Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt !

www.Babycaust.de

"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

 

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Pressemeldungen 2018

Abtreiberin Kristina Hänel, Gießen:
(über 10.000 vorgeburtliche Kindstötungen)

Tötungsspezialistin Kristina Hänel:

"Natürlich bin ich nicht für Abtreibung"
"Aber manchmal ist sie die einzige Lösung ..."

Anmerkung:

Töten als einzige Lösung?

Töten ist niemals eine Lösung!


"Ich habe seriös und sachlich informiert, das steht sogar im Urteil. Aber Paragraf 219a verbietet schon das. Dabei sieht unsere Berufsordnung ohnehin vor, dass Ärzte keine reißerische Werbung machen dürfen - also auch nicht für Abtreibungen. Mir liegt das moralisch auch völlig fern."(1)

"In der Nazi-Zeit stand auf Schwangerschaftsabbrüche die Todesstrafe. Demnach wäre Adolf Hitler der größte Lebensschützer gewesen. Das zeigt doch schon, dass mit der Argumentation etwas nicht stimmt."(1)
 

"Der Begriff Abtreibungsgegner ist ebenfalls irreführend. Der Begriff suggeriert, alle anderen Menschen seien Abtreibungsbefürworter. Aber kein Mensch ist für Abtreibungen, am allerwenigsten die betroffene Frau."(1)
 

"Ich mache das nicht, damit Frauen zu mir kommen. Die kommen sowieso. Ich brauche das nicht", sagt die Ärztin.
 

Gegenüber der "Gießener Allgemeinen" erklärte sie: "Natürlich bin ich nicht für Abtreibung. Aber manchmal ist sie die einzige Lösung in einem Konflikt. Ich betrachte es als meine Pflicht, diesen Menschen zu helfen." (2)

 

Frau Hänel sagt: " ... demnach wäre
Adolf Hitler der größte Lebensschützer
gewesen"
und stellt fest:
"...das mit der Argumentation etwas nicht stimmt"

Frau Kristina Hänel, mit Ihrer Argumentation stimmt es aber auch nicht:

Sie sind nicht für das Töten von Kindern vor der Geburt
aber meinen,
daß das Töten von noch nicht geborenen Kindern manchmal die einzige Lösung sei.

 

Sie sind eine Massentöterin
 von ungeborenen Kindern
und sicher auch wie Adolf Hitler
kein Lebensschützer!

 

... was nicht heißen soll,
daß Sie das zu Ihren Lebzeiten
nicht doch noch werden können!




Quelle: (1) Spiegel Online, 22.1.2018/ "Da muss jetzt mal jemand aufräumen"
(2) Stern / Ärztin bietet Abtreibung auf Homepage an -
und muss vor Gericht

Frau Hänel freut sich vielleicht über Ihr E-Mail:  kh@kristinahaenel.de

 

 

https://solidaritaetfuerkristinahaenel.wordpress.com/

Solidarität mit Kristina Hänel, Nora Szàsz und allen anderen nach § 219a StGB angeklagten Ärzt*innen

 

Die eigenst für die Tötungsspezialistin für ungeborene Kinder, Kristina Hänel, eingerichtete Internetseite wird nun erweitert:


Eine Artgenossin aus Kassel, Nora Szasz, möchte ebenfalls von dem kostenlosen Werbekuchen etwas abhaben
und stellt sich gerne den Medien als weiteres Opfer:
 

Das steigert den Bekanntheitsgrad

Das steigert womöglich die Kinderabtreibungszahlen der eigenen Praxis

Das steigert damit den Umsatz - mehr Euros!

Das steigert den Gewinn

 

Über die Rücknahme der Gesetzesvorlage
für die Abschaffung des § 219a StGB der SPD
 sind die Lebensfeinde ganz schön sauer
und verfaßten nachfolgenden
"Offenen Brief" an die SPD Bundestagsfraktion:
 

Sehr geehrte Herren und Damen der Bundestagsfraktion der SPD,
 

eine Zeit lang sah es so aus, als hätten wir Sie an unserer Seite. Als hätten wir Sie mit unseren Erfahrungen und unseren guten, fachlichen Argumenten erreicht und überzeugt, dass der § 219a StGB gestrichen werden muss. Wir dachten, Sie haben erkannt, dass ein längst veralteter Paragraph schädlich für die Allgemeinheit ist und durch eine umtriebige Gruppe, die sich angeblich für den Schutz des Lebens einsetzt, instrumentalisiert wird.

Das überfraktionelle Bündnis, das im Bundestag zusammen gekommen war, hatte uns Mut und Hoffnung gemacht, dass gewählte Abgeordnete gemeinsam mit der Mehrheit der Bevölkerung etwas konkret verändern würden. Sie, die Mitglieder der SPD-Fraktion, haben durch einzelne Statements und vor allem durch ihren Gesetzesantrag auf Streichung des § 219a aus dem Strafgesetzbuch den Eindruck vermittelt, dass Sie wie wir der Auffassung sind, dass das Verbot von Werbung und damit Informationen über Schwangerschaftsabbrüche durch Ärzte und Ärztinnen in mehrerer Hinsicht kontraproduktiv ist und zudem keinen einzigen Schwangerschaftsabbruch verhindert.

Am Dienstag, den 13. März, war dies vorbei. An diesem Tag haben Sie Ihren Gesetzesantrag zurückgezogen. Einen Tag, bevor Sie Frau Angela Merkel zur Kanzlerin gewählt haben und die SPD erneut in eine Große Koalition mit der CDU/CSU eingetreten ist. Für die Frauengesundheit war dies ein schwarzer Tag. Für uns alle ist eine Illusion verschwunden, mit Ihnen zusammen die Versorgungslage in Bezug auf reproduktive Rechte in der Bundesrepublik endlich zu verbessern:

  • den Mangel an Informationen über Schwangerschaftsabbrüche endlich zu beenden;

  • der Stigmatisierung von Ärzten und Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, entgegenzutreten;

  • den fanatischen Abtreibungsgegnern endlich den Boden zu entziehen, die durch Desinformationskampagnen und systematische Einschüchterungen das Recht von Frauen behindern, über ihren Körper selbst zu bestimmen sowie Staatsanwaltschaften und Gerichte für ihre sexistische Ideologie instrumentalisieren, weil Gesetzgeberin und Rechtsprechung nicht zwischen Information und Werbung unterscheiden.

Weiterhin werden nun Ärzte und Ärztinnen angezeigt, weiterhin haben Frauen in Flächenstaaten kaum und in Städten wie Trier gar keine Möglichkeiten mehr, Schwangerschaften abzubrechen. Weiterhin haben Behörden Angst, Listen mit Arztpraxen und Krankenhäusern zu veröffentlichen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Weiterhin stehen Mahnwachen der reaktionären „Pro-Life“-Bewegung vor Pro Familia-Einrichtungen und belästigen Frauen, ihre Angehörigen und sogar deren Kinder. Weiterhin wird der Schwangerschaftsabbruch in der gynäkologischen Ausbildung unzureichend vermittelt. Weiterhin werden Ärzte und Ärztinnen vor Gericht gezerrt und verurteilt. Es gibt aktuell eine Reihe neuer Anzeigen. Weiterhin darf eine Hass-Seite wie babycaust.de ihre widerlichen Inhalte verbreiten und es gibt keine Möglichkeit, Frauen seriös im Internet zu informieren.

