Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt !

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"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

 

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Pressemeldungen 2018

Ein Schwangerschaftsabbruch

ist keine
 medizinische Heilbehandlun
g


Die AfD im Kieler Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die Beibehaltung des § 219a StGB einzusetzen, der das Werben für und Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen unter Strafe stellt. Dr. Frank Brodehl, familien- und bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, führte im Parlament heute dazu aus:
 
 Wohin es führt, wenn eine Gesellschaft den Wert menschlichen Lebens relativiert, haben uns 12 Jahre Nazi-Diktatur gezeigt: der Wert eines Menschen davon abhängig gemacht, welcher Abstammung er war, welcher Glaubensrichtung er angehörte, welche sexuelle Orientierung er hatte oder welchen geistigen Gesundheitszustand er aufwies.
 
 Wer nach diesen Bewertungsmaßstäben in den Augen der Nazis ungenügend war, dessen Leben war bedroht – durch den Staat selbst. Und millionenfach wurde solches Leben durch den Staat auch tatsächlich genommen.
 
 Welche Lehren wir aus dieser Barbarei gezogen haben, lässt sich an dem Wert erkennen, den unsere Rechtsordnung dem menschlichen Leben heute beimisst:
 
 „Das menschliche Leben stellt ... innerhalb unserer grundgesetzlichen Ordnung einen Höchstwert dar; es ist die vitale Basis der Menschenwürde und die Voraussetzung aller anderen Grundrechte,“ so das Bundesverfassungsgericht im Fristenlösungsurteil vom 25. Februar 1975 (BVerfGE 39,1).
 
 Eine Relativierung dieses Wertes durch Kriterien wie Abstammung, religiöses Bekenntnis, sexuelle Orientierung oder geistige Gesundheit, ist unserer Rechtsordnung fremd. Auch das Alter spielt für den Wert menschlichen Lebens keine Rolle: ob jemand 90 Jahre alt ist oder 90 Tage ist irrelevant. Ein 90jähriger Greis wie ein drei Monate altes Baby sind beide gleichermaßen Grundrechtsträger, namentlich des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (gem. Art.2 Abs.2 Satz 1 GG).
 
 Auch ein noch ungeborenes Kind ist Grundrechtsträger: laut Bundesverfassungsgericht besitzt es diese Grund-rechtsfähigkeit bereits ab dem 14. Tag nach der Empfängnis.
 
 Vor dem Hintergrund des hohen Wertes, den unsere Rechtsordnung dem menschlichen Leben beimisst, diskutieren wir heute nun die Frage, ob ein medizinischer Eingriff, der darauf gerichtet ist, ungeborenes menschliches Leben zu beenden, zukünftig wie jede andere medizinische Behandlung beworben werden können soll oder nicht.
 
 Die Antwort, die wir als AfD-Fraktion auf diese Frage geben, lautet: „Nein!“.
 
 Der zentrale Grund, warum wir uns für die Beibehaltung des Werbeverbots des § 219a StGB aussprechen, ist folgender:
 
 • Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine medizinische Heilbehandlung. Ein Schwangerschaftsabbruch befreit die Schwangere nicht von einer Krankheit, einer Verletzung oder einer sonstigen Gesundheitsbeeinträchtigung.
 • Ein Schwangerschaftsabbruch bedeutet, dass menschliches Leben getötet wird.
 
 Würde § 219a StGB abgeschafft, und künftig ein Arzt, der Schwangerschaftsabbrüche durchführt, diese ebenso bewerben dürfen wie eine medizinische Heilbehandlung, dann wären die Folgen fatal: in der breiten Öffentlichkeit würde die Tötung menschlichen Lebens schon bald als eine medizinische Dienstleistung wahrgenommen wie jede andere auch.
 
 Denn wenn der Gesetzgeber keinen Unterschied mehr dazwischen macht, ob eine medizinische Behandlung auf die Tötung menschlichen Lebens, oder auf die Heilung eines Menschen gerichtet ist, werden es auch immer weniger Bürger tun.
 
 Genau dadurch würde aber eine Relativierung des Wertes menschlichen Lebens beginnen, die angesichts der Erfahrungen aus dem Dritten Reich mehr als gefährlich und nicht akzeptabel ist.
 
 Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche findet sich im Strafgesetzbuch. Es steht dort im Abschnitt „Straftaten gegen das Leben“, weil es wie die §§ 218 ff. StGB dort zum Schutz des ungeborenen Lebens eingefügt wurde.
 
