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"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

   
 

 73 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen
 

Schäbige Hetzkampagne
von Kersten Artus ("Pro"Familia) und Dinah Riese (TAZ)
- Beginn einer Pogrome gegen Lebensrechtler?

   
 

Am 14. November 2018, fünf Tage nach dem 80. Jahrestag der Reichspogromnacht, veröffentlichte die TAZ in Berlin den Artikel: "Nicht mehr anonymer Abtreibungsgegner Y***** H******** mahnt ab", der von TAZ-Redakteurin Dinah Riese, einer entschiedenen Gegnerin des § 219a StGB und dem absoluten Lebensrecht der Ungeborenen, verfaßt wurde.

Dinah Riese und Kersten Artus (Leiterin der "Pro"-Familia in Hamburg und Journalistin) sind z. Zt. die treibenden Köpfe der Kampagne "Gegen §219a", der sich weitere Journalisten und auch Politiker angeschlossen haben und mit öffentlichen Statements die Medienwelt massivst beeinflussen.
 

Nun hat die Kampagne "Gegen §219a" eine andere Qualität genommen und die "Initiative Nie Wieder" befürchtet den möglichen Beginn einer Pogrome, diesmal gegen Lebensrechtler.

Markus Krause (Pseudonym), ist ein junger Student aus Kleve, der nicht in der Freizeit in Kneipen oder Diskotheken herumlungert, dem Alkohol oder den Drogen verfallen ist, sondern ein bürgerliches, braves Leben führt und sich dafür einsetzt, das geltende Gesetze auch eingehalten werden.
Er entdeckte auf der Homepage von Medizinern, die Kinder vor der Geburt nach §218StGB töten, das diese sich nicht an das geltende Gesetz hielten, d.h.: nicht nur öffentlich Informationen über "Abtreibung" anboten sondern auch die Abtreibung, die Tötung eines unschuldigen Kindes, selbst.
Das war und ist bis heute ein eindeutiger Verstoß gegen § 219a StGB.
 

Wie viele Mediziner Herr Krause im Internet mit diesem Rechtsverstoß aufspürte und zur Anzeige brachte, wissen wir nicht.
Wiedererwartend, das dürfen wir von der "Initiativbe Nie Wieder" sagen, erhob die Staatsanwaltschaft nach einer Anzeige gegen die Abtreiberin Kristina Hänel aus Gießen, Anklage ... und das wohl auch nur deshalb, weil ein Wiederholungsfall vorlag.

Medienmäßig wurde der "Fall Hänel / 219a" so aufgepuscht, daß kaum ein Tag seitdem vergeht, an denen Medien nicht darüber berichten.

Welchen Grund Herr Markus Krause hatte, gerade der verlogenen linken Presse ein Interview mit der Bitte zu geben, anonym bleiben zu wollen, wissen wir nicht ... aber er hat auf die Zusage einer Anonymität vertraut.
Das dies die Bitte eines jungen, bis dahin noch unbekannten Mannes war, der vorher nie öffentlich in Erscheinung getreten ist, mag verständlich sein, bei allen Umtrieben, die wir von linken, gewaltbereiten Genossen kennen.

Auch Kersten Artus ("Pro"-Familia) und Dinah Riese (TAZ-Berlin), als Hauptdahtzieher dieser Hetzkampagne, dürfen in einer Demokratie ihre persönliche Meinung äußern und vertreten, so zum Beispiel, daß nicht jedem Menschen ein absolutes und uneingeschränktes Menschenrecht auf Leben zugestanden werden muß und Töten eines unschuldigen und wehrlosen Menschen zur Entscheidungsfreiheit einer Mutter gehört.

Allerdings dürfen dabei gerade Journalisten nicht außer Acht lassen, daß sie eine besondere Verantwortung haben.
Es ist eine Rücksichtslosigkeit sondergleichen, sämtliche publizistische Grundsätze beiseite zu legen und die journalistisch-ethischen Grundregeln zu mißachten, um eine Person letztendlich nieder zu machen.
Ja, man möchte diesen jungen Studenten mundtot machen, nicht nur beruflich kaltstellen, sondern auch gesellschaftlich ächten, so unsere Einschätzung.

Dem Anzeigenerstatter Markus Krause hätten die Journalisten unbedingt den Wunsch auf Anonymität nachkommen müssen ... der nach unserem Verständnis gar ein Recht auf Anonymität hat.
Wurden durch die Bekanntgabe des realen Namens nicht auch noch Datenschutzrichtlinien verletzt, muß man heute fragen?
Jedenfall ist dies ein rießiger Medienskandal!


