Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt !

www.Babycaust.de

"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

"Freiheit ist das Recht, Anderen zu sagen,
was sie nicht hören wollen"

                                               (George Orwell, 1903-1950)


Evangelische Kirche Deutschland (EKD) und das

"christliche" Magazin "Chrismon"

"Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik gGmbH"
(GEP) Frankfurt.
Eigene Darstellung:

Als bedeutendes Medienunternehmen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sorgt das GEP dafür, dass Inhalte und Themen einer möglichst breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Themen, die für die EKD, ihre Gliedkirchen, Werke und Einrichtungen zur Erfüllung des Auftrags relevant sind, dem die Kirche verpflichtet ist und die das Zeugnis und den Dienst der Kirchen in der Öffentlichkeit geltend machen sowie den Gliedern der Kirche zum Verständnis wichtiger Vorgänge in der Christenheit verhelfen. Als publizistisches Unternehmen stehen wir für die vielfältigen Aufgaben und Unternehmungen der evangelischen Publizistik zur Verfügung.                            (Quelle: http://gep.de/unternehmen.shtml)

 

Gesellschafter der GEP sind:

 

1. Ev. Kirche Deutschlands, Hannover (94 %)
2. Ev. Werk f. Diakonie und Entwicklung, Stuttgart (6 %)
 

 

Das "Hansisches Druck- und Verlagshaus GmbH" (HDV) Frankfurt gehört firmenrechtlich zu 100 % der GEP
und wurde eigenst zur Produktion und zum Vertrieb des
evangelischen Monatsmagazins "chrismon" gegründet.
 

 

Das Monatsmagazin "chrismon"

Produktion und Vertrieb: Hansisches Druck- und Verlagshaus GmbH (HDV)
Geschäftsführer: Direktor Jörg Bollmann,
Verlagsleitung
:
Bert Wegener
Aufsichtsratsvorsitzender: Kirchenpräsident Dr. Dr. h.c.
Volker Jung
Chefredaktion: Ursula Ott, Arnd Brummer

 
 

Das evangelische Monatsmagazin "Chrismon" erreicht eine monatliche Auflage von ca. 1.6 Millionen.

Der gebürtige Memminger Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm ist nicht nur Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern sondern seit dem 11.11.2014 auch Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche (EKD)
und somit
im weitesten Sinne auch der Chef aller "Chrismon Mitarbeiter", also
auch Chef der Chefredakteurin Ursula Ott
und
deshalb verantwortlich für die im christlichen Monatsmagazin "Chrismon" veröffentlichten Beiträge.

Ein Bischof kann natürlich nicht über jeden Schritt seiner Mitarbeiter Bescheid wissen. Wenn ihm aber bestimmte Dinge von Mitarbeitern bekannt werden, muß er im Sinne des Evangeliums handeln, denn der Wahrheit ist ganz besonders ein Bischof verpflichtet.

Im Falle seiner Mitarbeiterin und Chefredakteurin Ursula Ott hätte er schon lange die "Reißleine ziehen" müssen. Ich lade Sie ein, einfach mal nach "Ursula Ott - chrismon" zu googeln ... dann verstehen Sie, was ich meine.

Der tendenzielle Bericht von Frau Ursula Ott in Bezug auf den Babymord im Mutterleib und im besonderen ihr Einsatz für die Abschaffung der § 219a StGB (damit wird eine straffreie Werbung für die Tötung ungeborener Kinder ermöglicht) zeigen leider, daß
Frau Ott dem Zeitgeist erlegen ist und ihren Glauben verraten hat.

Natürlich kann sich auch ein Christ mal auf Abwegen befinden, verirren ... Umkehr, Buße und Vergebung sind dann die Schritte, die wieder auf den "schmalen Pfad" zurückhelfen.

Ein lieber Freund, der leider schon verstorben ist, pflegte in einem solchen Falle zu sagen:
"Hoffen wir für diesen Menschen, daß der liebe Gott ihn einst als ausreichend dumm erachten wird. Denn den Dummen (Armen im Geiste Mt. 5,3) gehört das Himmelreich."

Jedenfalls fällt es mir schwer zu glauben, daß Frau Ott die Medienkampagne der Feministinnen und Abtreibungsbefürwortern in der Sache "Hänel § 219a"
nicht durchschaut hat.

Einfache Recherchen zeigen allen, daß "Abtreibung" MORD ist
und auch Abtreibungsärzte sehr wohl öffentlich und auf ihren Webseiten ausführlich über Schwangerschaftsabbruch informieren können, trotz einem § 219a StGB !!
Erst wenn der Mediziner auf seiner Webseite erklärte, er führe Schwangerschaftsabbrüche durch oder in einem Wiederholungsfalle (zweiter Verstoß), kommt es zu einem Prozeß. In der Regel stellten die Staatsanwaltschaften die Verfahren ein, wenn der Mediziner den inkriminierten Passus aus seiner Webseite löschte.

