Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt ! |
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www.Babycaust.de
"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR
PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"
Papst Leo XIII.(1891)
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Lebensrecht und Menschenwürde |
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Ein
Schwangerschaftsabbruch
ist keine
medizinische Heilbehandlung
Die AfD im Kieler Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf
Bundesebene für die Beibehaltung des § 219a StGB einzusetzen, der
das Werben für und Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen unter
Strafe stellt. Dr. Frank Brodehl, familien- und bildungspolitischer
Sprecher der AfD-Fraktion, führte im Parlament heute dazu aus:
Wohin es führt, wenn eine Gesellschaft den Wert menschlichen Lebens
relativiert, haben uns 12 Jahre Nazi-Diktatur gezeigt: der Wert
eines Menschen davon abhängig gemacht, welcher Abstammung er war,
welcher Glaubensrichtung er angehörte, welche sexuelle Orientierung
er hatte oder welchen geistigen Gesundheitszustand er aufwies.
Wer nach diesen Bewertungsmaßstäben in den Augen der Nazis
ungenügend war, dessen Leben war bedroht – durch den Staat selbst.
Und millionenfach wurde solches Leben durch den Staat auch
tatsächlich genommen.
Welche Lehren wir aus dieser Barbarei gezogen haben, lässt sich an
dem Wert erkennen, den unsere Rechtsordnung dem menschlichen Leben
heute beimisst:
„Das menschliche Leben stellt ... innerhalb unserer
grundgesetzlichen Ordnung einen Höchstwert dar; es ist die vitale
Basis der Menschenwürde und die Voraussetzung aller anderen
Grundrechte,“ so das Bundesverfassungsgericht im
Fristenlösungsurteil vom 25. Februar 1975 (BVerfGE 39,1).
Eine Relativierung dieses Wertes durch Kriterien wie Abstammung,
religiöses Bekenntnis, sexuelle Orientierung oder geistige
Gesundheit, ist unserer Rechtsordnung fremd. Auch das Alter spielt
für den Wert menschlichen Lebens keine Rolle: ob jemand 90 Jahre alt
ist oder 90 Tage ist irrelevant. Ein 90jähriger Greis wie ein drei
Monate altes Baby sind beide gleichermaßen Grundrechtsträger,
namentlich des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit
(gem. Art.2 Abs.2 Satz 1 GG).
Auch ein noch ungeborenes Kind ist Grundrechtsträger: laut
Bundesverfassungsgericht besitzt es diese Grund-rechtsfähigkeit
bereits ab dem 14. Tag nach der Empfängnis.
Vor dem Hintergrund des hohen Wertes, den unsere Rechtsordnung dem
menschlichen Leben beimisst, diskutieren wir heute nun die Frage, ob
ein medizinischer Eingriff, der darauf gerichtet ist, ungeborenes
menschliches Leben zu beenden, zukünftig wie jede andere
medizinische Behandlung beworben werden können soll oder nicht.
Die Antwort, die wir als AfD-Fraktion auf diese Frage geben,
lautet: „Nein!“.
Der zentrale Grund, warum wir uns für die Beibehaltung des
Werbeverbots des § 219a StGB aussprechen, ist folgender:
• Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine medizinische
Heilbehandlung. Ein Schwangerschaftsabbruch befreit die Schwangere
nicht von einer Krankheit, einer Verletzung oder einer sonstigen
Gesundheitsbeeinträchtigung.
• Ein Schwangerschaftsabbruch bedeutet, dass menschliches Leben
getötet wird.
Würde § 219a StGB abgeschafft, und künftig ein Arzt, der
Schwangerschaftsabbrüche durchführt, diese ebenso bewerben dürfen
wie eine medizinische Heilbehandlung, dann wären die Folgen fatal:
in der breiten Öffentlichkeit würde die Tötung menschlichen Lebens
schon bald als eine medizinische Dienstleistung wahrgenommen wie
jede andere auch.
Denn wenn der Gesetzgeber keinen Unterschied mehr dazwischen macht,
ob eine medizinische Behandlung auf die Tötung menschlichen Lebens,
oder auf die Heilung eines Menschen gerichtet ist, werden es auch
immer weniger Bürger tun.
Genau dadurch würde aber eine Relativierung des Wertes menschlichen
Lebens beginnen, die angesichts der Erfahrungen aus dem Dritten
Reich mehr als gefährlich und nicht akzeptabel ist.
Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche findet sich im
Strafgesetzbuch. Es steht dort im Abschnitt „Straftaten gegen das
Leben“, weil es wie die §§ 218 ff. StGB dort zum Schutz des
ungeborenen Lebens eingefügt wurde.