Artus und die TAZ schieben alle journalistischen Grundsätze beiseite und beginnen diese widerliche Hetzkampage, an der sich nun schon viele Blogger verschiedenster sozialer Netzwerken angeschlossen haben.
Mittlerweile grassieren schon Bilder von dem Mann im Internet und es scheint nur noch eine Frage der Zeit zu sein, bis es zu Übergriffen gegen diesen mutigen jungen Mann kommt, der nichts anders tat, als auf Rechtsbrüche der "Götter in weiß", den Medizinern, aufmerksam zu machen.

 

Herr Markus Krause hat nach unserer Auffassung zu Recht juristischen Beistand genommen und mit Klagen gegen diese Persönlichkeitsverletzung reagiert.
Wir wünschen Herrn Krause, daß sein mutiger Einsatz für das Menschenrecht auf Leben nicht zu einer bitteren und schmerzhaften Erfahrung wird.

Screeshots TAZ-Berlin 20181114

Screeshots blog.kerstenartus.info 20181114

   
 

Auch Kersten Artus
kann die Wahrheit nicht vertragen!
Es ist allgemein bekannt, daß "Pro" Familia letztendlich
immer noch vier"medizinische Zentren" in Deutschland unterhält,
wir nennen diese Zentren
Tötungseinrichtungen nach §218:
 

- Bremen

- Mainz

- Rüsselsheim

- Saarbrücken



In diesen Tötungseinrichtungen werden jährlich
etwa
5.ooo Kinder vor deren Geburt getötet!
 


Dadurch dürfte "Pro" Familia
einen jährlichen Umsatz von etwa
2.500.000 Euro
an Blutgeld erwirtschaften
 Daß
Kersten Artus, die einst für die "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP), der "Partei des Demokratischen Sozialismus" (PDS) und der "Fraktion der Linken"
tätig war und nun "Heimat" im Landesverband der Pro Familia Hamburg gefunden hat,
diese Wahrheiten leugnet ... sie ist eben Politikerin und Journalistin!
Nehmen diese Genossen es denn mit der Wahrheit so genau, fragen wir? Sie kennen die Antwort ?

 

 

   

 

Nicht alle Mediziner töten Kinder vor deren Geburt,
GOTT sei Dank.
Die Hänel aber tut's (bisher etwa über 10.000 mal).
Da es ein sehr einträgliches Geschäft ist, möchte sie vielen Müttern "helfen" und deren Kinder töten, die sie darum bitten.
Sie ist sozusagen zu einer Tötungsspezialistin mutiert!

Der Abtreiberin Hänel gingen eines Tages vielleicht folgende Gedanken durch den Kopf: Ich möchte helfen und deshalb muß ich bekannt werden, damit mein Kundenstamm größer wird und ich möglichst vielen Müttern helfen und ihnen meine "Dienstleistung nach §218" anbieten kann. Ich will nur helfen, informieren und absaugen ... das was ich wegmache, ist ja noch kein Mensch ... deshalb ... töten tue ich nicht.
Um der Öffentlichkeit entsprechende Informationen mitteilen zu können, nutzt sie selbstverständlich auch das Internet, denn alle Welt soll wissen:

Ich bin keine Frauenärztin oder Gynäkologin, nein, aber ene sehr gute Medizinerin, eine Fachmedizinerin, denn ich habe mich auf das Töten nach § 218 StGB spezialisiert. Ich helfe den Müttern und töte in deren Auftrag ihre Kinder ... aber ich bin keine Auftragsmörderin, so wie der Papst meint, ich nicht, das könnten ihre Gedanken einst gewesen sein.

Heute fühlt sich Hänel in ihrer Opferrolle sichtlich wohl, sie suhlt sich in dem Medienrummel um sie, hält Vorträge und nimmt Auszeichnungen entgegen. Auszeichnungen dafür, das sie für ein Recht kämpft, was die Frauen im 21. Jahrhundert eigentlich eh schon lange haben: Ein Recht auf Information.

Allerdings meint Hänel mit dem Recht auf Information etwas ganz anderes: Der Tötungsmediziner soll ein Recht auf straffreie Werbung für das Töten nach 218 StGB haben. Um dieses vermeintliche Recht zu erreichen, will sie bis zum Europäischen Gerichtshof nach Straßburg gehen.

Sie kann einem leid tun, diese Hänel, die sich aufopfernd für ihr Ziel einsetzt, für ein falsches Ziel ... ob sie es noch rechtzeitig bemerken wird?
Hänel soll eins wissen:
Auch Sie ist wie wir alle eine Sterbliche und wird sich ebenfalls einst vor GOTT verantworten müssen.
GOTT ist barmherzig
, aber auch gerecht.
Was glauben Sie, Frau Hänel, wird ER zu Ihnen sagen, wenn ER Ihnen die vielen Kinder zeigt, die Sie hier auf Erden abgetrieben, getötet haben?

Bei GOTT gibt es auch ein "zu spät", Frau Kristina Hänel,
... noch haben Sie die Möglichkeit zur Umkehr !!

 

   
   
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