Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt ! |
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www.Babycaust.de
"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR
PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"
Papst Leo XIII.(1891)
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Lebensrecht und Menschenwürde |
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Hier bezieht sich alles
auf die Abtreibung - Tötung eines ungeborenen Kindes - |
Wahnsinn
!
Was wir derzeit in Deutschland und in anderen
Ländern erleben, kann nur
noch mit
"der absolute Wahnsinn" bezeichnet werden,
... und nach dem Wahnsinn folgt der CHAOS - Anarchie ! |
Mit dem Zusammenbruch des
"Dritten Reiches" hat die
"Verbrecherei" nicht aufgehört ... im Gegenteil,
sie hat sich weiterentwickeln, weiter verbreitet
und die Methoden werden immer teuflischer.
Wir erleben gerade die
Pervertierung der Werte
So wie es in der Hl. Schrift für
die Endzeit vorhergesagt ist.
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Zur Zeit erleben wir eine
Hetze gegen Irland,
die am 25.5.2018 über ein neues Tötungsgesetz
(das nennt man geschönt Abtreibungsrecht)
abstimmen sollen.
Die Lebensfeinde fordern
Abschaffung des Menschenrechts auf Leben für alle.
Es gibt kein Abtreibungsrecht !
Es gibt kein Recht auf Töten eines Menschen!
Abtreibung ist immer Unrecht !!
Es gibt Unabstimmbares
Auch demokratische Mehrheiten
können
aus
UNRECHT kein RECHT machen !!
Die Tötung eines unschuldigen, wehrlosen
Menschen vor seiner Geburt
ist ein
"verabscheuungswürdiges Verbrechen"*!
(Papst Johannes Paul II., Papst Benedikt XVI.,
Papst Franziskus)
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In
Deutschland bereiten sich die Lebenfeinde
auf den Berufungsprozeß der
Kindestöterin im Mutterleib, Kristina
Hänel,
am ..... vor dem Landgericht Gießen
vor.
Hänel will politisch oder juristisch
das Recht für Frauen erkämpfen,
sich über die Tötung eines Kindes informieren zu können.
Hänel hat scheinbar in ihrer Besessenheit noch nicht bemerkt,
das es dieses Recht auf Information schon seit Jahrzehnten gibt!
Hänel kommt mit "dem Informationsrecht daher", obwohl es
ihr in zweiter Linie darum geht, das Tötungsmediziner in Deutschland
öffentlich und straffrei ihre "Dienstleistung Töten eines noch nicht
geborenen Menschen" anbieten können.
Doch in erster Linie geht es darum, den § 218 StGB
zu kippen und aus einem
Tötungs-Unrecht
ein Tötungs-Recht
zu machen.
Am besten ohne Zeitrahmen und Zwangsberatung
...
und vom Papa Staat komplett subventioniert.
Die beiden Kindestöterinnen im Mutterleib,
Nora Szász und
Natascha Nicklaus aus Kassel,
werden am 29.8.2018 vor dem
Amtsgericht Kassel
sich zu verantworten haben.
Um in einer juristischen Sache bis zur höchsten Instanz gelangen zuu
können, um eine grundsätzliche Entscheidung zu erreichen,
bedarf es in einem gleichen Fall
zweier unterschiedlicher Gerichtsentscheidungen.
Von daher ist es heute bereits leicht zu erraten,
wie die Gerichte entscheiden werden
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Entscheidung
des Landgerichts Bayreuth
zum § 219a StGB
(unerlaubter Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft)
Zitiert aus
der Entscheidung:
"Das Verbot, Schwangerschaftsabbrüche anzubieten, wurde in § 219a StGB
deshalb ausgesprochen und unter Strafe gestellt, um zu verhindern,
dass die Abtreibung in der Öffentlichkeit als etwas normales dargestellt
und kommerzialisiert wird.
Mit dieser Vorschrift kommt der Staat seiner Verpflichtung nach,
ungeborenes Leben zu schützen. Eine einschränkende Auslegung dieser
Vorschrift dahingehend, dass sachliche Informationen eines Arztes über
seine Bereitschaft zum Schwangerschaftsabbruch erlaubt sind, scheitert am
eindeutigen Wortlauf des § 219a Abs. 1 StGB und dem Willen des
Gesetzgebers.