Unsere Rechtsordnung drückt damit den Wert aus, den es dem
menschlichen Leben schon von Beginn an zumisst. Diesen Wert dürfen
wir nicht – erneut – zu relativieren beginnen.
Wer § 219a mit der Begründung aufheben möchte, es handele sich bei
dieser Vorschrift um ein Nazi-Gesetz, weil dieser Paragraph 1933 ins
StGB eingefügt wurde, der verkennt, dass Gesetze, nicht automatisch
deshalb Unrecht sind, weil sie während der Zeit des
Dritten Reiches verabschiedet wurden. Die 1934 eingeführte
Straßenverkehrsordnung soll hierfür als Beispiel genügen.
Der Vorwurf, § 219a sei Ausdruck böser Nazi-Ideologie, geht darüber
hinaus deshalb ins Leere, weil das Schutzgut des § 219a – schlicht
und ganz ideologiefrei – das ungeborene Leben ist. Dies lässt sich
jedem aktuellen Strafrechtskommentar so entnehmen und ist auch vom
Bundesverfassunggericht nie in Zweifel gezogen worden.“
Quelle:
www.openpr.de/…/Dr-Frank-Brodeh…
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Delegiertenversammlung der
Ärztekammer Hamburg
Die Mitglieder der Ärztekammer Hamburg wählen aus ihren eigenen Reihen
alle vier Jahre demokratisch würdige Vertreter. In der Amtsperiode von
2014 - 2018 sind das 55 Delegierte, die die Interessen der Hamburger Ärzte
vertreten / vertreten sollen.
Bei der Abstimmung für die Freigabe straffreier Werbung für vorgeburtliche
Kindstötungen haben sich die Delegierten am 10.April 2018 einstimmig dafür
ausgesprochen.
Wenn Sie also aus der nachfolgend aufgeführten
Delegiertenliste eine Person auswählen, anrufen oder eine E-Mail
schreiben, liegen sie immer richtig.
Natürlich sind nicht alle Mitglieder der Ärztekammer mit dieser
Entscheidung ihrer Delegierten einverstanden. Das konnten wir bereits aus
verschiedenen Reaktionen erkennen. Zu hoffen, daß bei der nächsten
Delegiertenwahl sich was ändert!
Nachfolgend finden Sie die Namen der Delegierten.
Die Adressen und Telefon-Nummern können Sie
HIER abfragen
(Ob es sich um einen "Abtreiber" handelt, ermitteln sie
HIER)
Delegierte der Ärztekammer Hamburg |
stand: 13. April 2018 |
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Marburger Bund |
Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery |
Dr. Angelika Koßmann |
Günther van Dyk |
Christine Neumann-Grutzeck |
Dr. Johannes Nießen |
Prof. Dr. Martina Koch |
Dr. Peter Buggisch |
Dr. Hans-Christoph Kühnau |
Dr. Ralf Brod |
Jean Constanze Gries |
Prof. Dr. Georg Neumann |
Prof. Dr. Andreas de Weerth |
Dr. Bernhard van Treeck |
Lars Brandt |
Sven Christian Beutel |
Dr. Mathis Terrahe |
Dr. Pedram Emami |
Norbert Schütt |
Christian Gittermann |
Dr. Brigitte Mahn |
Dr. Sinef Yarar |
Johannes Kahl |
Dr. Anusch Sufi-Siavach |
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Hamburger Allianz 2014 Die Facharztliste |
Dr. Dirk Heinrich |
Angela Deventer |
Dr. Michael Reusch |
PD Dr. Henrik Suttmann |
Dr. Wolfgang Wesiack |
Prof. Dr. Jörn Sandstede |
Dr. Heinz-Hubert Breuer |
Dr. Wolfgang Cremer |
Dr. Lothar Gramer |
Dr. Gerd Fass |
|
Hausarzt in Hamburg. Das Original |
Klaus Schäfer |
Dr. Detlef Niemann |
Heike Klemm-Kitzing |
Dr. Sebastian Eipper |
Dr. Melanie Leffmann |
|
Die Hamburger Ärzteopposition |
PD Dr. Birgit Wulff |
Silke Koppermann |
Dr. Matthias Krause |
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PPP - Liste |
Dr. Hans Ramm |
Dr. Birgitta Rüth-Behr |
Dr. Martin Eichenlaub |
Dr. Catrin Mautner |
|
Freie Ärzteschaft Hamburg |
Dr. Silke Lüder |
Dr. Johannes Pietschmann |
Dr. Gerd Lampe |
|
Hamburger Pädiater |
Dr. Tatjana Tafese |
Dr. Sigrid Renz |
Dr. Annette Lingenauber |
|
Integration |
Dr. Bruno Schmolke |
Dr. Torsten Hemker |
|
Hamburger Hausärzte |
Dr. Georg Gorgon |
|
Hartmannbund |
Dr. André Rensch |
|
Für den Fachbereich Medizin der
Universität Hamburg |
Prof. Dr. Jakob R. Izbicki |
Vertreter: Prof. Dr. E. Sebastian Debus |
|
Als Ärztin/Arzt des öffentlichen
Gesundheitsdienstes |
Dr. Kirsten Bollongino |
Vertreter: Dr. Robert Ernst Wegner |
hier als Excel-Datei |
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Nachfolgende Meldung
wurde an alle Mitglieder der Ärztekammer Hamburg gesendet
Initiative Nie Wieder!
