"Ich habe
seriös und sachlich informiert, das steht sogar im Urteil. Aber
Paragraf 219a verbietet schon das. Dabei sieht unsere Berufsordnung
ohnehin vor, dass Ärzte keine reißerische Werbung machen dürfen - also
auch nicht für Abtreibungen. Mir liegt das
moralisch auch völlig fern."(1)
"In der Nazi-Zeit stand auf Schwangerschaftsabbrüche die Todesstrafe.
Demnach wäre Adolf Hitler der größte Lebensschützer gewesen.
Das zeigt doch schon,
dass mit der Argumentation etwas nicht
stimmt."(1)
"Der Begriff
Abtreibungsgegner ist ebenfalls
irreführend. Der Begriff suggeriert, alle anderen
Menschen seien Abtreibungsbefürworter.
Aber kein Mensch ist für Abtreibungen, am allerwenigsten
die betroffene Frau."(1)
"Ich mache das nicht, damit Frauen zu mir
kommen. Die kommen sowieso. Ich brauche das nicht", sagt die
Ärztin.
Gegenüber der "Gießener Allgemeinen" erklärte
sie: "Natürlich bin ich nicht für Abtreibung.
Aber manchmal ist sie die einzige Lösung
in einem Konflikt. Ich betrachte es
als meine Pflicht, diesen Menschen zu helfen." (2)
Frau
Hänel sagt: " ... demnach wäre
Adolf
Hitler der größte Lebensschützer gewesen"
und stellt fest:
"...das mit der Argumentation etwas nicht
stimmt"
Frau Kristina Hänel, mit
Ihrer Argumentation stimmt es aber auch nicht:
Sie sind nicht für das Töten von Kindern vor der Geburt aber meinen,
daß das Töten
von noch nicht geborenen Kindern manchmal die einzige Lösung
sei.
Sie sind eine Massentöterin
von ungeborenen Kindern
und sicher auch wie Adolf Hitler kein Lebensschützer!
... was nicht heißen soll,
daß Sie das zu Ihren Lebzeiten
nicht doch noch werden können!
Quelle: (1) Spiegel Online, 22.1.2018/ "Da muss jetzt mal
jemand aufräumen"
(2) Stern / Ärztin bietet Abtreibung auf Homepage an -
und muss vor Gericht Frau Hänel freut sich vielleicht über Ihr E-Mail:
kh@kristinahaenel.de
https://solidaritaetfuerkristinahaenel.wordpress.com/
Solidarität mit Kristina Hänel, Nora Szàsz und allen anderen nach § 219a
StGB angeklagten Ärzt*innen
Die eigenst für die
Tötungsspezialistin für ungeborene Kinder, Kristina Hänel, eingerichtete
Internetseite wird nun erweitert:
Eine Artgenossin aus Kassel, Nora Szasz, möchte ebenfalls von dem
kostenlosen Werbekuchen etwas abhaben
und stellt sich gerne den Medien als weiteres Opfer:
Das steigert den Bekanntheitsgrad
Das steigert womöglich die
Kinderabtreibungszahlen der eigenen Praxis
Das steigert damit den Umsatz - mehr Euros!
Das steigert den Gewinn
Über die Rücknahme der
Gesetzesvorlage
für die Abschaffung des § 219a StGB der SPD
sind die Lebensfeinde ganz schön sauer
und verfaßten nachfolgenden
"Offenen Brief" an die SPD Bundestagsfraktion:
Sehr geehrte Herren und
Damen der Bundestagsfraktion der SPD,
eine Zeit lang sah es
so aus, als hätten wir Sie an unserer Seite. Als hätten wir Sie
mit unseren Erfahrungen und unseren guten, fachlichen Argumenten
erreicht und überzeugt, dass der § 219a StGB gestrichen werden
muss. Wir dachten, Sie haben erkannt, dass ein längst veralteter
Paragraph schädlich für die Allgemeinheit ist und durch eine
umtriebige Gruppe, die sich angeblich für den Schutz des Lebens
einsetzt, instrumentalisiert wird.
Das überfraktionelle
Bündnis, das im Bundestag zusammen gekommen war, hatte uns Mut und
Hoffnung gemacht, dass gewählte Abgeordnete gemeinsam mit der
Mehrheit der Bevölkerung etwas konkret verändern würden. Sie, die
Mitglieder der SPD-Fraktion, haben durch einzelne Statements und
vor allem durch ihren Gesetzesantrag auf Streichung des § 219a aus
dem Strafgesetzbuch den Eindruck vermittelt, dass Sie wie wir der
Auffassung sind, dass das Verbot von Werbung und damit
Informationen über Schwangerschaftsabbrüche durch Ärzte und
Ärztinnen in mehrerer Hinsicht kontraproduktiv ist und zudem
keinen einzigen Schwangerschaftsabbruch verhindert.