Nun bedienen sich ebenfalls viele verführte Leser von "chrismon" dieser Lüge ... und verschiedene Politiker der grünen, gelben und roten Fraktion nutzen sie, um eine Streichung des § 219a StGB zu erreichen.

Im zweiten Schritt wird man dann die Tötung der ungeborenen Kinder ganz in die Entscheidungsfreiheit ihrer Mütter stellen und das Töten legalisieren.
Ziel der eben genannten Fraktionen!

Der liebe Gott möge uns davor behüten!

 

 

Meinungsfreiheit ade !

Der Bericht auf "chrismon" war bzw. ist nach meiner Auffassung so daneben, daß man etwas dagegen unternehmen muß.
Ich überlegte, wie der Protest aussehen könnte ... da kam eine Anfrage von "PatriotPetition", ob ich bereit sei, öffentlich unter der Petition "Die Legalisierung von Abtreibungswerbung zu fordern ist absolut unchristlich!" meinen Namen zu setzen, gerade recht. Doch was das für Konsequenzen hat, war mir nicht bewußt:

 

Reaktion
von Chefredakteurin Ursula Ott und
des "Hansischen Druck- und Verlagshaus GmbH"

Bereits am 10.1.2018 um 16:49 Uhr ( die Petition war noch in der Startphase) erhielt ich ein Schreiben der Rae Damm und Ettig aus Frankfurt mit der Aufforderung auf Unterlassung.


Ich kann es immer noch nicht glauben, was die Anwälte im Auftrage der christlichen Ursula Ott und des christlichen Druck-und Verlagshauses da losgetreten haben.
Leben wir in Deutschland oder in Nord-Korea?
Doch lesen Sie selbst:

 

   

 

 
 
 
 
 
 
   
 
 
 

 

Screenshot von Webseite www.ursulaott.de am 12.1.2018

 

Veröffentlicht auf Facebook am 12.1.2018

" ... aber auch politisch diskutierte Themen wie das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche im § 219a. Ich habe im ökumenischen Einklang dafür plädiert, das Werbeverbot aufrechtzuerhalten und auch nichts an der jetzt geltenden, nach jahrelangen Verhandlungen mühsam als Kompromiss errungenen Gesetzeslage zu verändern."
 
Wenn das wirklich seine Überzeugung ist, dürfte der
Herr Bischof nun ein noch größeres Problem mit
seiner Chefredakteurin Ursula Ott haben...
... oder er überzeugt sie.
Wenn nicht ... was dann?

 

Um mir ein genaueres Bild von der Chefredakteurin Frau Ursula Ott machen zu können, genügen nicht ihre eigenen Vita-Daten.
Bei Recherchen im Internet wird man schnell fündig und man kann leichter Zusammenhänge erkennen und verstehen.

Hier unkommentiert Fakten über Ursula Ott:

- *21.11.1963 in Ravensburg geboren
- beruflicher Werdegang (hier)
- 2 Kinder

- lebt in einer Patchwork-Familie in Köln
- Partner / Ehemann (?)  Pfarrer Matthias Pape (*1956)
  (Kirchenrat, Referat Fundraising und Mitgliederorientierung)

   - Autor verschiedener Bücher mit Ursula Ott
   - verantwortlich für www.freiluftkirche.de
   - Kirchenpräsident Dr. Dr. h.c. Volker Jung unterstützt
     das Anliegen von Pfr. Matthias Pape
   - Dr. Dr. h.c. Volker Jung ist gleichzeitig auch
     Aufsichtsratsvorsitzender des "Hansischen Druck- und
     Verlagshaus GmbH" (HDV) und somit
     auch "Wächter" über das Monatsmagazin "Chrismon", daß
     unter Redaktionsverantwortlichkeit von Ursula Ott steht

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Jörg Bollmann
Direktor des "Gemeinschaftswerks der Evangelischen Publizistik (GEP) und
Geschäftsführer des "Hansisches Druck- und Verlagshaus GmbH" (HDV)

Nachfolgender Absatz ist aus dem Artikel von Jörg Bollmann entnommen, der am 12.1.2018 auf www.evangelisch.de veröffentlicht wurde:
 


Schauen wir auf die Gegenwart der evangelischen Kirche, schauen wir auf die Gegenwart der evangelischen Publizistik. Gerade jetzt, gerade in dieser Woche erleben wir in der evangelischen Publizistik eine heftige Kontroverse.
In einem idea-Kommentar lesen wir, die katholische Kirche mache es vor, während die EKD schweige.

