Evangelische Kirche Deutschland
(EKD)
und das
"christliche" Magazin "Chrismon"
"Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik gGmbH" (GEP)
Frankfurt.
Eigene Darstellung:
Als
bedeutendes Medienunternehmen der Evangelischen Kirche in
Deutschland (EKD) sorgt das GEP dafür, dass Inhalte und Themen einer
möglichst breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Themen,
die für die EKD, ihre Gliedkirchen, Werke und Einrichtungen zur
Erfüllung des Auftrags relevant sind, dem die Kirche verpflichtet
ist und die das Zeugnis und den Dienst der Kirchen in der
Öffentlichkeit geltend machen sowie den Gliedern der Kirche zum
Verständnis wichtiger Vorgänge in der Christenheit verhelfen. Als
publizistisches Unternehmen stehen wir für die vielfältigen Aufgaben
und Unternehmungen der evangelischen Publizistik zur Verfügung.
(Quelle: http://gep.de/unternehmen.shtml) |
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Gesellschafter der GEP sind:
1.
Ev. Kirche Deutschlands, Hannover (94
%)
2. Ev. Werk f. Diakonie und Entwicklung,
Stuttgart (6 %)
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Das "Hansisches Druck-
und Verlagshaus GmbH" (HDV) Frankfurt gehört firmenrechtlich zu
100 % der GEP
und wurde eigenst zur Produktion und zum Vertrieb des
evangelischen Monatsmagazins "chrismon" gegründet.
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Das
Monatsmagazin "chrismon"
Produktion und Vertrieb:
Hansisches Druck- und Verlagshaus
GmbH (HDV)
Geschäftsführer:
Direktor
Jörg Bollmann,
Verlagsleitung:
Bert Wegener
Aufsichtsratsvorsitzender: Kirchenpräsident Dr. Dr.
h.c.
Volker Jung
Chefredaktion: Ursula Ott, Arnd Brummer |
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Das evangelische
Monatsmagazin "Chrismon" erreicht eine monatliche Auflage von ca.
1.6 Millionen.
Der gebürtige Memminger Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm ist nicht
nur Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
sondern seit dem 11.11.2014 auch Ratsvorsitzender der
Evangelischen Kirche (EKD)
und somit
im weitesten Sinne auch der Chef aller "Chrismon Mitarbeiter", also
auch Chef der Chefredakteurin Ursula Ott
und
deshalb verantwortlich für die im christlichen Monatsmagazin "Chrismon"
veröffentlichten Beiträge.
Ein Bischof kann natürlich nicht über jeden Schritt seiner
Mitarbeiter Bescheid wissen. Wenn ihm aber bestimmte Dinge von
Mitarbeitern bekannt werden, muß er im Sinne des Evangeliums
handeln, denn der Wahrheit ist ganz besonders ein Bischof
verpflichtet.
Im Falle seiner Mitarbeiterin und Chefredakteurin
Ursula Ott
hätte er schon lange die "Reißleine ziehen" müssen. Ich lade Sie
ein, einfach mal nach "Ursula Ott - chrismon" zu googeln ... dann
verstehen Sie, was ich meine.
Der tendenzielle Bericht von Frau Ursula Ott in Bezug auf den
Babymord im Mutterleib und im besonderen ihr Einsatz für die
Abschaffung der § 219a StGB (damit wird eine straffreie Werbung für
die Tötung ungeborener Kinder ermöglicht) zeigen leider, daß
Frau Ott dem Zeitgeist erlegen ist und ihren Glauben verraten hat.
Natürlich kann sich auch ein Christ mal auf Abwegen befinden,
verirren ... Umkehr, Buße und Vergebung sind dann die Schritte, die
wieder auf den "schmalen Pfad" zurückhelfen.
Ein lieber Freund, der leider schon verstorben ist, pflegte in einem
solchen Falle zu sagen:
"Hoffen wir für diesen Menschen, daß der liebe Gott ihn einst als
ausreichend dumm erachten wird. Denn den Dummen (Armen im Geiste Mt.
5,3) gehört das Himmelreich."
Jedenfalls fällt es mir schwer zu glauben,
daß Frau Ott die Medienkampagne der Feministinnen und
Abtreibungsbefürwortern in der Sache "Hänel § 219a"
nicht durchschaut hat.
Einfache Recherchen zeigen allen, daß "Abtreibung" MORD
ist
und auch Abtreibungsärzte sehr wohl öffentlich und auf ihren
Webseiten ausführlich über Schwangerschaftsabbruch informieren
können, trotz einem § 219a StGB !!
Erst wenn der Mediziner auf seiner Webseite erklärte, er führe
Schwangerschaftsabbrüche durch oder in einem Wiederholungsfalle
(zweiter Verstoß), kommt es zu einem Prozeß. In der Regel stellten
die Staatsanwaltschaften die Verfahren ein, wenn der Mediziner den
inkriminierten Passus aus seiner Webseite löschte.