Am Dienstag, den 13.
März, war dies vorbei. An diesem Tag haben Sie Ihren
Gesetzesantrag zurückgezogen. Einen Tag, bevor Sie Frau Angela
Merkel zur Kanzlerin gewählt haben und die SPD erneut in eine
Große Koalition mit der CDU/CSU eingetreten ist. Für die
Frauengesundheit war dies ein schwarzer Tag. Für uns alle ist eine
Illusion verschwunden, mit Ihnen zusammen die Versorgungslage in
Bezug auf reproduktive Rechte in der Bundesrepublik endlich zu
verbessern:
den Mangel an
Informationen über Schwangerschaftsabbrüche endlich zu beenden;
der Stigmatisierung
von Ärzten und Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche
durchführen, entgegenzutreten;
den fanatischen
Abtreibungsgegnern endlich den Boden zu entziehen, die durch
Desinformationskampagnen und systematische Einschüchterungen das
Recht von Frauen behindern, über ihren Körper selbst zu
bestimmen sowie Staatsanwaltschaften und Gerichte für ihre
sexistische Ideologie instrumentalisieren, weil Gesetzgeberin
und Rechtsprechung nicht zwischen Information und Werbung
unterscheiden.
Weiterhin werden nun
Ärzte und Ärztinnen angezeigt, weiterhin haben Frauen in
Flächenstaaten kaum und in Städten wie Trier gar keine
Möglichkeiten mehr, Schwangerschaften abzubrechen. Weiterhin haben
Behörden Angst, Listen mit Arztpraxen und Krankenhäusern zu
veröffentlichen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
Weiterhin stehen Mahnwachen der reaktionären „Pro-Life“-Bewegung
vor Pro Familia-Einrichtungen und belästigen Frauen, ihre
Angehörigen und sogar deren Kinder. Weiterhin wird der
Schwangerschaftsabbruch in der gynäkologischen Ausbildung
unzureichend vermittelt. Weiterhin werden Ärzte und Ärztinnen vor
Gericht gezerrt und verurteilt. Es gibt aktuell eine Reihe neuer
Anzeigen. Weiterhin darf eine Hass-Seite wie
babycaust.de ihre
widerlichen Inhalte verbreiten und es gibt keine Möglichkeit,
Frauen seriös im Internet zu informieren.
Was hat sich verändert,
dass Sie Ihren Antrag zurückgezogen haben? CDU und CSU sind immer
noch gegen eine Streichung. An ihrer erneuten
Regierungspartnerschaft kann es also nicht liegen. Wir können
nicht erkennen, wo sich CDU/CSU auf Sie zubewegt haben sollen.
Wir wissen, es gibt
viele Menschen in der SPD, die die Abschaffung des § 219a StGB
wollen. Mit ihnen fühlen wir uns weiterhin verbunden. Wir hoffen,
dass diese Kräfte stärker werden. Es gibt nämlich eine
Rollback-Bewegung gegen unsere Rechte: Lassen Sie sich von denen
nicht vor den Karren spannen!
Wir werden nicht
aufhören zu kämpfen. Wir werden uns weiter dagegen wehren, dass
sexuelle Selbstbestimmungsrechte von Frauen durch das
Strafgesetzbuch beschränkt werden und eine normale medizinische
Leistung kriminalisiert wird.
Es wurde ein Stein ins
Rollen gebracht, der nicht mehr aufzuhalten ist. Eine neue Frauen-
und Menschenrechtsbewegung ist entstanden. Die inzwischen auch
internationale Aufmerksamkeit auf „die Deutschen mit ihrem
Naziparagraphen“ zeigt uns ebenfalls, dass Ihre Entscheidung,
Ihren Antrag zurückzuziehen, falsch gewesen ist.
Und wenn es bis zu den
nächsten Bundestagswahlen und darüber hinaus dauert: Wir werden
uns mit all unserer Kraft für Mehrheiten einsetzen, die diesen
Strafrechtsparagraphen endlich in die Mottenkiste der Geschichte
versenken.