Was hat sich verändert, dass Sie Ihren Antrag zurückgezogen haben? CDU und CSU sind immer noch gegen eine Streichung. An ihrer erneuten Regierungspartnerschaft kann es also nicht liegen. Wir können nicht erkennen, wo sich CDU/CSU auf Sie zubewegt haben sollen.

Wir wissen, es gibt viele Menschen in der SPD, die die Abschaffung des § 219a StGB wollen. Mit ihnen fühlen wir uns weiterhin verbunden. Wir hoffen, dass diese Kräfte stärker werden. Es gibt nämlich eine Rollback-Bewegung gegen unsere Rechte: Lassen Sie sich von denen nicht vor den Karren spannen!

Wir werden nicht aufhören zu kämpfen. Wir werden uns weiter dagegen wehren, dass sexuelle Selbstbestimmungsrechte von Frauen durch das Strafgesetzbuch beschränkt werden und eine normale medizinische Leistung kriminalisiert wird.

Es wurde ein Stein ins Rollen gebracht, der nicht mehr aufzuhalten ist. Eine neue Frauen- und Menschenrechtsbewegung ist entstanden. Die inzwischen auch internationale Aufmerksamkeit auf „die Deutschen mit ihrem Naziparagraphen“ zeigt uns ebenfalls, dass Ihre Entscheidung, Ihren Antrag zurückzuziehen, falsch gewesen ist.

Und wenn es bis zu den nächsten Bundestagswahlen und darüber hinaus dauert: Wir werden uns mit all unserer Kraft für Mehrheiten einsetzen, die diesen Strafrechtsparagraphen endlich in die Mottenkiste der Geschichte versenken.

 

 

Bis zum 15.3.2018 haben 285 Personen diesen Brief mit unterzeichnet. Das viele Unterstützer kein "ungeschriebenes Blatt" mehr sind, muß nicht besonders erwähnt werden.
Viele Abtreiber, Abtreiberlobbyisten, Pro Familia-Mitarbeiter usw.
bekunden ihre Unterstützung. Die Namen sollten wir Lebensrechtler uns merken:

 
Christiane von Rauch Allgemeinärztin Frankfurt/M.
Kristina Hänel Allgemeinärztin Gießen
Nora Szász Frauenärztin Kassel
Prof. Dr. Davina Höblich Bundesvorsitzende pro familia Wiesbaden
Sabine Riese Frauenärztin, Psychoth., Psychoanalyse Alsfeld
Dagmar Müller   Frankfurt/M.
Eva Waldschütz Frauenärztin Wuppertal
Kersten Artus Journalistin, Vorsitzende pro familia Hamburg Hamburg
Stephan Nachtwey Geschäftsführer FPZ Balance Berlin
Christiane Tennhardt Frauenärztin Berlin
Dr. Viola Hellmann

 

Dagmar Müller

Frauenärztin

 

Frauenärztin

Dresden

 

Frankfurt

Kerstin Falk Geschäftsführerin pro familia Hamburg Hamburg
Dr. Ulrich Pape Arzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Berlin
Natascha Niklaus Frauenärztin Kassel
Dr. Christian Fiala FA Frauenheilkunde und Geburtshilfe Wien
Sarah Diehl Autorin Berlin
Jutta Ebeling Bürgermeisterin a.D. Frankfurt/M.
Gabriele Dix Pfarrerin Butzbach
Elfi Mayer Beraterin Familienplanungszentrum Hamburg
Bärbel Ribbert Erziehungswissenschaftlerin, Familienplanungszentrum Hamburg
Dr. Ines Scheibe Ärztin Berlin
Dr. Ulrike Spangenberg Juristin Berlin
Nina Eumann Steuerfachwirtin Mühlheim an der Ruhr
Dr. Helmut Küster Schulleiter und Hochschullehrer i.R. Niederkrüchten
Sebastian Popp Filmproduzent Frankfurt/M.
Susanne Zickler Frauenärztin Swisttal
Annette Ernst Regisseurin Frankfurt/M.
Dr. Susanne Bässler-Weber Gynäkologin Karlsruhe
Dr. Silja Samerski Biologin und Sozialwissenschaftlerin Bremen
Ingrid Apel Lehrerin Frankfurt
Dr. Christa Kleinert-Skopnik Frauenärztin Marburg
York Bieger Verleger Psychiatrie-Verlag Köln
Dr. Claudia Schumann Frauenärztin Northeim
Hildegard Velten Sozialarbeiterin Berlin
Dr. Thomas Kunkel Arzt München
Therese Jakobs Medizinstudentin Berlin
Dr. Andrea Dekorsy Frauenärztin Stuttgart
H D Charly Braun DGB-Kreisvorsitzender Heidekreis
Dr. Jürgen Seeger Kinder- und Jugendarzt Frankfurt/M.
Dr. Massimiliano Fistarol Frauenarzt Meran/Südtirol
Jennifer Ernst FÄ für Radiologie Köln
Ulrike Armbruster Gynäkologin Freiburg
Dr. Norbert Heemann Frauenarzt i.R. Lüneburg
Dr. Detlef Niemann Facharzt Allgemeinmedizin und Gynäkologie Hamburg
Dr. Thomas M. Ruprecht Arzt Hamburg
Kai Uwe Helmers Hausarzt Hamburg
Doris Tormann   Bielefeld
Barbara Mühlfeld FÄ Kinderheilkunde und Jugendmedizin Bad Homburg
Carlottta Conrad Ärztin Dresden
Katharina Rohmert Ärztin Darmstadt
Margit von Scherenberg FÄ Gynäkologie und Geburtshilfe Köln
Dr. Karin Ritter-Pichl Ärztin Berlin
Dr. Jürgen Fegeler Arzt i.R. Berlin
Sigrun Schulze-Stadler Frauenärztin Hamburg
Dr. Julia Bartley Frauenärztin Berlin
Dr. Henry Stahl Arzt für Neurologie und Psychiatrie Eschwege
Wolfgang Rosenthal Dipl.-Ing. Berlin
Ludwig Brügmann Arzt Berlin
Prof. Dr. Wulf Dietrich Anästhesist München
Dr. Veronika Lang Frauenärztin i.R. Berlin
Dr. Dipl.-Psych. Ulrich Heedt Psychosomatiker und Psychoanalytiker Forchheim
Dr. Hans-Jürgen Schäfer Arzt für Innere Medizin Kleinmachnow
Dr. Vanadis Kamm-Kohl FÄ für Allgemeinmedizin Nürnberg
Dr. Bernd Hontschik FA für Chirurgie Frankfurt/M.
Claudia Hontschik Diplompädagogin, Diplom-Supervisorin Frankfurt/M.
Dr. Uwe Popert Arzt für Allgemeinmedizin Kassel

