Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt ! |
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www.Babycaust.de
"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD
WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"
Papst Leo XIII.(1891)
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Lebensrecht
und Menschenwürde |
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73 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen
Schäbige Hetzkampagne
von Kersten Artus ("Pro"Familia) und
Dinah Riese (TAZ)
- Beginn einer Pogrome gegen
Lebensrechtler? |
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Am 14. November 2018, fünf Tage
nach dem 80. Jahrestag der Reichspogromnacht,
veröffentlichte die TAZ in Berlin den Artikel:
"Nicht
mehr anonymer Abtreibungsgegner Y***** H******** mahnt ab",
der von TAZ-Redakteurin Dinah Riese, einer entschiedenen
Gegnerin des § 219a StGB und dem absoluten Lebensrecht der
Ungeborenen, verfaßt wurde.
Dinah Riese und Kersten Artus (Leiterin der "Pro"-Familia
in Hamburg und Journalistin) sind z. Zt. die treibenden Köpfe der
Kampagne "Gegen §219a", der sich weitere Journalisten und auch
Politiker angeschlossen haben und mit öffentlichen
Statements die Medienwelt massivst beeinflussen.
Nun hat die Kampagne "Gegen §219a" eine andere
Qualität genommen und die "Initiative Nie Wieder"
befürchtet den möglichen Beginn einer
Pogrome, diesmal gegen
Lebensrechtler.
Markus Krause (Pseudonym), ist ein junger Student aus Kleve, der
nicht in der Freizeit in Kneipen oder Diskotheken herumlungert,
dem Alkohol oder den Drogen verfallen ist, sondern ein
bürgerliches, braves Leben führt und sich dafür einsetzt, das
geltende Gesetze auch eingehalten werden.
Er entdeckte auf der Homepage von Medizinern, die Kinder vor der
Geburt nach §218StGB töten, das diese sich nicht an das geltende
Gesetz hielten, d.h.: nicht nur öffentlich Informationen über
"Abtreibung" anboten sondern auch die Abtreibung, die
Tötung eines unschuldigen Kindes, selbst.
Das war und ist bis heute ein eindeutiger Verstoß gegen § 219a
StGB.
Wie viele Mediziner Herr Krause im Internet mit diesem
Rechtsverstoß aufspürte und zur Anzeige brachte, wissen wir
nicht.
Wiedererwartend, das dürfen wir von der "Initiativbe Nie Wieder"
sagen, erhob die Staatsanwaltschaft nach einer Anzeige gegen die
Abtreiberin Kristina Hänel aus Gießen, Anklage ... und das wohl
auch nur deshalb, weil ein Wiederholungsfall vorlag.
Medienmäßig wurde der "Fall Hänel / 219a" so aufgepuscht, daß
kaum ein Tag seitdem vergeht, an denen Medien nicht darüber
berichten.
Welchen Grund Herr Markus Krause hatte, gerade der verlogenen linken
Presse ein Interview mit der Bitte zu geben, anonym bleiben zu
wollen, wissen wir nicht ... aber er hat auf die Zusage einer
Anonymität vertraut.
Das dies die Bitte eines jungen, bis dahin noch
unbekannten Mannes war, der vorher nie öffentlich in Erscheinung
getreten ist, mag verständlich sein, bei allen Umtrieben, die wir von
linken, gewaltbereiten Genossen kennen.
Auch
Kersten Artus ("Pro"-Familia) und
Dinah Riese (TAZ-Berlin),
als Hauptdahtzieher dieser Hetzkampagne, dürfen in einer Demokratie
ihre persönliche Meinung äußern und vertreten, so zum Beispiel, daß
nicht jedem Menschen ein absolutes und uneingeschränktes
Menschenrecht auf Leben zugestanden werden muß und Töten eines
unschuldigen und wehrlosen Menschen zur Entscheidungsfreiheit
einer Mutter gehört.
Allerdings dürfen dabei gerade Journalisten nicht außer Acht lassen, daß sie eine besondere
Verantwortung haben.
Es ist eine Rücksichtslosigkeit
sondergleichen, sämtliche publizistische Grundsätze
beiseite zu legen und die journalistisch-ethischen Grundregeln
zu mißachten, um eine Person letztendlich nieder zu machen.
Ja, man möchte diesen jungen Studenten
mundtot machen, nicht nur beruflich kaltstellen, sondern auch
gesellschaftlich ächten, so unsere Einschätzung.
Dem Anzeigenerstatter Markus Krause hätten die
Journalisten unbedingt den Wunsch auf Anonymität nachkommen
müssen ... der nach unserem Verständnis gar ein Recht auf
Anonymität hat.
Wurden durch die Bekanntgabe des realen Namens nicht auch
noch Datenschutzrichtlinien verletzt, muß man heute fragen?
Jedenfall ist dies ein rießiger
Medienskandal!
Artus und die TAZ schieben alle
journalistischen Grundsätze beiseite und beginnen diese widerliche Hetzkampage,
an der sich nun schon viele Blogger verschiedenster sozialer Netzwerken angeschlossen haben.