Bis zum 15.3.2018 haben 285
Personen diesen Brief mit unterzeichnet. Das viele Unterstützer kein
"ungeschriebenes Blatt" mehr sind, muß nicht besonders erwähnt werden.
Viele Abtreiber, Abtreiberlobbyisten, Pro Familia-Mitarbeiter usw.
bekunden ihre Unterstützung. Die Namen sollten wir Lebensrechtler uns
merken:
Es ist schon erschreckend,
wie sich die Einstellung
zum Schutz des menschlichen Lebens
bei nicht wenigen Bürgern wieder
gewandelt hat. Hat man, 73 Jahre nach Auschwitz
und Mauthausen,
wieder alles vergessen?
Hat man wirklich vergessen, daß zu Anfang "nur" kleine
Akzentverschiebungen standen, die einen
Verbrecherstaat mit seinen willigen Helfern ermöglichten?
Wir erinnern an
die schrecklichen Verbrechen eines Nazi-Staates, der das menschliche
Leben mit den Füßen trat, es neu definierte, bewertete, aussortierte
und mordete.
Nach dem Zusammenbruch des Verbrecherstaates
riefen die Überlebenden:
NIE WIEDER!
Wirklich nie wieder?
Zurück zur Gegenwart:
Der absolute Schutz des menschlichen
Lebens, so wie es das Bundesverfassungsgericht noch am 25.2.1975
für geborene wie ungeborene Menschen gleichwertig sah, steht
nur noch auf dem Papier.
Ungeborene Menschen können, je nach dem,
bis kurz vor Einsetzen der Eröffnungswehen
getötet werden. Dies geschieht dann zwar innerhalb eines
Unrechtgesetzes rechtswidrig, aber straffrei.
Unsere Gesellschaft hat sich scheinbar an diese
unsägliche Tötungstat von Menschen vor deren Geburt gewöhnt.
Aktuell ein Beispiel am Fall Kristina Hänel aus Gießen, einer
Medizinerin, die zu einer IKONE der Lebensfeinde geworden ist und
dafür kämpft, das Mütter ein Recht darauf haben sollen,
zu bestimmen, ob ihr ungeborenes Kind geboren oder getötet wird. Totale Freiheit, gestellt über das Lebensrecht eines anderen
Menschen.
Aktuell geht es dieser Lebensfeindin allerdings darum, daß
Mediziner die Tötung von ungeborenen Kindern in Zukunft straffrei
bewerben können.
Man kann es kaum glauben, wie man so
pervertiert denken kann und auch noch davon überzeugt ist:
Hier einige Aussagen von Hänel:
"Abtreibungsgegner verdrehen die Realität, sie wollen, dass
Abtreibungen ganz verboten werden. Aber dann würden wieder Frauen
sterben. Das ist für mich kein Lebensschutz".
Anmerkung:
Lebensschutz ist für Frau Hänel, wenn Mütter, die ihr
ungeborenes Kind töten lassen, nicht selbst dabei auch
noch ihr Leben verlieren.
"Zum
Lebensschutz gehört für mich alles,
was ich als Ärztin tue. Angefangen beim Rettungsdienst über meine
Arbeit mit traumatisierten Kindern bis zum Schwangerschaftsabbruch.
Und ich will, dass Frauen wählen können. Für solche Frauen tue ich
alles, was ich kann."
Anmerkung:
Zum Lebensschutz gehört für Frau Hänel das Töten von
ungeborenen Kindern. Wenn die Mutter sich dafür entschieden
hat, tut sie alles.
Und solche unsinnigen und lebensverachtende
Einstellungen tragen nicht wenige Politiker des Deutschen
Bundestages im Jahre 2018 noch mit.
Merken Sie
nicht,
wohin diese Reise geht?
Vor Mediziner, die als ihre
ärztliche Aufgabe das Töten von ungeborenen Kindern sehen, muß gewarnt werden!
Wir sind uns sicher, das diese
Abtreibungs-Ärzte
morgen kein Problem damit haben werden,
bereits geborene Menschen, die als alt, krank, behindert, unnütz, uneinsichtig
eingestuft worden sind und
von daher weder Menschenwürde noch das Menschenrecht auf Leben
besitzen (Akzentverschiebung!),
zum "Wohle der Menschheit" handeln werden,
natürlich rechtswidrig aber straffrei.
Möge uns GOTT
davor bewahren!
Brandbrief für
Frauenrechte Ein "Verbändebündnis",
bestehend aus 26 Verbänden und Organisationen,
richtete am 23. April
2018 einen "Offenen Brief" an:
1.