 

 

Dr. Ernst Girth Kardiologe Frankfurt/M.
Burkhard Rothfuchs Frauenarzt Münster in Hessen
Dr. Dörte von Drigalski Psychotherapeutin, Kinderheilkunde Hamburg
Dr. Hermann J. Berberich FA für Urologie, Andrologie, Pychotherapie Hofheim a.T.
Dr. Bettina Speiser FÄ Allgemeinmedizin Gießen
Uwe Binder Frauenarzt Celle
J.-Mojan Kaufmann Arzt für Psychosomatik und Psychotherapie Marienfelde
Christa Lips-Schulte Ärztin Frankfurt
Dr. Christine Schroth der Zweite Hausärztliche Internistin Hamburg
Felix Ahls Arzt Duisburg
Dr. Brigitte Leschke-Ramcke Tierärztin Walsrode
Elena Beier Studentin Freiburg
Sybille Hartung Ärztliche Psychotherapeutin Bielefeld
Prof. Dr. Jochen Jordan Psychologischer Psychtherapeut Frankfurt/M.
Martinscica/Kroatien
Dr. Andreas Peglau Psychologe/Psychotherapeut Berlin
Tatjana Böhm-Okute Sozialpädagogin/-arbeiterin Berlin
Dr. Verena Ackemann Frauenärztin Köln
Dr. Hartwig Liedtke Chirurg Köln
Antje Akkan Gynäkologin Bensberg
Dr. Claudia Reuß Gynäkologin Gelnhausen
Constanze Kleis Autorin Frankfurt/M.
Ernst-Ludwig Iskenius Arzt i.R. Rostock
Maria Buck Ärztin Berlin
Anne Boecker-Dürck Kinder- und Jugendpsychotherapeutin Frankfurt/M.
Manfred Schulz Arzt Frankfurt/M.
Dr. Christiane Schwegler Frauenärztin Bremen
Katharina Berndt Ärztin in Weiterbildung Leipzig
Cornelia Hühn Psych. Psychotherapeutin Psychoanalytikerin Frankfurt/M.
Dr. Margret Claassen Frauenärztin, Psychotherapie Hagen
Dr. Ingeborg Oster Ärztin 80636 München
Bettina Runkel FÄ Allgemeinmedizin Biebertal
Dr. Silke Bartens Frauenärztin München
Benedikt Waldherr Psychologischer Psychotherapeut Landshut
Dr. Renate Marx-Mollière FÄ Kinder- und Jugendpsychiatrie Mainz
Dorie Kempf Rentnerin Frankfurt/M.
Maren Janotta Ärztin Bremen
Christian Golusda Arzt für Psychiatrie Frankfurt/M.
Heiner Petersen Rentner Haan
Dr. Christoph Kreck Arzt Frankfurt/M.
Dr. Dorothea Schuster Frauenärztin/Psychotherapie Dresden
Dr. Christian Haffner Arzt Karben
Prof. Dr. Eva-Maria Ulmer-Otto Internistin Frankfurt/M.
Hans-Heinrich Otto Arzt für Psychiatrie u. Psychoanalyse Frankfurt/M.
Dr. Anna Staufenbiehl-Wendschneider FÄ Inneres, Psychosom./ Psychoth./Psychoonkologie Hamburg
Dr. Hartmut Kalchschmidt Arzt für Chirgurgie Schömberg
Michaela Unfried Diplom-Psychologin Herrenberg
Dr. Benjamin M. Friedrich Physiker Dresden
Wolfgang Schülke Chemotechniker Haan
Diana Heide Assistenz Geschäftsführung pro familia NRW Wuppertal
Dr. Andrea Raupach FÄ für Psychotherapeutische Medizin Köln
Prof. Dr. Heinz-Jochen Zenker Ärzte der Welt e.V. Berlin
Gudrun Peters Sozialpädagogin, Familientherapeutin Berlin
Dr. Edith Bauer Frauenärztin Strausberg
Ana Gogic    
Dr. Georg Kallenberger  Arzt  Hannover
Dr. Ellis Huber Arzt Berlin
Dr. Katrin Wolf Frauenärztin Berlin

 

 

Dr. Renate Fogel-Horak Kinderärztin Berlin
Mechthild Giebeler IT-Organisatorin Bielefeld
Ahad Zokai FA Allgemeinmedizin Frankfurt/M.
Dipl.-Psych. Michaela Müller Psychotherapeutin München
Barbara Kanne Dipl. Pädagogin und Fachreferentin Düsseldorf
Dr. Sabine Gehrke-Beck FÄ Allgemeinmedizin Wiss. MA Charité Berlin
Ernst Geiß FA Kardiologie, Innere Medizin, Notfallmedizin Frankfurt/M.
Dr. Alexander Coutelle FA Allgemeinmedizin, FA Chirurgie Bremen
Marion Warminski Gynäkologin Berlin
Prof. Dr. Matthias Elzer Arzt Hofheim
Renate Kirchgäßner Diplom Gerontologin Berlin
Dr. Jochen Dohse FA Allgemeinmedizin Sarstedt
Dr. Maria J. Beckermann Frauenärztin, Paychotherapeutin Köln
Zuzanna Paduch Sozialpädagogin Berlin
Irmgard Husmann Dipl.-Sozialarbeiterin Warendorf
PD Dr. Hans-Peter Jung HNO-Arzt Brandenburg/Havel
Birgit Wermelskirchen Dipl-Sozialpädagogin Hürth
Karin Bergdoll Rentnerin Berlin
Silvia Stutzmann Heilpraktikerin, Beraterin Frauenzentrum MIRA Bochum
Maria Preuß St. Leiterin Beratungsstelle Westhoffstrsße Dortmund
Dr. Hella Schartenberg Ärztin für Allgemeinmedizin i.R. Hamburg
Dr. Wolfgang Müller Arzt Köln
Sandra Blumenthal Ärztin in Weiterbildung Berlin
Ildiko Szasz Apothekerin Kassel
Dr. Eva Klank Assistenzärztin Karlsruhe
Axel Joneck M.A. Psychoanalytiker Konstanz
Mathis Bromberger Arzt Frankfurt/M.
Hans Wagner Arzt für Psychotherapie Wellrod
Dr. Ute Cammann FÄ Kinder- und Jugendmedizin Frankfurt/M.
Dr. Dieter Lehmkuhl Arzt i.R.  
Bärbel Kühn Senior Researcher Sprachenrat Bremen Bremen
Günther Kaufmann-Ohl Rentner Waldsolms
Dr. Christa Scholtissek Allgemeinmedizinerin München
Dr. Dietrich Wendling Arzt Stuttgart
Dr. Gisela Volck Ärztin für Allgemeinmedizin, Psychotherapie Frankfurt/M.
Angelika Beier Gewerkschaftssekretärin IG Metall Bielefeld, Frankfurt/M.
Ingrid Böning Sekretariat Klinikum Nürnberg Nürnberg
Tom Levold Sozialwissenschaftler, Lehrtherapeut Köln
Mitja Kühn IT Berater Köln
Dr. Manfred Lohnstein FA Allgemeinmedizin Augsburg
Ludwig Müller-Volck Rechtsanwalt Frankfurt/M.
Dr. Gabriele Koch Ärztin Hamburg
Melanie Rosendahl Diplom-Psychologin Frauennotruf Bielefeld Bielefeld
Alexandra Mehdi Dipl. Kulturmanagerin Solingen
Dr. Helmut Veil Allgemeinarzt Frankfurt/M.
Carmen Brosig FÄ Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Gießen
Elke Steven Soziologin Köln
Dr. Christiane Fischer Ärztin Leimen
Marika Eidmann M.A. Dipl. Sozialarbeiterin pro familia Darmstadt
Dr. Stefan Kette Kinder- und Jugendpsychiater i.R. Bremen
Prof. Dr. Jutta Peters Ärztin Frankfurt
Jula Heide Medizinstudentin Hamburg
Anne-Karén Ehrhardt-Porcher FÄ für Allgemeinmedizin Frankfurt/M.
Dr. Sigmar Gleiser Arzt i.R. Bad Hersfeld
Dr. Annegret Gutzmann Frauenärztin/Psychotherapie/

