,
daß dies
noch heute für einige Bereiche zutrifft, wie z.B.:
§ 34
Rechtfertigender Notstand
1. Wer in einer gegenwärtigen,
nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre,
Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr
von sich oder einem anderen abzuwenden,
handelt nicht rechtswidrig,
wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der
betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden
Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich
überwiegt.
2. Dies gilt
jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr
abzuwenden.
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Von daher wäre schon heute ein Arzt "aus dem
Schneider",
wenn er ungefragt Organe entnimmt, indem er begründet,
er habe sie für einen anderen Patienten,
der in höchster Lebensgefahr war,
gebraucht. |