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
2.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr.
Katarina Barley
3.
3. Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn
4.
4. Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Dr. Franziska Giffey
5.
Vorsitzenden der CDU/CSU Bundestagsfraktion Volker Kauder
6.
Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Nahles
Sie fordern, das Informationsrecht der Tötungsärzte (Anmerkung: die Lebensfeinde meinen die
Werbung) für die
"Dienstleistung TÖTUNG nach § 218 StGB"
straffrei zu erlauben
und den § 219a StGB zu streichen.
01. Arbeitskreis
Frauengesundheit in Medizin, 02.
Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF) 03.
AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
06. BAG
– Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros, Bundesjugendwerk
der AWO e.V. 07.
BFF Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Frauen
gegen Gewalt e.V.
08.
Bundesverband der Frauengesundheitszentren e.V., Bundesverband der
Mütterzentren e.V.
09.
Bundesverband Liberale Frauen e.V. 10.
Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung
11. DGB
Frauen
12.
Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und
Geburtshilfe e.V. (DGPFG)
13.
Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS)
14.
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)
15.
Evangelische Frauen in Deutschland e.V. (EFiD)
16.
Feministische Offensive der LINKEN
17.
Humanistischer Verband Deutschlands (HVD)
18.
Landesverband Mütter- und Familienzentren in Bayern e.V.
19.
Netzwerk Frauengesundheit Berlin
20. pro
familia Bundesverband e.V., 21.
Schwangerschaftsberatungsstelle BALANCE
22.
SelbstHilfeInitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. 23.
Bundesverband, Sozialverband Deutschland e.V. SoVD, 24.
Verband alleinerziehender Mütter und Väter 25.
Bundesverband e.V. (VAMV) 26.
Zukunftsforum Familie e.V.
Wer für den Inhalt des "Offenen
Briefes" verantwortlich ist, wissen wir nicht ... wir
können es allerdings erahnen!
Aber ...
... bereits im ersten Satz
des Briefes wird alles gesagt,um was es
eigentlich geht:
Es geht nicht um Werbung!
Es geht auch nicht um Information!!
Es geht ebenfalls nicht um freie Arztwahl!!!
Es geht um die Durchsetzung
des angeblichen "Rechts auf reproduktive Selbstbestimmung".
Zu dem
"Recht auf reproduktive Selbstbestimmung"
gehört neben Informationsrecht auch die freie
Arztwahl, heißt es in dem offenen Brief.
Hier wird mit der gewaltigen Macht der Sprache bewußt
gelogen und getäuscht, um unwissenden und ahnungslosen
Bürgenzunächst auf ein angebliches "Recht auf reproduktive
Selbstbestimmung" einzustimmen, ohne eine Erklärung darüber
abzugeben, was das überhaupt heißt. Sicher werden diesem Sprachmißbrauch auch viele Politiker
"zum Opfer fallen" und damit vielleicht sogar
das Menschenrecht auf Leben!
Wikipedia: Reproduktiv = auf
die Fortpflanzung bezogen
"Reproduktive Selbstbestimmung"
bedeutet, das der Mutter das "Recht" zugestanden wird, darüber
alleine zuentscheiden,
ob KIND leben darf oder
ob KIND getötet wird.
Dies natürlich innerhalb staatlicher Gesetzte, legal,
ohne Zwang und Beratung, straffrei, unter besten medizinische
Voraussetzungen (Tötung gefahrlos für die Mutter), ohne
gesellschaftliche Ächtung oder Schuldzuweisung.
Werden unsere "noch" christlichen
politischen Volksvertreter
diesen Lügen und Lügenkampagnen erliegen oder
werden sie den christlichen Glauben verteidigen und
für das Menschenrecht auf Leben, für alle Menschen - geboren
wie ungeboren - kämpfen?
73 Jahre nach Auschwitz stehen wir an
einem Wendepunkt!
Wenn, im ersten Schritt, für
das Töten von Menschen vor der Geburt geworben werden darf, die
Namen der "Henker" und die Adressen der "KZ`s", mit Zustimmung
der Politik und der Justiz, im "Adressbuch für medizinische
Dienstleistung" zu finden sind,
und wenn Mütter einmal
vollständig "Reproduktive Selbstbestimmung" nicht nur in
Deutschland, sondern in Europa oder sogar weltweit erreicht haben,
wer wird dann noch aufhalten können
oder aufhalten wollen,
daß nicht Ähnliches wieder geschieht,
wie damals in Auschwitz?