 Unsere Rechtsordnung drückt damit den Wert aus, den es dem menschlichen Leben schon von Beginn an zumisst. Diesen Wert dürfen wir nicht – erneut – zu relativieren beginnen.
 
 Wer § 219a mit der Begründung aufheben möchte, es handele sich bei dieser Vorschrift um ein Nazi-Gesetz, weil dieser Paragraph 1933 ins StGB eingefügt wurde, der verkennt, dass Gesetze, nicht automatisch deshalb Unrecht sind, weil sie während der Zeit des
 
 Dritten Reiches verabschiedet wurden. Die 1934 eingeführte Straßenverkehrsordnung soll hierfür als Beispiel genügen.
 
 Der Vorwurf, § 219a sei Ausdruck böser Nazi-Ideologie, geht darüber hinaus deshalb ins Leere, weil das Schutzgut des § 219a – schlicht und ganz ideologiefrei – das ungeborene Leben ist. Dies lässt sich jedem aktuellen Strafrechtskommentar so entnehmen und ist auch vom Bundesverfassunggericht nie in Zweifel gezogen worden.“
 
 Quelle: www.openpr.de/…/Dr-Frank-Brodeh…

 

 

 

 

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Delegiertenversammlung der
Ärztekammer Hamburg
 

Die Mitglieder der Ärztekammer Hamburg wählen aus ihren eigenen Reihen alle vier Jahre demokratisch würdige Vertreter. In der Amtsperiode von 2014 - 2018 sind das 55 Delegierte, die die Interessen der Hamburger Ärzte vertreten / vertreten sollen.
Bei der Abstimmung für die Freigabe straffreier Werbung für vorgeburtliche Kindstötungen haben sich die Delegierten am 10.April 2018 einstimmig dafür ausgesprochen.
Wenn Sie also aus der nachfolgend aufgeführten Delegiertenliste eine Person auswählen, anrufen oder eine E-Mail schreiben, liegen sie immer richtig.
Natürlich sind nicht alle Mitglieder der Ärztekammer mit dieser Entscheidung ihrer Delegierten einverstanden. Das konnten wir bereits aus verschiedenen Reaktionen erkennen. Zu hoffen, daß bei der nächsten Delegiertenwahl sich was ändert!

Nachfolgend finden Sie die Namen der Delegierten.
Die Adressen und Telefon-Nummern können Sie HIER abfragen
(Ob es sich um einen "Abtreiber" handelt, ermitteln sie
HIER)

 

Delegierte der Ärztekammer Hamburg

stand: 13. April 2018

 

 

 

Marburger Bund

Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery

Dr. Angelika Koßmann

Günther van Dyk

Christine Neumann-Grutzeck

Dr. Johannes Nießen

Prof. Dr. Martina Koch

Dr. Peter Buggisch

Dr. Hans-Christoph Kühnau

Dr. Ralf Brod

Jean Constanze Gries

Prof. Dr. Georg Neumann

Prof. Dr. Andreas de Weerth

Dr. Bernhard van Treeck

Lars Brandt

Sven Christian Beutel

Dr. Mathis Terrahe

Dr. Pedram Emami

Norbert Schütt

Christian Gittermann

Dr. Brigitte Mahn

Dr. Sinef Yarar

Johannes Kahl

Dr. Anusch Sufi-Siavach

 

Hamburger Allianz 2014 Die Facharztliste

Dr. Dirk Heinrich

Angela Deventer

Dr. Michael Reusch

PD Dr. Henrik Suttmann

Dr. Wolfgang Wesiack

Prof. Dr. Jörn Sandstede

Dr. Heinz-Hubert Breuer

Dr. Wolfgang Cremer

Dr. Lothar Gramer

Dr. Gerd Fass

 

Hausarzt in Hamburg. Das Original

Klaus Schäfer

Dr. Detlef Niemann

Heike Klemm-Kitzing

Dr. Sebastian Eipper

Dr. Melanie Leffmann

 

Die Hamburger Ärzteopposition

PD Dr. Birgit Wulff

Silke Koppermann

Dr. Matthias Krause

 

PPP - Liste

Dr. Hans Ramm

Dr. Birgitta Rüth-Behr

Dr. Martin Eichenlaub

Dr. Catrin Mautner

 

Freie Ärzteschaft Hamburg

Dr. Silke Lüder

Dr. Johannes Pietschmann

Dr. Gerd Lampe

 