Die katholische Kirche habe sich klar gegen die Abschaffung von Paragraph 219a positioniert.
Der chrismon-Chefredakteurin Ott, die sich in einem Online-Kommentar auf chrismon.de für die Abschaffung von Paragraph 219a ausgesprochen hatte, wirft der Kommentar einen kalten Blick vor, der das wehrlose Leben konsequent ausblende. Der Kommentar endet mit dem Satz: "Einen so unsäglichen Kommentar wie den von Chefredakteurin Ott hätte es in einem katholischen Medienhaus niemals gegeben – und wenn, wäre es ihr letzter in dieser Funktion gewesen."
 

Ich verstehe diesen letzten Satz doch wohl richtig: 500 Jahre nach der Reformation lese ich in dem idea-Kommentar eine positive Bewertung für die katholischen Kirche, weil die nach Ansicht der Kommentatorin dafür sorgen würde, dass missliebige Meinungen mit dem Ausschluss aus beruflichen Ämtern bestraft und somit zum Schweigen gebracht werden. Und die Kommentatorin wünscht sich ein entsprechendes Verhalten der EKD. Wobei missliebig ist, was als unchristlich definiert wird. Und was ist unchristlich?
 

Das zu bestimmen obliegt nach vorreformatorischem Verständnis nicht dem Gläubigen in seinem Bemühen um die Nähe zu Gott und seiner Gnade. Erst recht nicht der Gläubigen in ihrem Bemühen um die Nähe zu Gott und seiner Gnade.
Die Definition von christlich oder unchristlich oblag vor der Reformation der katholischen Kirche mit dem Papst an der Spitze und in Deutschland nach der Reformation dem jeweiligen Glauben der Landesfürsten. Was ja im reformatorischen Sinne schon ein Fortschritt war.
Und was ist nach unserem heutigen Verständnis unchristlich? Wer definiert das im 21. Jahrhundert?
 

Orientierung nur mit Androhung von Sanktionierung?

Wenn ich den idea-Kommentar richtig verstanden habe, sollte das der jeweiligen Amtskirche vorbehalten sein. Denn die Kommentatorin wünscht sich von der EKD, ich zitiere: "In der Debatte um § 219a geht es definitiv um Orientierung – hier ist Schweigen fehl am Platz. Weil es um menschliches Leben geht." Orientierung – von wem?
Je nach Position der jeweiligen Amtskirche? Also katholisch oder evangelisch? Und dann in der konsequenten Fortführung im Blick auf evangelische Kirchenstrukturen abhängig vom jeweiligen Bekenntnisverständnis der Landes- oder der jeweils zuständigen Freikirche, also lutherisch oder reformiert oder uniert oder liberal oder pietistisch oder evangelikal? Oder orthodox oder koptisch oder angelehnt an andere Bekenntnisausprägungen?
Und – das wäre die nächste Frage - soll die Bewertung wiederum abhängig sein vom Grad der jeweiligen als christlich beziehungsweise unchristlich zu definierenden Haltung? Wenn es zum Beispiel um menschliches Leben geht, braucht es dann Orientierung mit der Androhung von Sanktionierung?

 

Kurze Stellungsnahme der "Initiative Nie Wieder!"
zu Herrn Jörg Bollmann
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Sehr geehrter Herr Bollmann!

Sie haben sich in führende Positionen zweier Unternehmen empor gearbeitet und sind mit Ihrem IQ sicher über dem bundesdeutschen Durchschnitt. Es wird deshalb wohl nicht an Ihrem IQ sondern eher an einer gewissen "Verstocktheit" liegen,  wenn Sie Schwierigkeiten mit der Beantwortung von

"Was ist christlich oder  was ist unchristlich" haben.

1. Sehen wir uns nur den § 218 und 219a StGB an.
Hier existiert in Deutschland tatsächlich eine Unrecht-Gesetzgebung, denn das Töten von Kindern vor deren Geburt ist rechtswidrig, aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei erlaubt.

Frage an Sie:    Ist das christlich oder unchristlich ?

2. Allgemeine Informationen über den "Schwangerschaftsabbruch" sind nach § 219a StGB erlaubt. 
(Linke Medien lügen und berichten anders).
Wenn ein Abtreiber auf seiner Webseite schreibt, daß er Kinder vor deren Geburt tötet, dann ist das Werbung für die Tötung
und deshalb bei Strafandrohung nicht erlaubt.

Frage an Sie:    Ist Werbung für die Tötung von Kindern vor deren Geburt christlich oder unchristlich ?
 

Wenn Sie es nicht wissen sollten, schauen Sie sich
als "Entscheidungshilfe" die beiden nachfolgenden Bilder an.
Vielleicht fällt es Ihnen dann einfacher zu entscheiden:
 

 
 

Was ist christlich -

 was ist unchristlich ?

Kind kann leben

Kind wurde getötet



 

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In der derzeitigen Diskussion
geht es letztendlich um die Frage:
Kann das Töten eines ungeborenen Kindes
vor Gott gerechtfertigt sein?

Es gibt nur eine Antwort:
Niemals !
 

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