 

Psychoonkologie

Köln
Jutta Bangel Journalistin Berlin
Lara Kollek Sozialarbeiterin Köln
Kerstin Hohs Dipl.-Psychologin Remscheid
Ursula Baur-Weigand Frauenärztin, Psychotherapie Gießen
Dirk Bremer Rentner Aying
Jutta Bremer Rentnerin Aying
Anna-Luisa Liedtke Angestellte Köln
Jakoba Wochinger-Behrends Dipl.-Psych, Psychol. Psychotherapeutin /-analyse Bergen
Dr. Hildegard Weyers-Faraj FÄ Gynäkologie und Geburtshilfe Berlin
Tanja Heier Dpl.-Sozialpädagogin Frauenberatungsstelle Krefeld Düsseldorf
Prof. em Dr. Wolfram Schüffel Arzt Marburg
Dr. Rudolf Schwab Arzt München
Sabine Hahn Dipl.-Sozialpädagogin Frauenberatungsstelle Krefeld Krefeld
Birgit Schüngel Sekretärin der GF pro familia NRW Wuppertal
Dr. Andreas Wulf Projektkoordinator Globale Gesundheit Medico Int. Frankfurt/M.
Dr. Hartmut Wihstutz Kinderarzt Hohen Neuendorf
Rita Kühn Geschäftsführerin pro familia NRW Wuppertal
Dr. Sybille Weidmann   Berlin
Brigitte Ende FÄ für Psychiatrie und Psychotherapie Buseck
Margret von Allwörden Kunstpädagogin Hofheim
Dr. Michael Gaudschau  Dipl. Agraringenieur  Linden
Dr. Karen Scholz Anästhesistin Gießen
Anette Sipmann Kinderkrankenschwester Rodheim
Uew Thümer FA für Allgemeinmedizin Frankfurt/M.
Aline Schneider-Sailler Sozialpädagogin, Sozialarbeiterin Herne
Philipp Hinrichs FA für Allgemeinmedizin, Innere Medizin Frankfurt/M.
Dipl. Psych. Renate Wolf Psychologische Psychotherapeutin Berlin
Prof. Dr. Dr. h.c. Dietrich Niethammer Kinderarzt Tübingen
Lena Mazurkiewicz Beraterin, Fachkraft zur Prävention sexual. Gewalt Bielefeld
Karin Tegeler Dipl.-Sozialpädagogin Detmold
Dr. Sabine Pfeiffer FÄ für Psychotherapeutische Medizin Berlin
Renia Vagkopoulou Ärztin Berlin
Dr. Nadia Rakowitz Medizinsoziologin Maintal
Dr. Bernhard Winter Arzt Frankfurt
Felix Achner Student Berlin
Dr. Rolf Kühne Arzt für Innere Medizin und Allgemeinmedizin Berlin
Katrin Schmidt Ärztin Berlin
Dorothee Kleinschmidt Ärztin pro familia Bochum Dortmund
Marita Becker-Schrader pro familia Bochum Bochum
Prof. Dr. Ulrich Schwantes FA für Allgemeinmedizin, Psychotherapie Suchtmedizin Oberkrämer
Dr. Dagmar Schellens FÄ für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Bischofsheim
Alicia Baier Medizinstudentin Berlin
Regina Vogt   Berlin
Bianka Voigt Dipl.-Sozialarbeiterin FH Brühl
Dr. Dorothea Reichert Frauenärztin Friedberg
Dr. Gabriele Böhmer FÄ für Allgemeinmedizin Frankfurt/M.

 

 

Elke Weyel Dipl. Psychologin Hamburg
Gabi Lenkenhoff Sachbearbeiterin Dortmund
Dr. Hans Kieser Arzt für Anästhesiologie Wiesbaden
Matthias Plieninger Arzt für Innere Krankheiten Hamburg
Anne Klinkenberg Ärztin in Ausbildung Rostock
Gertraud Skoda Physiotherapeutin Frankfurt/M.
Martin Weimer Pastoralpsychologie Lehrsupervisor Fiefbergen
Dr. Walter Brinker Frauenarzt Remscheid
Birgit Nübel Universitätsprofessorin Hannover
Elisabeth Tacke-Borchert Ärztin Allgemeinmedizin i.R. Frankfurt/M.
Monika Richter Ärztin und Psychotherapeutin Wilnsdorf
Manfred Lotze Arzt Hamburg
Dr. Christel Kreuzer Frauenärztin Köln
Doris Rösgen Frauenärztin Köln
Sabine Haußmann FÄ für Allgmeinmedizin Frankfurt/M.
Regine Parlar Dipl.- Pol- Berlin/München
Dr. Dietmar Werner Facharzt für Allgemeinmedizin, Apotheker Burbach-Holzhausen
Verena Deutschmeyer Studentin Linden
Luise Schatz Schriftsetzerin Bonn
Susanne Erler Osteopathin Kaarst
Tobias Höflein Arzt Kiel
Marion Wegschneider Übersetzerin Duisburg
Dr. Norbert Guggenbichler Zahnarzt Bad Homburg
Brigitta Weihe Psychologische Psychotherapeutin Berlin
Leslie Franke Autorin Hamburg
Marianne Weg Freie Wissenschaftlerin Wiesbaden
PD Dr. Friedrich Heubel FA für Neurologie und Psychiatrie Marburg
Monika Ertelt Rechtsanwältin Frankfurt/M.
Cornelia Swillus-Knöchel Med. Dokumentationsass., Personalrätin Essen
Christa Schilp Psychoanalyse und Psychotherapie Mannheim
Dr. Michael Schilp Arzt für Innere Medizin, Diabetologie Mannheim
Horstpeter Kreppel Eh. Richter Berlin
Silke Koppermann Frauenärztin Hamburg
Sonja Haage Gynäkologin Berlin
Martin Hoffmann Maler und Graphiker Berlin
Edith Püschel Psychologische Psychotherapeutin Berlin
Ariane Martin Universitätsprofessorin Mainz, Frankfurt/M.
Alf Trojan Medizin Soziologe Hamburg
Mona Burmann Sängerin Köln
Marion Klußmann Diplom Sozialpädagogin/-arbeiterin Köln
Dr. Karin Siefert Frauenärztin, psychologische Beraterin, pro familia Bonn Köln
Beate Erk-Lührmann Pensionierte Lehrerin Hofheim
Anna Liza Arp Sozialarbeiterin Düsseldorf
Kathrin Schenk-Losse Frauenärztin Berlin
Dr. Timm Garde Arzt Berlin
Dr. Sigrid Splettsen FÄ Allgemeinmedizin Bad Homburg
Gerta Stiller Referentin Wuppertal
Prof. Dr. phil. Johann Behrens Wissenschaftler Berlin
Anna Wolf Dipl. Übersetzerin Weidenberg
Ursula Fonzen Glasmalerin i.R. Eppstein
Pierre E. Frevert FA Psychiatrie und Psychotherapie Frankfurt/M.
Dr. Thomas Seibert Philosoph Frankfurt/M.
Linda Deppermann BA Soziale Arbeit Herford
Daniela Dahn Schriftstellerin Berlin
Dr. Andrzei Blumenstock Zahnarzt Köln
Beatrix Baumann