Hamburger Pädiater

Dr. Tatjana Tafese

Dr. Sigrid Renz

Dr. Annette Lingenauber

 

Integration

Dr. Bruno Schmolke

Dr. Torsten Hemker

 

Hamburger Hausärzte

Dr. Georg Gorgon

 

Hartmannbund

Dr. André Rensch

 

Für den Fachbereich Medizin der Universität Hamburg

Prof. Dr. Jakob R. Izbicki

Vertreter: Prof. Dr. E. Sebastian Debus

 

Als Ärztin/Arzt  des öffentlichen Gesundheitsdienstes

Dr. Kirsten Bollongino

Vertreter: Dr. Robert Ernst Wegner

hier als Excel-Datei



 

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Nachfolgende Meldung
wurde an alle Mitglieder der Ärztekammer Hamburg gesendet
 


Initiative Nie Wieder!
Cestarostraße 2,  D 69469 Weinheim
Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928
E-Mail:
presse@nachrichten-lebensrecht.eu
- Freiheit ist das Recht, Anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen -
                                                                            (George Orwell, 1903
-1950)
 




Guten Tag!

Sie sind Mitglied der Ärztekammer Hamburg.

In der Pressemeldung vom 10. April 2018 wird Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Ärztekammer Hamburg und der Bundesärztekammer, zitiert:

"Die sachliche Information* darüber, welche Ärztin oder welcher Arzt Frauen in ihrer Notlage helfen kann, muß erlaubt und darf nicht mit Gefängnis oder Geldstrafe bedroht werden." 

Da diese Äußerung in der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg infolge einer einstimmig be-schlossenen Resolution geschah, geht die "Initiative Nie Wieder!" davon aus, daß Sie wahrscheinlich ebenfalls die Haltung von Prof. Dr. Montgomery bzw. der Delegiertenversammlung teilen.

Diese Forderung von Medizinern aus Hamburg ist fatal!
73 Jahre nach Auschwitz trauen sich Ärzte mit einer solch perfiden Forderung an die Öffentlichkeit und nennen das auch noch "den Frauen in ihrer Notlage helfen".

Daß unter solch vermeintlicher Hilfe aber die Tötung von unschuldigen, wehrlosen, noch nicht geborenen Menschen verstanden wird, wofür sie straffrei werben möchten, wird verschwiegen.

Die "Initiative Nie Wieder!" ist fassungslos über diesen Irrsinn und fordert die Ärztekammer Hamburg auf,
diese Resolution sofort zurückzunehmen.

Wehret den Anfängen - auch heute!

                  ++++++++++

„Welche Ausmaße die (Nazi-) Verbrechen
schließlich auch immer angenommen haben,
es wurde allen, die sie untersucht haben,
deutlich, daß sie
aus kleinen Anfängen erwuchsen.

Am Anfang standen zunächst nur
 feine Akzentverschiebungen
in der Grundhaltung der Ärzte.

 

Es begann mit der Auffassung, die in der Euthanasiebewegung grundlegend ist, daß es so etwas wie Leben gebe, das nicht lebenswert sei.
 
Im Frühstadium traf das nur die schwer und chronisch Kranken.

Nach und nach wurden zu dieser Kategorie auch
die sozial unproduktiven,
die ideologisch Unerwünschten,
die rassisch Unerwünschten und
schließlich alle Nicht-Deutschen gerechnet.
 
Entscheidend ist freilich, sich klar zu machen, daß die Haltung gegenüber den unheilbar Kranken der unendlich kleine Auslöser für einen totalen Gesinnungswandel war." 

Leo Alexander, österreichischer Arzt, im Auftrag der Siegermächte Leiter einer Kommission zur Bewertung der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den Menschen-Experimenten während des 3. Reiches zum Fazit der Untersuchungsergebnisse. Dokumentiert unter dem Titel: ‘Medical Science under Dictatorship’ in: New England Journal of Medicine 24 (1949) S.39-47 

 

Weinheim, 11. April 2018
Initiative Nie Wieder!
gez. Günter Annen

 

Anmerkung: * Für sachliche Information zum Thema Abtreibung sind zunächst die staatlich anerkannten Beratungsstellen zuständig.
Darüber hinaus ist es für Mediziner bis heute immer möglich gewesen, Mütter sachlich über das Thema Abtreibung aufzuklären, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Wenn das von einzelnen Personen oder den Medien anders berichtet wird, so ist das eine Desinformation.

 


  

 

 
 
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