Wie sich aus § 219a Abs. 2 StGB ergibt, ist es dessen
Wille, dass Frauen, die abtreiben und
sich darüber kundig machen wollen,
welche Ärzte einen Schwangerschaftsabbruch
vornehmen, über die anerkannten
Beratungsstellen oder andere Ärzte, nicht aber über die
Öffentlichkeit informiert werden."
Hier die vollständige
Entscheidung des Landgerichts Bayreuth als pdf-Dokument
Man darf
feststellen:
Durch die Entscheidung vom 25.2.1975 und durch die Entscheidung
vom 28.5.1993 erklärte das deutsche Bundesverfassungsgericht das
Recht auf Leben und den Schutz des menschlichen Lebens zu
Bestandteilen der deutschen Bundesverfassung.
Demnach ist die fristgerechte Tötung von ungeborenen Menschen in
Deutschland rechtswidrig.
In einem Rechtsstaat darf aber ein rechtswidriges Gesetz niemals
angewendet werden.
Wie können demokratische Politiker demokratische Unrechtsgesetze
beschließen, um demokratische Verbrechen durchzusetzen? |
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Schon
wieder ein Vergleich
In Deutschland werden jährlich ca. 8-10 Millionen Menschen unter
Narkose operiert.
Etwa
43.000 Menschen wachen nicht mehr auf.
=
0,43%
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Weltweit
werden jährlich ca. 56 Millionen Abtreibungen durchgeführt
(Ein Großteil durch das Pestizid Mifegyne).
Etwa 47.000 Frauen sterben
dabei.
=
0,083%
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Das Kind stirbt bei seiner Abtreibung zu
100 %.
Die Mutter stirbt ggf. bei der
Abtreibung ihres Kindes in nur 0,083 % der
Fälle.
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Hirn einschalten ... nachdenken! |
Noch sicherer geht es für die Mutter
nicht,
die ihr Kind im
Mutterleib töten läßt !
Der Mutter bleibt immer das Risiko,
bei der Tötung ihres Kindes zu sterben !
Darum:
Rettet auch das Leben
der abtreibungswilligen und gefährdeten Mütter!
deshalb:
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Man kann davon ausgehen, das mindestens zwei Personen in München
diese Forderung der Stadträtin Berger gar nicht gerne hören und
diese vielleicht bekämpfen werden:
1. Friedrich Andreas
Stapf:
Er hat eine über 400 m² große Praxis im sog.
"Ärztehaus Medicare Freiham" angemietet und
dürfte monatlich einen fünfstelligen Eurobetrag an Miete zahlen
müssen. Sein Vertrag läuft noch mindestens bis 2025.
Stapf muß eine gewisse Anzahl an Kinderabtreibungen durchführen, um
die Kosten zahlen und leben zu können.
Durch eine veröffentlichte Liste von Abtreibern kann er davon
ausgehen, daß seine Praxis nicht mehr den erforderlichen "Umsatz an
Kinderabtreibungen" macht und das träfe ihn existentiell. |
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2. Hans Hammer
Der Unternehmer und CSU-Schatzmeister ist
letztendlich der Eigner des "Ärztehauses Medicare Freiham". Er hat
Stapf einen Großteil der zu vermieteten Fläche für die
Kinderabtreibung "zur Verfügung gestellt" und dürfte daran
interessiert sein, daß die Mietzahlungen auch weiterhin gesichert
sind.
Als Immobilien-Unternehmer versteht er nur zu gut: Mehr Konkurrenz
unter Müncheners Abtreibern bedeutet weniger Abtreibungen im "Medicare
Freiham", weniger Einnahmen für seinen Mieter und deshalb
womöglich ein baldiges aus dieses Praxisbetriebs als Mieter?
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Initiative Nie Wieder!
Cestarostraße 2, D
69469 Weinheim
Telefon: 06201/2909929 Fax: 06201/2909928
E-Mail: info@babycaust.de
- Freiheit
ist das Recht, Anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen -
(George
Orwell, 1903-1950)
Offener
Brief:
An die
Ehrenamtliche Stadträtin
Anja Berger
Marienplatz 8
80331 München
Grüß Gott Frau Ehrenamtliche Stadträtin Berger!
Bis in
den Odenwald ist Ihre Forderung aus München zu hören,
daß
in Zukunft schwangere Frauen auch in der bayerischen Metropole auf eine
öffentliche Liste zurückgreifen können sollen, aus der sie den Tötungsarzt
für ihr ungeborenes Kind auswählen.