 

Prof. Dr. Ulrike Busch

Sozialmanagerin

 

Professorin für Familienplanung

Frankfurt/M.

 

Mersebu

 

 

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Es ist schon erschreckend,
wie sich die Einstellung
zum Schutz des menschlichen Lebens
bei nicht wenigen Bürgern wieder gewandelt hat.
Hat man, 73 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen,
wieder alles vergessen?

Hat man wirklich vergessen, daß zu Anfang "nur" kleine Akzentverschiebungen standen, die einen
Verbrecherstaat mit seinen willigen Helfern ermöglichten?

 

Wir erinnern an die schrecklichen Verbrechen eines Nazi-Staates, der das menschliche Leben mit den Füßen trat, es neu definierte, bewertete, aussortierte und mordete.

Nach dem Zusammenbruch des Verbrecherstaates
riefen die Überlebenden:
NIE WIEDER!

Wirklich nie wieder?

 




Zurück zur Gegenwart:

Der absolute Schutz des menschlichen Lebens, so wie es das Bundesverfassungsgericht noch am 25.2.1975 für geborene wie ungeborene Menschen gleichwertig sah, steht nur noch auf dem Papier.

Ungeborene Menschen können, je nach dem,
bis kurz vor Einsetzen der Eröffnungswehen
getötet werden. Dies geschieht dann zwar innerhalb eines Unrechtgesetzes rechtswidrig, aber straffrei.

Unsere Gesellschaft hat sich scheinbar an diese
unsägliche Tötungstat von Menschen vor deren Geburt gewöhnt.

Aktuell ein Beispiel am Fall Kristina Hänel aus Gießen, einer Medizinerin, die zu einer IKONE der Lebensfeinde geworden ist und dafür kämpft, das Mütter ein Recht darauf haben sollen,
zu bestimmen, ob ihr ungeborenes Kind geboren oder getötet wird.
Totale Freiheit, gestellt über das Lebensrecht eines anderen Menschen.

Aktuell geht es dieser Lebensfeindin allerdings darum, daß Mediziner die Tötung von ungeborenen Kindern in Zukunft straffrei bewerben können.

Man kann es kaum glauben, wie man so
pervertiert denken kann und auch noch davon überzeugt ist:
Hier einige Aussagen von Hänel:

"Abtreibungsgegner verdrehen die Realität, sie wollen, dass Abtreibungen ganz verboten werden. Aber dann würden wieder Frauen sterben. Das ist für mich kein Lebensschutz".
 

Anmerkung:
Lebensschutz ist für Frau Hänel, wenn Mütter, die ihr ungeborenes Kind töten lassen, nicht selbst dabei auch  noch ihr Leben verlieren.


"Zum Lebensschutz gehört für mich alles,
was ich als Ärztin tue. Angefangen beim Rettungsdienst über meine Arbeit mit traumatisierten Kindern bis zum Schwangerschaftsabbruch. Und ich will, dass Frauen wählen können. Für solche Frauen tue ich alles, was ich kann."

 

Anmerkung:
Zum Lebensschutz gehört für Frau Hänel das Töten von ungeborenen Kindern. Wenn die Mutter sich dafür entschieden hat, tut sie alles.

 

Und solche unsinnigen und lebensverachtende
Einstellungen tragen nicht wenige Politiker des Deutschen Bundestages im Jahre 2018 noch mit.
 

Merken Sie nicht,
wohin diese Reise geht?

Vor Mediziner, die als ihre ärztliche Aufgabe das
Töten von ungeborenen Kindern sehen,
muß gewarnt werden!

Wir sind uns sicher, das diese Abtreibungs-Ärzte
morgen kein Problem damit haben werden,
bereits geborene Menschen,
die als alt, krank, behindert, unnütz, uneinsichtig
eingestuft worden sind und
von daher weder Menschenwürde noch das Menschenrecht auf Leben besitzen (Akzentverschiebung!),
zum "Wohle der Menschheit" handeln werden,
natürlich rechtswidrig aber straffrei.
 

Möge uns GOTT davor bewahren!

 

Brandbrief für Frauenrechte
Ein "Verbändebündnis",
bestehend aus 26 Verbänden und Organisationen,

richtete am 23. April 2018 einen "Offenen Brief" an:

1.

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel

2.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley

3.

3. Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn

4.

4. Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey

5.

Vorsitzenden der CDU/CSU Bundestagsfraktion Volker Kauder

6.

Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Nahles

Sie fordern,
das Informationsrecht der Tötungsärzte

(Anmerkung: die Lebensfeinde meinen die Werbung)
für die
"Dienstleistung TÖTUNG nach § 218 StGB" straffrei zu erlauben
und den § 219a StGB zu streichen.

 

01. Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin,
02. Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF)
03. AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

04. Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF)
05. Bundesarbeitsgemeinschaft Frauenpolitik Bündnis 90/DIE GRÜNEN (BAG Frauenpolitik)

06. BAG – Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros, Bundesjugendwerk der AWO e.V.
07. BFF Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Frauen gegen Gewalt e.V.