Nun bedienen sich ebenfalls viele verführte Leser von "chrismon"
dieser Lüge ... und verschiedene Politiker der grünen, gelben
und roten Fraktion nutzen sie, um eine Streichung des § 219a StGB zu
erreichen.
Im zweiten Schritt wird man dann die Tötung der ungeborenen
Kinder ganz in die Entscheidungsfreiheit ihrer Mütter stellen und
das Töten legalisieren.
Ziel der eben genannten Fraktionen!
Der liebe Gott möge uns davor behüten! |
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Meinungsfreiheit ade !
Der Bericht auf "chrismon" war bzw. ist nach meiner
Auffassung so daneben, daß man etwas dagegen unternehmen muß.
Ich überlegte, wie der Protest aussehen könnte ... da kam eine Anfrage von
"PatriotPetition", ob ich bereit sei, öffentlich unter der Petition "Die
Legalisierung von Abtreibungswerbung zu fordern ist absolut unchristlich!"
meinen Namen zu setzen, gerade recht. Doch was das für Konsequenzen hat,
war mir nicht bewußt:
Reaktion
von Chefredakteurin Ursula Ott und
des "Hansischen Druck- und Verlagshaus GmbH"
Bereits am 10.1.2018 um 16:49 Uhr ( die Petition war noch in der
Startphase) erhielt ich ein Schreiben der Rae Damm und
Ettig aus Frankfurt mit der Aufforderung auf Unterlassung.
Ich kann es immer noch nicht glauben, was die Anwälte im
Auftrage der christlichen Ursula Ott und des christlichen Druck-und
Verlagshauses da losgetreten haben.
Leben wir in Deutschland oder in Nord-Korea?
Doch lesen Sie selbst:
Screenshot von Webseite
www.ursulaott.de
am 12.1.2018
Veröffentlicht auf Facebook am
12.1.2018
" ... aber auch politisch diskutierte Themen wie das
Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche im § 219a. Ich habe
im ökumenischen Einklang dafür plädiert, das Werbeverbot
aufrechtzuerhalten und auch nichts an der jetzt
geltenden, nach jahrelangen Verhandlungen mühsam als Kompromiss errungenen
Gesetzeslage zu verändern."
Wenn das wirklich seine
Überzeugung ist, dürfte der
Herr Bischof nun ein noch größeres Problem mit
seiner Chefredakteurin
Ursula Ott haben...
... oder er überzeugt sie.
Wenn nicht ... was dann?
Um mir ein genaueres Bild
von der Chefredakteurin Frau Ursula Ott machen zu können, genügen
nicht ihre eigenen Vita-Daten.
Bei Recherchen im Internet wird man schnell fündig und man kann
leichter Zusammenhänge erkennen und verstehen.
Hier unkommentiert Fakten über Ursula Ott:
- *21.11.1963 in
Ravensburg geboren
- beruflicher Werdegang (hier)
- 2 Kinder
- lebt in einer
Patchwork-Familie in Köln
- Partner / Ehemann (?) Pfarrer Matthias
Pape (*1956)
(Kirchenrat, Referat Fundraising und Mitgliederorientierung)
- Autor
verschiedener Bücher mit Ursula Ott
- verantwortlich für
www.freiluftkirche.de
- Kirchenpräsident Dr. Dr. h.c. Volker Jung
unterstützt
das Anliegen von Pfr. Matthias
Pape
- Dr. Dr. h.c. Volker Jung ist
gleichzeitig auch
Aufsichtsratsvorsitzender
des "Hansischen Druck- und
Verlagshaus GmbH" (HDV)
und somit
auch "Wächter" über das
Monatsmagazin "Chrismon", daß
unter Redaktionsverantwortlichkeit von
Ursula Ott steht |
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Jörg Bollmann
Direktor des "Gemeinschaftswerks der
Evangelischen Publizistik (GEP) und
Geschäftsführer des "Hansisches Druck- und Verlagshaus GmbH" (HDV)
Nachfolgender Absatz ist aus dem Artikel von
Jörg Bollmann entnommen, der am 12.1.2018 auf
www.evangelisch.de veröffentlicht wurde:
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Schauen wir auf die
Gegenwart der evangelischen Kirche, schauen wir auf die Gegenwart
der evangelischen Publizistik. Gerade jetzt, gerade in dieser Woche
erleben wir in der evangelischen Publizistik eine heftige
Kontroverse.
In einem idea-Kommentar lesen wir, die
katholische Kirche mache es vor, während die
EKD schweige.
Die katholische Kirche habe sich klar gegen die Abschaffung von
Paragraph 219a positioniert.