Mittlerweile grassieren schon Bilder von dem Mann im Internet
und es scheint nur noch
eine Frage der Zeit zu sein, bis es zu Übergriffen gegen diesen
mutigen jungen Mann kommt, der nichts anders tat, als auf
Rechtsbrüche der "Götter in weiß", den Medizinern, aufmerksam zu machen.
Herr Markus Krause hat nach unserer Auffassung zu Recht juristischen
Beistand genommen und mit Klagen gegen diese
Persönlichkeitsverletzung reagiert.
Wir wünschen Herrn Krause, daß sein mutiger Einsatz für das
Menschenrecht auf Leben nicht zu einer bitteren und schmerzhaften Erfahrung
wird.
Screeshots TAZ-Berlin 20181114
Screeshots blog.kerstenartus.info 20181114 |
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Auch
Kersten Artus
kann die Wahrheit nicht vertragen!
Es ist allgemein bekannt, daß "Pro"
Familia letztendlich
immer noch vier"medizinische Zentren" in Deutschland unterhält,
wir nennen diese Zentren
Tötungseinrichtungen nach §218:
- Bremen |
- Mainz |
-
Rüsselsheim |
-
Saarbrücken |
In diesen Tötungseinrichtungen werden
jährlich
etwa 5.ooo Kinder
vor deren Geburt getötet!
Dadurch dürfte "Pro" Familia
einen jährlichen Umsatz von etwa
2.500.000 Euro
an Blutgeld erwirtschaften
Daß Kersten Artus, die
einst für die "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP), der
"Partei des Demokratischen Sozialismus" (PDS) und der "Fraktion
der Linken"
tätig war und nun "Heimat" im Landesverband der Pro Familia
Hamburg gefunden hat,
diese Wahrheiten leugnet ... sie ist eben Politikerin und
Journalistin!
Nehmen diese Genossen es denn mit der Wahrheit so genau, fragen wir?
Sie kennen die Antwort ?
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Nicht alle Mediziner töten Kinder vor deren Geburt,
GOTT sei Dank.
Die Hänel aber tut's (bisher etwa über 10.000 mal).
Da es ein sehr einträgliches Geschäft ist, möchte sie vielen
Müttern "helfen" und deren Kinder töten, die sie darum bitten.
Sie ist sozusagen zu einer
Tötungsspezialistin mutiert!
Der Abtreiberin Hänel
gingen eines Tages vielleicht folgende Gedanken durch den Kopf:
Ich möchte helfen und deshalb muß ich bekannt werden, damit
mein Kundenstamm größer wird und ich möglichst vielen Müttern
helfen und ihnen meine "Dienstleistung nach §218" anbieten
kann. Ich will nur helfen, informieren und absaugen ... das was
ich wegmache, ist ja noch kein Mensch ... deshalb ... töten tue
ich nicht.
Um der Öffentlichkeit entsprechende Informationen mitteilen zu
können, nutzt sie selbstverständlich auch das Internet, denn
alle Welt soll wissen:
Ich bin keine Frauenärztin oder Gynäkologin,
nein, aber ene sehr gute Medizinerin, eine Fachmedizinerin, denn
ich habe mich auf das Töten nach § 218
StGB spezialisiert. Ich helfe den Müttern und töte in deren
Auftrag ihre Kinder ... aber ich bin keine Auftragsmörderin, so
wie der Papst meint, ich nicht,
das könnten ihre Gedanken einst gewesen sein.
Heute fühlt sich Hänel in ihrer Opferrolle sichtlich
wohl, sie suhlt sich in dem Medienrummel um sie, hält Vorträge
und nimmt Auszeichnungen entgegen. Auszeichnungen dafür, das sie
für ein Recht kämpft, was die Frauen im 21. Jahrhundert
eigentlich eh schon lange haben: Ein Recht
auf Information.
Allerdings meint Hänel mit dem Recht auf
Information etwas ganz anderes: Der Tötungsmediziner soll
ein Recht auf straffreie Werbung für das
Töten nach 218 StGB haben. Um dieses vermeintliche Recht
zu erreichen, will sie bis zum Europäischen Gerichtshof nach
Straßburg gehen.
Sie kann einem leid tun, diese Hänel,
die sich aufopfernd für ihr Ziel einsetzt, für ein falsches Ziel
... ob sie es noch rechtzeitig bemerken wird?
Hänel soll eins wissen:
Auch Sie ist wie wir alle eine Sterbliche und wird sich
ebenfalls einst vor GOTT verantworten müssen.
GOTT ist barmherzig, aber auch gerecht.
Was glauben Sie, Frau Hänel, wird ER zu Ihnen sagen, wenn
ER Ihnen die vielen Kinder zeigt, die Sie hier auf Erden
abgetrieben, getötet haben?
Bei GOTT gibt es auch ein
"zu spät", Frau Kristina Hänel,
... noch haben Sie die Möglichkeit zur Umkehr !!
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16.11.2018 |
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