08. Bundesverband der Frauengesundheitszentren e.V., Bundesverband der Mütterzentren e.V.

09. Bundesverband Liberale Frauen e.V.
10. Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

11. DGB Frauen

12. Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe e.V. (DGPFG)

13. Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS)

14. Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

15. Evangelische Frauen in Deutschland e.V. (EFiD)

16. Feministische Offensive der LINKEN

17. Humanistischer Verband Deutschlands (HVD)

18. Landesverband Mütter- und Familienzentren in Bayern e.V.

19. Netzwerk Frauengesundheit Berlin

20. pro familia Bundesverband e.V.,
21. Schwangerschaftsberatungsstelle BALANCE

22. SelbstHilfeInitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V.
23. Bundesverband, Sozialverband Deutschland e.V. SoVD,
24. Verband alleinerziehender Mütter und Väter
25. Bundesverband e.V. (VAMV)
26. Zukunftsforum Familie e.V.
 

Wer für den Inhalt des "Offenen Briefes" verantwortlich ist, wissen wir nicht ... wir können es allerdings erahnen!

Aber ...
... bereits im ersten Satz des Briefes wird alles gesagt,
um was es eigentlich geht:
Es geht nicht um Werbung!
Es geht auch nicht um Information!!
Es geht ebenfalls nicht um freie Arztwahl!!!

Es geht um die Durchsetzung des angeblichen "Rechts auf reproduktive Selbstbestimmung".
 

 Zu dem "Recht auf reproduktive   Selbstbestimmung" gehört neben Informationsrecht  auch die freie Arztwahl, heißt es in dem offenen Brief.


Hier wird mit der gewaltigen Macht der Sprache bewußt gelogen und getäuscht,
um unwissenden und ahnungslosen Bürgen zunächst auf ein angebliches "Recht auf reproduktive Selbstbestimmung" einzustimmen, ohne eine Erklärung darüber abzugeben, was das überhaupt heißt.
Sicher werden diesem Sprachmißbrauch auch viele Politiker "zum Opfer fallen" und damit vielleicht sogar
das Menschenrecht auf Leben!

Wikipedia:  Reproduktiv = auf die Fortpflanzung bezogen

"Reproduktive Selbstbestimmung" bedeutet, das der Mutter das "Recht" zugestanden wird, darüber alleine zu
entscheiden,
ob KIND leben darf oder ob KIND getötet wird.


Dies natürlich innerhalb staatlicher Gesetzte, legal, ohne Zwang und Beratung, straffrei, unter besten medizinische Voraussetzungen (Tötung gefahrlos für die Mutter), ohne gesellschaftliche Ächtung oder Schuldzuweisung.

Werden unsere "noch" christlichen politischen Volksvertreter diesen Lügen und Lügenkampagnen erliegen oder werden sie den christlichen Glauben verteidigen und für das Menschenrecht auf Leben, für alle Menschen - geboren wie ungeboren - kämpfen?

73 Jahre nach Auschwitz stehen wir an einem Wendepunkt!

Wenn,
im ersten Schritt, für das Töten von Menschen vor der Geburt geworben werden darf, die Namen der "Henker" und die Adressen der "KZ`s", mit Zustimmung der Politik und der Justiz, im "Adressbuch für medizinische Dienstleistung"  zu finden sind,
 
und wenn Mütter einmal vollständig "Reproduktive Selbstbestimmung" nicht nur in Deutschland, sondern in Europa oder sogar weltweit erreicht haben,
 

wer wird dann noch aufhalten können
oder aufhalten wollen,

daß nicht Ähnliches wieder geschieht,
wie damals in Auschwitz?

 

Glauben Sie wirklich, daß eine Zeit wie damals,
in der

Alte, kranke, behinderte und politisch unangepaßte Menschen verfolgt, mißbraucht und ermordet wurden, nie wieder kommen wird?

Es ist nach unserer Einschätzung morgen nicht "nur" ein Auschwitz wieder möglich, sondern
ein Berlin, Bremen, Hamburg, Hannover, Essen, Köln, Aachen, Dresden, Bonn, Koblenz, Trier, Saarbrücken, Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg, Ludwigsburg, Stuttgart, Heilbronn, Nürnberg, Regensburg, Augsburg, Passau, Lindau uvm.

 

Ist die Zeit reif?

Linke Genossen und feministische Gruppierungen haben in den letzten Jahrzehnten eine menschenverachtende Ideologie in viele Länder weltweit getragen ... die "Früchte" lassen sich schon erkennen.
Einige Politiker weniger Länder leisten dieser menschenverachtenden Ideologie noch Widerstand,
um ihr eigens Volk zu schützen.
Diese Politiker wiederum werden massiv angegriffen, nicht selten unterstützt durch Medien und Justiz.

 

Wie ist die heutige Situation in Deutschland,
 
einem ehemals christlichen Land,
was die Menschenrechte anbelangt?
 

Mütter haben die Möglichkeit, bis zu den Eröffnungswehen, ihr noch nicht geborenes Kind
unter bestimmten Voraussetzungen - rechtswidrig aber straffrei - töten zu lassen.

Für den Tötungsarzt ist diese "Dienstleistung Töten", nach Vorlage des Beratungsscheins, zwar rechtswidrig aber straffrei

Nach über 20 Jahren dieser besonderen deutschen Rechtsauffassung - töten von noch nicht geborenen Menschen ist rechtswidrig, aber straffrei - ist dem Bewußtsein der betroffenen Mütter, Tötungsärzte und dem Großteil der Bevölkerung abhanden gekommen, daß auch dieses Töten immer noch Unrecht ist und ein Staat dieses Unrecht auch demokratisch per Gesetzt niemals legitimieren kann. Ein Gesetz, was gegen das Naturgesetz und die Gebote Gottes verstößt, kann keine Rechtskraft erwirken

Töten von Kindern vor der Geburt ist also erlaubt,
da es nicht bestraft wird

Was speziell den § 219a StGB betrifft:

Warum soll dann der Tötungsarzt nicht auch die Mutter informieren können, welche Tötungsmethode er für ihr Kind vorschlägt und wie das Töten im Detail  funktioniert?

Warum soll dann der Tötungsarzt nicht auch die Mutter informieren dürfen, das er ein Tötungsspezialist ist und welches Honorar er für das Töten ihres Kindes verlangt?

Warum soll dann der Tötungsarzt nicht auch öffentlich für seine "Spezial-Dienstleistung Töten" informieren dürfen?

Warum soll dann der Tötungsarzt sich nicht auch von seinen lebensbejahenden Ärztekollegen abgrenzen und durch "öffentliches informiernen" einer breiten Bevölkerung seine "Spezial-Dienstleistung Töten" bekannt machen dürfen?

Wenn das Töten von Kindern vor der Geburt letztendlich als eine Bagatelle angesehen wird,
warum soll dann der Tötungsarzt nicht
auch ... ?