Der chrismon-Chefredakteurin Ott, die sich in einem Online-Kommentar
auf chrismon.de für die Abschaffung von Paragraph 219a ausgesprochen
hatte, wirft der Kommentar einen kalten Blick vor, der das wehrlose
Leben konsequent ausblende. Der Kommentar endet mit dem Satz: "Einen
so unsäglichen Kommentar wie den von Chefredakteurin Ott hätte es in
einem katholischen Medienhaus niemals gegeben – und wenn, wäre es
ihr letzter in dieser Funktion gewesen."
Ich verstehe diesen
letzten Satz doch wohl richtig: 500 Jahre nach der Reformation lese
ich in dem idea-Kommentar eine positive Bewertung für die
katholischen Kirche, weil die nach Ansicht der Kommentatorin dafür
sorgen würde, dass missliebige Meinungen mit dem Ausschluss aus
beruflichen Ämtern bestraft und somit zum Schweigen gebracht werden.
Und die Kommentatorin wünscht sich ein entsprechendes Verhalten der
EKD. Wobei missliebig ist, was als unchristlich definiert wird.
Und was ist unchristlich?
Das zu bestimmen
obliegt nach vorreformatorischem Verständnis nicht dem Gläubigen
in seinem Bemühen um die Nähe zu Gott und seiner Gnade. Erst recht
nicht der Gläubigen in ihrem Bemühen um die Nähe zu Gott und seiner
Gnade.
Die Definition von christlich oder unchristlich
oblag vor der Reformation der katholischen Kirche mit dem Papst an
der Spitze und in Deutschland nach der Reformation dem jeweiligen
Glauben der Landesfürsten. Was ja im reformatorischen Sinne schon
ein Fortschritt war.
Und was ist nach unserem heutigen Verständnis unchristlich?
Wer definiert das im 21. Jahrhundert?
Orientierung nur mit Androhung von Sanktionierung?
Wenn ich den
idea-Kommentar richtig verstanden habe, sollte das der jeweiligen
Amtskirche vorbehalten sein. Denn die Kommentatorin wünscht sich von
der EKD, ich zitiere: "In der Debatte um §
219a geht es definitiv um Orientierung – hier ist Schweigen fehl am
Platz. Weil es um menschliches Leben geht." Orientierung –
von wem?
Je nach Position der jeweiligen Amtskirche? Also katholisch oder
evangelisch? Und dann in der konsequenten Fortführung im Blick auf
evangelische Kirchenstrukturen abhängig vom jeweiligen
Bekenntnisverständnis der Landes- oder der jeweils zuständigen
Freikirche, also lutherisch oder reformiert oder uniert oder liberal
oder pietistisch oder evangelikal? Oder orthodox oder koptisch oder
angelehnt an andere Bekenntnisausprägungen?
Und – das wäre die nächste Frage - soll die Bewertung wiederum
abhängig sein vom Grad der jeweiligen als christlich beziehungsweise
unchristlich zu definierenden Haltung? Wenn es zum Beispiel um
menschliches Leben geht, braucht es dann Orientierung mit der
Androhung von Sanktionierung? |
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Kurze
Stellungsnahme der "Initiative Nie Wieder!"
zu Herrn Jörg Bollmann
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Sehr
geehrter Herr Bollmann!
Sie haben sich in führende Positionen zweier Unternehmen empor
gearbeitet und sind mit Ihrem IQ sicher über dem bundesdeutschen
Durchschnitt. Es wird deshalb wohl nicht an Ihrem IQ sondern eher an
einer gewissen "Verstocktheit" liegen, wenn Sie
Schwierigkeiten mit der Beantwortung von
"Was ist
christlich oder was ist unchristlich"
haben.
1. Sehen wir uns nur den § 218 und 219a StGB an.
Hier existiert in Deutschland tatsächlich eine
Unrecht-Gesetzgebung, denn das Töten von Kindern vor deren Geburt
ist rechtswidrig, aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei
erlaubt.
Frage an Sie: Ist das
christlich oder unchristlich ?
2. Allgemeine Informationen über den
"Schwangerschaftsabbruch" sind nach § 219a StGB erlaubt.
(Linke Medien lügen und berichten anders).
Wenn ein Abtreiber auf seiner Webseite schreibt, daß er Kinder vor
deren Geburt tötet, dann ist das Werbung für die Tötung
und deshalb bei Strafandrohung nicht erlaubt.
Frage an Sie: Ist Werbung
für die Tötung von Kindern vor deren Geburt christlich oder
unchristlich ?
Wenn Sie
es nicht wissen sollten, schauen Sie sich
als "Entscheidungshilfe" die beiden nachfolgenden Bilder an.
Vielleicht fällt es Ihnen dann einfacher zu
entscheiden:
Was ist christlich - |
was ist
unchristlich ? |
|
|
Kind kann
leben |
Kind wurde
getötet |
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