Der „Initiative Nie Wieder!“ ist klar,
daß eine
„Grünen-Politikerin“ sich für Bäume, Fledermäuse oder Frösche einsetzt und
diese schützt, doch nicht für das Lebensrecht ungeborener Kinder!
Ungeachtet dieser Tatsache sollte Frau Ehrenamtliche
Stadträtin sich allerdings erst einmal sachlich mit der Materie vertraut
machen, bevor sie eine Pressemeldung verschickt und über den § 219a StGB
Unwahrheiten verbreitet. Mag sein, daß
Frau und Stadträtin sein vielleicht ausreicht, um dekadente Bürger zu
überzeugen, die sind aber, Gott sei Dank, noch nicht in der Überzahl.
Als Weiterbildungsmaßnahme empfehle ich Ihnen den
Podcast des „StadtRadio
Göttingen/107,eins“ vom 21.9.2018 („Eine Stunde - ein Thema - § 219a
abschaffen oder nicht?“). Dort hören Sie Prof. Dr. Gunnar
Duttge, Leiter der
Fakultät „strafrechtliches Medizin-und
Biorecht“ an der Uni Göttingen, also der Experte schlechthin. Der
Rechtswissenschaftler erklärt sachlich und leicht verständlich, worum es
beim § 219a StGB
genau geht.
Unter dem LINK
http://www.stadtradiogoettingen.de/beitraege/soziales/abtreibungswerbungsverbot__219a_
abschaffen_oder_nicht/index_ger.html
finden Sie den Beitrag.
Bitte investieren Sie einmal die 40 Minuten für dieses aktuelle
Streitthema, um sich sachkundig zu machen. Auch als Grünen-Politikerin
sollte es Ihnen vorrangig um das Lebensrecht der ungeborenen Kinder und
Hilfen für deren Mütter in Not gehen und nicht um besseren Zugang zu
Tötungsmedizinern.
Weinheim, 24. August 2018
Mit freundlichen Grüßen
Initiative Nie Wieder!
gez. Klaus Günter Annen |
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Am 23.8.2018 meldete das
ARD-Magazin Kontraste:
Immer weniger Ärzte bieten
Schwangerschaftsabbrüche an
Der ausgestrahlte Beitrag des "Magazins aus
Berlin" wollte offentlichtlich den Eindruck erwecken, daß wir
Lebensrechtler militant seien und sich deshalb kaum noch ein Mediziner
trauen würde, "Abtreibungen" durchzuführen.
Behauptet wird:
"Die Zahl ist nach einer Berechnung des Statistischen Bundesamtes für
das
"ARD-Politmagazin Kontraste" seit 2003 um 40 Prozent zurückgegangen -"
Wir haben heute (24.8.2018) beim "Statistischen Bundesamt" nachgefragt
und
wollten die Angaben bestätigt wissen:
Ein Mitarbeiter des
Statistischen Bundesamtes wußte von einer Anfrage des Bayer. Rundfunks vor
einigen Monaten, konnte aber nicht bestätigen, daß das "ARD-Politmagazin
Kontraste" diesbezüglich überhaupt angefragt hätte.
Es zeugt von wenig Seriösität und "ausgewogener
Berichterstattung", wenn sich das
"ARD-Politikmagazin Kontraste" auf diese Stufe hinunter begibt und durch
nicht korrekte
FAktenwiedergabe Abtreibungslobbyisten und somit die Kinderabtreibung
unterstützt.
Die "Kontraste-Macher" haben scheinbar die möglichen Folgen
für ihren eigenen Job außer acht gelassen,
denn jedes abgetriebene, getötete Kind könnte morgen einer ihrer zahlenden
Zuschauer/Zuhörer sein ...
... und wenn diese fehlen, weil abgetrieben, .....
?
Lebensrechtler sollten prüfen, ob sie in Zukunft
den öffentlich rechtlichen Sendeanstalten
überhaupt noch ihr Vertrauen schenken können.!
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Es wird immer verrückter!