Glauben Sie wirklich, daß eine Zeit wie damals,
in der Alte, kranke, behinderte und politisch
unangepaßte Menschen verfolgt, mißbraucht und ermordet wurden,
nie wieder kommen wird?
Es ist nach unserer Einschätzung morgen nicht "nur" ein
Auschwitz wieder möglich, sondern
ein Berlin, Bremen, Hamburg, Hannover, Essen, Köln, Aachen,
Dresden, Bonn, Koblenz, Trier, Saarbrücken, Mannheim,
Ludwigshafen, Heidelberg, Ludwigsburg, Stuttgart, Heilbronn,
Nürnberg, Regensburg, Augsburg, Passau, Lindau uvm.
Ist
die Zeit reif?
Linke Genossen und feministische
Gruppierungen haben in den letzten Jahrzehnten eine
menschenverachtende Ideologie in viele Länder weltweit
getragen ... die "Früchte" lassen sich schon erkennen.
Einige Politiker weniger Länder leisten dieser
menschenverachtenden Ideologie noch Widerstand,
um ihr eigens Volk zu schützen.
Diese Politiker wiederum werden massiv angegriffen, nicht
selten unterstützt durch Medien und Justiz.
Wie ist die heutige Situation in
Deutschland, einem ehemals
christlichen Land,
was die Menschenrechte anbelangt?
Mütter haben die Möglichkeit,
bis zu den Eröffnungswehen, ihr noch nicht geborenes
Kind
unter bestimmten Voraussetzungen - rechtswidrig aber
straffrei - töten zu lassen.
Für den Tötungsarzt ist diese
"Dienstleistung Töten", nach Vorlage des
Beratungsscheins, zwar rechtswidrig aber straffrei
Nach über 20 Jahren dieser
besonderen deutschen Rechtsauffassung - töten von
noch nicht geborenen Menschen ist rechtswidrig, aber
straffrei - ist dem Bewußtsein der betroffenen
Mütter, Tötungsärzte und dem Großteil der
Bevölkerung abhanden gekommen, daß auch dieses Töten
immer noch Unrecht ist und ein Staat dieses Unrecht
auch demokratisch per Gesetzt niemals legitimieren
kann. Ein Gesetz, was gegen das Naturgesetz und die
Gebote Gottes verstößt, kann keine Rechtskraft
erwirken
Töten von Kindern vor der
Geburt ist also erlaubt,
da es nicht bestraft wird
Was
speziell den § 219a StGB betrifft:
Warum soll dann der
Tötungsarzt nicht
auch die Mutter informieren können, welche
Tötungsmethode er für ihr Kind vorschlägt und wie
das Töten im Detail funktioniert?
Warum soll dann der
Tötungsarzt nicht
auch die Mutter informieren dürfen, das er ein
Tötungsspezialist ist und welches Honorar er für das
Töten ihres Kindes verlangt?
Warum soll dann der
Tötungsarzt nicht
auch öffentlich für seine "Spezial-Dienstleistung
Töten" informieren dürfen?
Warum soll dann der
Tötungsarzt sich
nicht auch von seinen lebensbejahenden Ärztekollegen
abgrenzen und durch "öffentliches informiernen"
einer breiten Bevölkerung seine
"Spezial-Dienstleistung Töten" bekannt machen
dürfen?
Wenn das Töten von Kindern
vor der Geburt letztendlich als eine Bagatelle
angesehen wird,
warum soll dann der Tötungsarzt nicht auch ... ?
Frage an die
Überlebenden
des "vorgeburtlichen Lebens":
Ein Tötungsmediziner
der, mit oder ohne Skrupel, wehrlose,
unschuldige, noch nicht geborene Menschen
zerstückelt, zerschneidet, durch Absaugen zerfetzt
oder vergiftet und im Klinikmüll verbrennen läßt,
wird dieser
Tötungsmediziner
ein Problem damit haben,
wenn Sie mit ihrem kranken
Vater, Ihrer alten Mutter oder Ihrem behinderten
Bruder vor seiner Türe stehen, einen Beratungsschein
zücken und ihn bitten, er möge "helfen" , so wie bei
der Abtreibung auch,
"rechtswidrig aber straffrei" ?
Glauben
Sie, solche Gesetze könnten
die linken Genossen
mit Unterstützung der Feministen
und einem Großteil der Medien
nicht durchsetzen?