 

Frage an die Überlebenden
des "vorgeburtlichen Lebens":


Ein Tötungsmediziner der, mit oder ohne  Skrupel, wehrlose, unschuldige, noch nicht geborene Menschen zerstückelt, zerschneidet, durch Absaugen zerfetzt oder vergiftet und im Klinikmüll verbrennen läßt,
wird dieser Tötungsmediziner
ein Problem damit haben,
wenn Sie mit ihrem kranken Vater, Ihrer alten Mutter oder Ihrem behinderten Bruder vor seiner Türe stehen, einen Beratungsschein zücken und ihn bitten, er möge "helfen" , so wie bei der Abtreibung auch,
 "rechtswidrig aber straffrei" ?

 

Glauben Sie, solche Gesetze könnten
 die linken Genossen
 mit Unterstützung der Feministen
und einem Großteil der Medien
nicht durchsetzen?
 

Wenn Sie aus Ihrem Traum aufwachen,
kann es für einen Widerstand
schon zu spät sein.

Bitte denken Sie daran !

 

 
 

Damit Sie es vielleicht besser verstehen:

Wir vergleichen - setzen aber nicht gleich!

Der HOLOCAUST der Nazi-Schergen war ein verabscheuungswürdiges Verbrechen ... keine Frage! Etwa sechs Millionen Menschen kamen zu Tode bzw. wurden ermordet, können wir heute in den Geschichtsbüchern nachlesen.

Vielen Menschen wurde einfach das Lebensrecht abgesprochen ... ein Verbrechen ohne Gleichen!
Diese getöteten/ermordeten
Menschen verloren ihr Leben -  für immer und Ewig.

Der BABYCAUST unserer Zeit ist immer noch

ein verabscheuungswürdiges Verbrechen. Etwa 56 Millionen Menschen werden jährlich weltweit durch "Abtreibung" getötet/ermordet, berichten uns die Medien.
Diese getöteten/ermordeten
Menschen verlieren heute noch ihr Leben - für immer und Ewig.


Der Unterschied:
Die getöteten/ermordeten Menschen des HOLOCAUST waren bereits geboren.

Die getöteten / ermordeten Menschen des BABYCAUST sind noch nicht geboren.

Beide "Gruppen" sind Menschen und haben
zu Beginn ihres SEINS eine Menschenwürde
und ein Recht auf Leben, daran besteht kein Zweifel.
Die Menschenwürde und das Recht auf Leben wächst nicht oder mindert sich, sondern
hat jeder Mensch sofort zu 100 % !!!

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Mensch schon geboren oder noch ungeboren, ob er klein oder groß, jung oder alt, gesund oder krank, arm oder reich ist. Mögen noch so viele Eigenschaften fehlen, die andere Menschen vielleicht besitzen, mindert oder vermehr dies die Menschenwürde oder das Recht auf Leben in keine Weise!

Zu den Fakten:
 

HOLOCAUST:

ca. 6 Millionen Opfer (insgesamt)

BABYCAUST:

ca. 54 Millionen Opfer
(jährlich weltweit)

 

Die Kinderabtreiberin Kristina Hänel dürfte, nach unseren Berechnungen, bis heute etwa mehr als 10.000 Kinder vor der Geburt getötet haben.

Stellen Sie sich vor, Sie laufen durch St. Wendel, oder Idstein, Rodgau, Bramsche, Waldhut-Tiengen, Herborn, Starnberg oder Dillenburg .... und eine dieser Städte ist menschenleer, Sie träfen niemanden an ... das ist die Dimension der "Abtreibungstätigkeit" Kristina Hänel, das ist die große Schuld der Abtreiberin, die sie einst vor GOTT verantworten muß. Das Tragische ist, daß sie auch noch meint "Ich schütze das Leben von Frauen" . Töten um zu helfen ... das geht doch gar nicht!

Wir rufen an dieser Stelle Frau Kristina Hänel zu:
Sie sind auf dem Holzweg, wenden Sie sich von dem "Verbrechen Abtreibung" ab, tun Sie Buße und kehren Sie um ... auch diese riesengroße Schuld wird GOTT Ihnen bei aufrichtiger Reue verzeihen. Ohne Buße und Reue Ihrer schweren Schuld sind Sie auf dem Weg in die Hölle!

Frau Kristina Hänel findet "Babycaust" als eine diffamierende Seite, die Abtreibung als ein "schlimmeres Verbrechen als der Holocaust" bezeichnet und Ärzte Massenmörder nennt. Das die Abtreibungsgegner ihre Kampagne gegen Dr. Hänel "Babycaust" nennen - da könnte sie "die Wand hoch gehen. Ihre Kinder sind erwachsen. Alle halten zu ihr. Aber die Kinder haben auch schon gelitten unter dem Job ihrer Mutter.
"Ganz ehrlich: welches Kind will schon, daß die Mama Abtreibungsärztin ist?" (Quelle: t-online/"Diese Frau lässt sich vom HAss nicht unterkriegen vom 5.8.2018)
 


Frau Kristina Hänel, die "Initiative Nie Wieder!" betrachtet "nur" die Dimension der getöteten/ermordeten Menschen und vergleicht:
 

6.000.000

56.000.000

von 1939-1945

heute jährlich

 

seit 1945:
ca. 3.650 Mrd.

HOLOCAUST

BABYCAUST

ja

?


Wie würden Sie, Frau Kristina Hänel, das heute
stattfindende Unrecht an den ungeborenen Kindern nennen?

 


 

 

 

Unwahrheiten werden
nicht schon deshalb zur Wahrheit,
weil Medien, Politiker oder
sonstige "gescheite Leut" diese verbreiten
 

Die Diskussion um den § 219a (Werbeverbot für Kindstötung im Mutterleib) gewinnt wieder an Fahrt und spitzt sich zu.

Die Lebensfeinde haben es offensichtlich geschafft, mit Beginn der Hetzkampagne gegen § 219a StGB Ende vergangenen Jahres verwirrende Aussagen in die Öffentlichkeit zu tragen, gepaart mit bewußten Lügen.

Daß nun die Staatsanwaltschaft in Kassel ein weiteres Gerichtsverfahren am 29. August gegen die beiden werbenden Kinderabtreiberinnen Nora Szàsz und Natascha Nicklaus eröffnen wird, ist eigentlich eine ganz normale Angelegenheit. Noch ist es so in Deutschland, daß Verstöße gegen geltende Gesetze geahndet werden und in einem Prozeß enden ... ganz besonders dann, wenn ein Vergleichsangebot der Staatsanwaltschaft zur Abwendung eines möglichen Prozesses von den Beschuldigten abgelehnt wurde. (Fall Hänel und Fall Szàsz-Nicklaus).

Das "pro-medienmagazin" berichtete am 10.8.2018, daß die Staatsanwaltschaft Berlin möglicherweise ebenfalls eine Anklage wegen "Werbung für Schwangerschaftsabbrüche" (Verstoß gegen § 219a StGB) gegen die beiden Berliner Kinderabtreiberinnen Bettina Gaber und Verena Weyer vorbereitet hat. Auch diese Beschuldigten weigerten sich, mit der Staatsanwaltschaft zu kooperieren, weshalb ein weiterer Prozeß in der "Causa 219a" wohl nicht mehr abzuwenden ist.