Im Jahre 2005
entschied das
Landgericht Bayreuth in einem ähnlich gelagerten Fall wie
"Kristina Hänel Gießen", (Verstoß gegen § 219a StGB) und verhängte eine
Geldstrafe von 8.000 Euro. Dieses Urteil hat sich nicht nur bei allen
Kinderabtreibern herumgesprochen, sondern auch Ärztekammern wiesen ihre
Mitglieder auf das Urteil hin und mahnten zur Vorsicht. So zum Beispiel
die Bezirksärztekammer Südwürttemberg mit ihrem Rundschreiben 2/2006 an
die Mitglieder:
Das Landgericht Bayreuth hat
am 10.02.2005 – Az.: 2 Ns 118 Js 12007/04 – ein Urteil des
Amtsgerichts Bayreuth bestätigt, das einen niedergelassenen Arzt
wegen unerlaubter Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft
verwarnt und eine Geldbuße von 40 Tagessätzen zuje 200 € auferlegt
hatte.
Der Arzt hatte auf seinen Webseiten im Internet
Schwangerschafts-abbrüche als medizinische Leistung angeboten. Unter
dem Stichwort „Operationen“ hatte er neben anderen medizinischen
Leistungen auch die Durchführung von „Schwangerschaftsabbrüche durch
Instrumente und Medikamente“ angeboten.
Die Webseiten des Arztes waren der Öffentlichkeit frei zugänglich.
Über die Internetsuchmaschine „Google“ wurden Interessierte durch
Eingabe des Suchbegriffs „Schwangerschaftsabbrüche“ unter anderem
auf die Internetseiten des Arztes verwiesen.
Das Amtsgericht Bayreuth und das Landgericht Bayreuth sahen hierin
einen Verstoß gegen § 219 a StGB. Nach § 219 a StGB wird unter
anderem bestraft, wer „öffentlich, [...] oder durch Verbreiten von
Schriften [...] seines Vermögensvorteils wegen oder in grob
anstößiger Weise [...] eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder
Forderung eines Schwangerschaftsabbruchs [...] anbietet [...]“.
Sämtliche dieser Tatbestandsmerkmale hatte der Angeklagte nach
Auffassung des AG Bayreuth und LG Bayreuth erfüllt. Denn der
Angeklagte hat auf seinen Internetseiten angeboten, dass er
Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Interessierte hatten die
Möglichkeit, auf die Internetseiten und damit das Angebot des Arztes
Zugriff zu nehmen. Da der Arzt auf seinen Webseiten das
Tätigkeitsfeld seiner gynäkologischen Praxis erklärt hatte und für
Jedermann erkennbar gewesen ist, dass bei in Anspruchnahme der
einzelnen medizinischen Leistungen das übliche ärztliche Honorar zu
entrichten ist, hatte der Arzt nach Auffassung des LG Bayreuth auch
gehandelt, um einen Vermögensvorteil zu erlangen.
Bei seiner Entscheidung hat das LG Bayreuth auch berücksichtigt,
dass ein Arzt grundsätzlich gemäß Art. 12 GG das Recht hat, die
Öffentlichkeit darüber zu informieren, welche Leistungen in
seiner Praxis erbracht werden.
Die Vorschrift des § 219 a StGB hat dieses Recht aber eingeschränkt,
weil hier das Recht auf Berufsausübung das
Recht des ungeborenen Lebens tangiert.
Das Gericht weist darauf hin, dass der Staat mit der
Vorschrift des § 219 a StGB seiner Verpflichtung nachkommt,
ungeborenes Leben zu schützen.
Frauen, die abtreiben und sich darüber
informieren möchten, welche Ärzte einen solchen
Schwangerschaftsabbruch vornehmen, können dies über anerkannte
Beratungsstellen oder andere Ärzte tun. Es gibt aber kein
Recht der betroffenen Frauen, über die Öffentlichkeit hierüber
informiert zu werden.
Nach Auffassung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg ist das Urteil
des LG Bayreuth im Ergebnis korrekt.
Ein vergleichbarer Fall in unserem Zuständigkeitsbereich würde mit
großer Wahrscheinlichkeit ebenso entschieden werden.
Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und hierüber im
Internet informieren, empfehlen wir dringend, diese Angaben aus
ihrer Webseite herauszunehmen.
ÄK-515.12 |
Es ist der "Initiative Nie Wieder!"
nicht verständlich, daß die betroffenen Mediziner, die Ärztekammern,
Parteien und Politiker, feministische Verbände und Beratungsstellen sowie
die Medien diesen, wie sie es heute nennen, "unzumutbaren Zustand"
akzeptierten und Frauen einfach ihrem Schicksal überließen, weil sie -
nach heutiger Sicht - sich nicht umfassend informieren konnten.