Wenn
Sie aus Ihrem Traum aufwachen,
kann es für einen Widerstand
schon zu spät sein.
Der HOLOCAUST der Nazi-Schergen war ein
verabscheuungswürdiges Verbrechen ... keine Frage!
Etwa sechs Millionen Menschen kamen zu Tode bzw.
wurden ermordet, können wir heute in den
Geschichtsbüchern nachlesen.
Vielen Menschen wurde einfach das Lebensrecht
abgesprochen ... ein Verbrechen ohne Gleichen!
Diese getöteten/ermordeten
Menschen verloren ihr Leben -
für immer und Ewig.
Der BABYCAUST unserer
Zeit ist immer noch
ein
verabscheuungswürdiges Verbrechen. Etwa 56 Millionen
Menschen werden jährlich weltweit durch "Abtreibung"
getötet/ermordet, berichten uns die Medien.
Diese getöteten/ermordeten
Menschen verlieren
heute noch ihr Leben -
für immer und Ewig.
Der Unterschied:
Die
getöteten/ermordeten Menschen des HOLOCAUST waren
bereits geboren.
Die getöteten / ermordeten Menschen des BABYCAUST
sind noch nicht geboren.
Beide "Gruppen" sind Menschen und haben
zu Beginn ihres SEINS eine Menschenwürde
und ein Recht auf Leben, daran besteht kein Zweifel.
Die Menschenwürde und das Recht auf Leben wächst
nicht oder mindert sich, sondern
hat jeder Mensch sofort zu 100 % !!!
Dabei spielt es
keine Rolle, ob der Mensch schon geboren oder noch
ungeboren, ob er klein oder groß, jung oder alt,
gesund oder krank, arm oder reich ist. Mögen noch so
viele Eigenschaften fehlen, die andere Menschen
vielleicht besitzen, mindert oder vermehr dies die
Menschenwürde oder das Recht auf Leben in keine
Weise!
Zu den Fakten:
HOLOCAUST:
ca. 6 Millionen
Opfer
(insgesamt)
BABYCAUST:
ca. 54 Millionen Opfer
(jährlich weltweit)
Die
Kinderabtreiberin Kristina Hänel dürfte, nach
unseren Berechnungen, bis heute etwa mehr als 10.000
Kinder vor der Geburt getötet haben.
Stellen Sie sich vor, Sie laufen durch St.
Wendel, oder Idstein, Rodgau, Bramsche,
Waldhut-Tiengen, Herborn, Starnberg oder Dillenburg
.... und eine dieser Städte ist menschenleer, Sie
träfen niemanden an ... das ist die Dimension der
"Abtreibungstätigkeit" Kristina Hänel, das ist die
große Schuld der Abtreiberin, die sie einst vor GOTT
verantworten muß. Das Tragische ist, daß sie auch
noch meint "Ich schütze das Leben von Frauen" .
Töten um zu helfen ... das geht doch gar nicht!
Wir rufen an dieser Stelle Frau Kristina Hänel
zu:
Sie sind auf dem Holzweg, wenden Sie sich von dem
"Verbrechen Abtreibung" ab, tun Sie Buße und kehren
Sie um ... auch diese riesengroße Schuld wird GOTT
Ihnen bei aufrichtiger Reue verzeihen. Ohne Buße
und Reue Ihrer schweren Schuld sind Sie auf dem Weg
in die Hölle!
Frau Kristina Hänel findet "Babycaust" als
eine diffamierende Seite, die Abtreibung als ein
"schlimmeres Verbrechen als der Holocaust"
bezeichnet und Ärzte Massenmörder nennt. Das die
Abtreibungsgegner ihre Kampagne gegen Dr. Hänel "Babycaust"
nennen - da könnte sie "die Wand hoch gehen. Ihre
Kinder sind erwachsen. Alle halten zu ihr. Aber die
Kinder haben auch schon gelitten unter dem Job ihrer
Mutter. "Ganz
ehrlich: welches Kind will schon, daß die Mama
Abtreibungsärztin ist?"
(Quelle:
t-online/"Diese Frau lässt sich vom HAss nicht
unterkriegen vom 5.8.2018)
Frau Kristina Hänel, die "Initiative Nie
Wieder!" betrachtet "nur" die Dimension der
getöteten/ermordeten Menschen und vergleicht:
6.000.000
56.000.000
von 1939-1945
heute jährlich
seit 1945:
ca.
3.650 Mrd.
HOLOCAUST
BABYCAUST
ja
?