Die "Initiative Nie Wieder!" wundert sich:
In den vergangenen Jahren wurden viele Strafanzeigen der Berliner Staatsanwaltschaft wegen Verstoß gegen §219a übermittelt. Gerade die Berliner StA "schützen ihre Abtreiber", so hatten wir jedenfalls den Eindruck, denn bei der Begründung der Ablehnung einer Strafverfolgung waren besonders die "Berliner" sehr einfallsreich:
Eine kleine Auswahl: "Stellt keine Werbung dar"; "Geringfügig" , "Kein öffentliches Interesse", "Beschuldigte bislang nicht einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getreten";"Die Beschuldigte hat von Ihrem Recht Gebrauch gemacht, sich nicht zur Sache einlassen zu müssen. Aus ihrem Schweigen dürfen keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden"
Das ausgerechnet zum jetzigen Zeitpunkt
(Medienwirksam und durch viele Politiker unterstützt werden die Prozesse in Causa "Kristina Hänel" und Szàsz-Nicklaus) gerade die Staatsanwaltschaft Berlin Klage erheben will, verwundert schon ... läßt aber auch nach unserem dafürhalten zwei Sichtweisen zu:
1. Ein neuer Staatsanwalt wurde mit der Sache betraut ...  nach dem Motto: "Neue Besen kehren gut" ... deshalb ein Strafprozeß?
2. Durch die Eröffnung eines neuerlichen Strafverfahrens gerade zum jetzigen Zeitpunkt werden die Gegner des § 219a StGB unterstützt. Das wird (wurde) möglicherweise "bewußt inszeniert", damit eine Gesetzesänderung mehr Aussicht auf Erfolg hat.
(Anmerkung zu 2.: Wir halten nach Auswertung zahlreicher StA-Bescheide eine solche Denkrichtung für nicht unrealistisch, befürchten, daß es so sein könnte, real behaupten wir dies aber nicht ... Meinungsfreiheit!)

Der Deutschlandfunk brachte am 14. August
ein Interview mit Kristina Hänel und läutete damit den Countdown ein, denn Hänels Berufungsprozeß wird am 6. September 2018 in Gießen stattfinden.

Daß der veröffentlichte Bericht sowie das geführte Interview mit Kinderabtreiberin Hänel letztendlich eine Steilvorlage für die Lebensfeinde (Abtreibungsbefürworter) sein sollte, dürfte jedem Leser klar sein.
 



Da scheinbar von vielen Medien, Politikern und "Kinderabtreiberin-Hänels-Anhängern" der Unterschied zwischen Werbung und Information nicht wirklich verstanden wurde, werden wir es hier nochmals erklären:
 

Mediziner A: Listet öffentlich all seine Leistungen auf, allerdings fehlt der Schwangerschaftsabbruch, weil er diesen nicht durchführt. Allgemeine Informationen über den Schwangerschaftsabbruch werden keine veröffentlicht.

Mediziner B:  Listet öffentlich all seine Leistungen auf, allerdings fehlt der Schwangerschaftsabbruch, weil er diesen nicht durchführt. Trotzdem informiert er allgemein über den Schwangerschaftsabbruch

Mediziner C:  Listet öffentlich all seine Leistungen auf, außer den Schwangerschaftsabbruch, obwohl er ihn durchführt, informiert aber nur allgemein über den Schwangerschaftsabbruch.


Mediziner D:  Listet öffentlich all seine Leistungen auf, auch den Schwangerschaftsabbruch, den er durchführt und informiert allgemein und konkret über den Schwangerschaftsabbruch, der in seiner Praxis oder an einem anderen Ort durchführt wird.
 

Mediziner A: = Kein Verstoß gegen § 219a StGB

Mediziner B: = Kein Verstoß gegen § 219a StGB

Mediziner C: = Kein Verstoß gegen § 219a StGB

Mediziner D: = Ein Verstoß gegen § 219a StGB
 

Erwähnen möchten wir, daß alle Beratungsstellen und Gesundheitsämter aktuelle Listen von Ärzten und Kliniken führen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Diese Adressen werden den Müttern nach der Beratung genannt bzw. eine Liste ausgehändigt.
Wenn es hier also zu Problemen kommt, hat das überhaupt nichts mit dem § 219a StGB zu tun. Es ist ganz allein das Problem der Beratungsstelle, welches sie selbst lösen muß.

 

Die "Initiative Nie Wieder!" hat im Laufe der Jahre viele Verstöße gegen § 219a StGB zur Anzeige gebracht, die einen Tatbestand oder mehrere Tatbestände erfüllten, allerdings haben wir den nach dem Gesetz definierten Tatbestand "in grob anstößiger Weise" niemals  finden können.
Die zur Anzeige gebrachten Kinderabtreiber haben immer in sachlicher Art und Weise (typisch deutsch) nicht nur über den Schwangerschaftsabbruch informiert, sondern auch darüber, daß sie die Abtreibungstötung auch durchführen.

Wir stehen mit unserer Einschätzung sicher nicht alleine, daß der § 219a StGB so eindeutig ist und es keiner Änderung bedarf.

Sie werden nun sicher erkennen können, daß es den Lebensfeinden nicht um den § 219a StGB geht, sondern letztendlich um den § 218 StGB:
Man will nun auch in Deutschland die Tötung von Kindern im Mutterleib straffrei machen, legalisieren und aus dem Strafgesetzbuch streichen


 

... und das,
 73 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen!

 

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Super, was da die Massen-Kinderabtreiberin und
Tötungsspezialistin Kristina Hänel
auf Twitter losläßt:

Hänel: Mütter lassen nicht leichtfertig töten !

(Beweis Screenshot Twitter 6.3.2020)


Was spielt denn das für eine Rolle, ob die Mutter ihr Kind von einem Abtreibungsspezialisten
leichtfertig oder nicht leichtfertig
zerstückeln, vergiften und in den Müll werfen läßt?

 

 

Ob leichtfertig oder nicht leichtfertig,   so sieht das Kind
"danach" aus !


Das einmalige Leben eines unschuldigen
und schutzlosen Kindes wurde zerstört ...
dem Kind das
Recht auf Leben verwehrt!

Was mieseres und liebloseres kann eine
Mutter ihrem eigenen Kind nicht antun!
 


 

... und dann kündigt die Kinderabtreiberin Kristina Hänel an,
die am "BABYCAUST" in Deutschland mitwirkt,
mit "Klezmer`s Dream" zum Gedenken
 an die Befreiung von Auschwitz musizieren zu wollen.
Wann merken wir in Deutschland eigentlich,
was wirklich los ist und "wohin die Reise geht"?


(Beweis Screenshot Twitter 6.3.2020)

 
 
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