Cestarostraße 2, D
69469 Weinheim
Telefon: 06201/2909929 Fax: 06201/2909928
E-Mail:
presse@nachrichten-lebensrecht.eu
- Freiheit
ist das Recht, Anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen -
(George
Orwell, 1903-1950)
Guten Tag!
Sie sind Mitglied der Ärztekammer Hamburg.
In der Pressemeldung vom 10. April 2018 wird Prof. Dr.
Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Ärztekammer Hamburg und der
Bundesärztekammer, zitiert:
"Die sachliche Information* darüber, welche Ärztin oder welcher
Arzt Frauen in ihrer Notlage helfen kann, muß erlaubt und darf nicht
mit Gefängnis oder Geldstrafe bedroht werden."
Da diese Äußerung in der Delegiertenversammlung der Ärztekammer
Hamburg infolge einer einstimmig be-schlossenen Resolution geschah,
geht die "Initiative Nie Wieder!" davon aus, daß Sie wahrscheinlich
ebenfalls die Haltung von Prof. Dr. Montgomery bzw. der
Delegiertenversammlung teilen.
Diese Forderung von Medizinern aus Hamburg ist fatal!
73 Jahre nach Auschwitz trauen sich Ärzte mit einer solch perfiden
Forderung an die Öffentlichkeit und nennen das auch noch "den
Frauen in ihrer Notlage helfen".
Daß unter solch vermeintlicher Hilfe aber die Tötung von
unschuldigen, wehrlosen, noch nicht geborenen Menschen verstanden
wird, wofür sie straffrei werben möchten, wird verschwiegen.
Die "Initiative Nie Wieder!" ist fassungslos über diesen Irrsinn und
fordert die Ärztekammer Hamburg auf,
diese Resolution sofort zurückzunehmen.
Wehret den Anfängen -
auch heute!
++++++++++
„Welche
Ausmaße die (Nazi-) Verbrechen
schließlich auch immer angenommen haben,
es wurde allen, die sie untersucht haben,
deutlich, daß sie
aus kleinen Anfängen erwuchsen.
Am Anfang standen zunächst nur
feine Akzentverschiebungen
in der
Grundhaltung der Ärzte.
Es begann mit der Auffassung, die in der Euthanasiebewegung
grundlegend ist, daß es so etwas wie Leben gebe, das nicht
lebenswert sei.
Im Frühstadium traf das nur die schwer und chronisch Kranken.
Nach und nach wurden zu dieser Kategorie auch
die sozial unproduktiven,
die ideologisch Unerwünschten,
die rassisch Unerwünschten und
schließlich alle Nicht-Deutschen gerechnet.
Entscheidend ist freilich, sich klar zu machen, daß die Haltung
gegenüber den unheilbar Kranken der unendlich kleine Auslöser für
einen totalen Gesinnungswandel war."
Leo Alexander, österreichischer Arzt, im Auftrag der
Siegermächte Leiter einer Kommission zur Bewertung der
medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den
Menschen-Experimenten während des 3. Reiches zum Fazit der
Untersuchungsergebnisse. Dokumentiert unter dem Titel: ‘Medical
Science under Dictatorship’ in: New England Journal of Medicine 24
(1949) S.39-47
Weinheim, 11. April
2018
Initiative Nie Wieder!
gez. Günter Annen |
Anmerkung: * Für
sachliche Information zum Thema Abtreibung sind zunächst die
staatlich anerkannten Beratungsstellen zuständig.
Darüber hinaus ist es für Mediziner bis heute immer möglich
gewesen, Mütter sachlich über das Thema Abtreibung aufzuklären, ohne
rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Wenn das von einzelnen
Personen oder den Medien anders berichtet wird, so ist das eine
Desinformation.
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Impressum
E-Mail |
Copyright © 2010 Babycaust.de / Aktualisiert:
13.04.2018 |
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