Wie würden
Sie, Frau
Kristina Hänel,
das heute
stattfindende Unrecht an den ungeborenen Kindern
nennen?
Unwahrheiten werden
nicht schon deshalb zur Wahrheit, weil Medien, Politiker oder
sonstige "gescheite Leut" diese verbreiten
Die Diskussion um den §
219a (Werbeverbot für Kindstötung im Mutterleib) gewinnt wieder an
Fahrt und spitzt sich zu.
Die Lebensfeinde haben es offensichtlich geschafft, mit Beginn der
Hetzkampagne gegen § 219a StGB Ende vergangenen Jahres verwirrende
Aussagen in die Öffentlichkeit zu tragen, gepaart mit bewußten Lügen.
Daß nun die Staatsanwaltschaft in Kassel ein weiteres
Gerichtsverfahren am 29. August gegen die beiden werbenden
Kinderabtreiberinnen Nora Szàsz und
Natascha Nicklaus eröffnen wird, ist
eigentlich eine ganz normale Angelegenheit. Noch
ist es so in Deutschland, daß Verstöße gegen geltende Gesetze geahndet
werden und in einem Prozeß enden ... ganz besonders dann, wenn
ein Vergleichsangebot der Staatsanwaltschaft zur Abwendung eines möglichen
Prozesses von den Beschuldigten abgelehnt wurde. (Fall Hänel und Fall
Szàsz-Nicklaus).
Das "pro-medienmagazin" berichtete am 10.8.2018, daß die
Staatsanwaltschaft Berlin möglicherweise ebenfalls eine Anklage wegen
"Werbung für Schwangerschaftsabbrüche" (Verstoß gegen § 219a StGB) gegen
die beiden Berliner
Kinderabtreiberinnen Bettina Gaber
und
Verena Weyer vorbereitet hat. Auch
diese Beschuldigten weigerten sich, mit der Staatsanwaltschaft zu
kooperieren, weshalb ein weiterer Prozeß in der "Causa 219a" wohl nicht
mehr abzuwenden ist.
Die "Initiative Nie Wieder!"
wundert sich: In den vergangenen Jahren wurden viele Strafanzeigen der
Berliner Staatsanwaltschaft wegen Verstoß gegen §219a übermittelt. Gerade
die Berliner StA "schützen ihre Abtreiber", so hatten wir jedenfalls den
Eindruck, denn bei der Begründung der Ablehnung einer Strafverfolgung
waren besonders die "Berliner" sehr einfallsreich: Eine kleine Auswahl: "Stellt keine Werbung
dar"; "Geringfügig" , "Kein öffentliches Interesse", "Beschuldigte bislang
nicht einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getreten";"Die
Beschuldigte hat von Ihrem Recht Gebrauch gemacht, sich nicht zur Sache
einlassen zu müssen. Aus ihrem Schweigen dürfen keine nachteiligen
Schlüsse gezogen werden"
Das ausgerechnet zum jetzigen Zeitpunkt
(Medienwirksam und durch viele Politiker unterstützt
werden die Prozesse in Causa "Kristina Hänel" und
Szàsz-Nicklaus) gerade die Staatsanwaltschaft
Berlin Klage erheben will, verwundert schon ... läßt aber auch
nach unserem dafürhalten zwei Sichtweisen zu: 1. Ein neuer Staatsanwalt wurde mit der Sache betraut ...
nach dem Motto: "Neue Besen kehren gut" ... deshalb ein Strafprozeß? 2. Durch die Eröffnung eines neuerlichen Strafverfahrens gerade zum
jetzigen Zeitpunkt werden die Gegner des § 219a StGB unterstützt. Das wird
(wurde) möglicherweise "bewußt inszeniert", damit eine Gesetzesänderung
mehr Aussicht auf Erfolg hat.
(Anmerkung zu 2.: Wir halten nach Auswertung zahlreicher
StA-Bescheide eine solche Denkrichtung für nicht unrealistisch,
befürchten, daß es so sein könnte, real behaupten wir dies aber nicht ...
Meinungsfreiheit!)
Der Deutschlandfunk brachte am 14. August ein Interview mit
Kristina Hänel und läutete damit den Countdown ein, denn Hänels
Berufungsprozeß wird am 6. September 2018 in Gießen stattfinden.
Daß der veröffentlichte Bericht sowie das
geführte Interview mit Kinderabtreiberin Hänel letztendlich
eine Steilvorlage für die Lebensfeinde (Abtreibungsbefürworter) sein
sollte, dürfte jedem Leser klar sein.
Da scheinbarvon
vielen Medien, Politikern und "Kinderabtreiberin-Hänels-Anhängern" der
Unterschied zwischen Werbung und Information nicht wirklich verstanden
wurde, werden wir es hier nochmals erklären:
Mediziner A: Listet öffentlich all seine Leistungen auf,
allerdings fehlt der Schwangerschaftsabbruch, weil er diesen nicht
durchführt. Allgemeine Informationen über den Schwangerschaftsabbruch
werden keine veröffentlicht.
Mediziner B: Listet öffentlich all
seine Leistungen auf, allerdings fehlt der Schwangerschaftsabbruch, weil
er diesen nicht durchführt. Trotzdem informiert er allgemein über den
Schwangerschaftsabbruch
Mediziner C: Listet öffentlich all
seine Leistungen auf, außer den Schwangerschaftsabbruch, obwohl er ihn
durchführt, informiert aber nur allgemein über den
Schwangerschaftsabbruch.
Mediziner D: Listet öffentlich all
seine Leistungen auf, auch den Schwangerschaftsabbruch, den er durchführt
und informiert allgemein und konkret über den Schwangerschaftsabbruch, der
in seiner Praxis oder an einem anderen Ort durchführt wird.
Mediziner A: = Kein Verstoß gegen § 219a StGB
Mediziner B: = Kein Verstoß
gegen § 219a StGB
Mediziner C: = Kein Verstoß
gegen § 219a StGB
Mediziner D: =
Ein Verstoß gegen § 219a StGB
Erwähnen
möchten wir, daß alle Beratungsstellen und Gesundheitsämter aktuelle
Listen von Ärzten und Kliniken führen, die Schwangerschaftsabbrüche
durchführen. Diese Adressen werden den Müttern nach der Beratung genannt
bzw. eine Liste ausgehändigt.
Wenn es hier also zu Problemen kommt, hat das überhaupt nichts mit dem §
219a StGB zu tun. Es ist ganz allein das Problem der Beratungsstelle,
welches sie selbst lösen muß.
Die
"Initiative Nie Wieder!" hat im Laufe der Jahre viele Verstöße gegen §
219a StGB zur Anzeige gebracht, die einen Tatbestand oder mehrere
Tatbestände erfüllten, allerdings haben wir den nach dem Gesetz
definierten Tatbestand "in grob anstößiger Weise" niemals finden können. Die zur Anzeige gebrachten Kinderabtreiber
haben immer in sachlicher Art und Weise (typisch deutsch) nicht nur
über den Schwangerschaftsabbruch informiert, sondern auch darüber, daß sie
die Abtreibungstötung auch durchführen.
Wir stehen mit unserer
Einschätzung sicher nicht alleine, daß der § 219a StGB so eindeutig ist
und es keiner Änderung bedarf.
Sie werden nun sicher erkennen können, daß es
den Lebensfeinden nicht um den § 219a StGB geht, sondern letztendlich um
den § 218 StGB:
Man will nun auch in Deutschland die Tötung von
Kindern im Mutterleib straffrei machen, legalisieren und aus dem
Strafgesetzbuch streichen
... und
das,
73 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen!
Super, was da die
Massen-Kinderabtreiberin und
Tötungsspezialistin Kristina Hänel
auf Twitter losläßt:
Hänel: Mütter lassen nicht leichtfertig töten !
(Beweis Screenshot Twitter
6.3.2020)
Was spielt denn das für eine Rolle, ob die Mutter ihr
Kind von einem Abtreibungsspezialisten
leichtfertig oder nicht
leichtfertig
zerstückeln, vergiften
und in den Müll werfen läßt?
Ob
leichtfertig oder nicht leichtfertig,
so
sieht das Kind
"danach" aus !
Das einmalige Leben eines unschuldigen
und schutzlosen Kindes wurde zerstört ...
dem Kind das Recht auf Leben verwehrt!
Was mieseres und liebloseres kann eine
Mutter ihrem eigenen Kind nicht antun!
... und dann kündigt die
Kinderabtreiberin Kristina Hänel an,
die am "BABYCAUST" in Deutschland mitwirkt,
mit "Klezmer`s Dream" zum Gedenken
an die Befreiung von Auschwitz musizieren zu wollen. Wann merken wir in Deutschland eigentlich,
was wirklich los ist und "wohin die Reise geht"?