Über 10 Jahre forderten Lebensrechtler die
Staatsanwaltschaften auf, Abtreibungsärzte die Beachtung geltendes Recht
im Bezug auf § 219a StGB) anzumahnen.
Das
funktionierte soweit recht gut, denn bis auf wenige Ausnahmen weigerten
sich Abtreibungsärzte, sodaß ein Strafverfahren eröffnet werden mußte.
Nun, nach über 10 Jahren, sehen diese Lebensfeinde es auf einmal als
ihre Pflicht an, den Frauen die Auswahl des "Henkers ihres ungeborenen
Kindes" zu erleichtern. Zunächst will man die Werbung für das
Töten ungeborenen Kindern in der
Öffentlichkeit als ganz normale "Information" installieren.
Haben sich die Bürger erst einmal daran gewöhnt werden es die Lebensfeinde
einfacher haben, den § 218 StGB, und damit den Schutz des ungeborenen
Lebens - zu Fall zu bringen.
Über das Töten ihres ungeborenen Kindes soll, nach Forderung der
Lebensfeinde, alleine die Mutter entscheiden können, ohne vorherige
Beratung, wobei die Kosten für die Tötungstat der Staat übernehmen soll.
Nach Meinung der "Initiative Nie Wieder!"
waren die Lebensfeinde in den vergangenen zehn Jahren bewußt "im
Untergrund", um eine Strategie und einen neuen Fahrplan zur Abschaffung
des § 218/219 StGB zu erarbeiten und
sehen nun den richtigen Zeitpunkt und die richtige Konstellation als
gegeben.
Kristina Hänel gab in diesem "Spiel
mit dem Tod" den Startschuß.
Unterstützer der geplanten und
angelaufenen "Umsturzaktion" sind auch Mediziner, die einst den Eid
geschworen haben, alles zu tun, um Leben zu retten und es zu unterlassen,
zu töten.
Wir erinnern uns, daß vor einigen Jahrzehnten - also vor Auschwitz
- ebenfalls Mediziner ihren geleisteten Eid vergasen und ...
Leo Alexander stellte Mitte der vierziger Jahre fest:
"Am Anfang standen zunächst nur feine
Akzentverschiebungen in der Grundhaltung der Ärzte."
Heute, wir schreiben das Jahr 2018:
-
Sogar der
Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, ist bei
diesem "Kampf um Leben oder Tod" mit von der Partie:
"Wir würden sehr begrüßen, wenn die Politik sicherstellt, dass Ärztinnen
und Ärzte betroffene Frauen nach medizinischen Standards (Anm.:Töten von
ungeborenen Kindern) versorgen können, ohne von
sogenannten Lebensschützern diffamiert und in der Ausübung ihres Berufs
zum Teil massiv gestört zu werden".
-
Und sein Kollege, Christian Albring, "Präsident
des Berufsverbandes der Frauenärzte" meint: "Damit helfen wir den Frauen
und Mädchen in Not" (Anm. mit der Veröffentlichung einer
Kinderabtreiber-Liste)
-
Wir erleben z.Zt. wieder eine Zuspitzung, angefeuert durch TV +
Printmedien, denn die nächsten Gerichtstermine, 29.8. und 6.9., liegen
sehr nahe vor uns.
Die Macht der Medien auf Politiker, aber auch auf unabhängige Richter
ist viel größer, als wir annehmen.
Wenn dann auch noch Berichte einseitig oder mal unwahrheitsgemäß in die
Öffentlichkeit gelangen ... das ist Kalkül und zur Durchsetzung des
gesetzten Zieles, aus Sicht der Lebensfeinde, ein legitimes Mittel.
Wir Lebensrechtler haben keine Angst, auch wenn die Lebensfeinde
in in der Überzahl zu sein scheinen.
Wir Lebensrechtler werden uns weiter dafür einsetzen, daß jeder
Mensch
sein absolutes Lebensrecht nicht nur hat, sondern es auch behält.
Wir Lebensrechtler wissen:
Wir sind auf der Gewinnerseite - denn GOTT ist mit uns!
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nternet |
Ist es
Werbung - oder ist es "nur" Information
über das Töten von ungeborenen Kindern?
Heute, dem 29.8.2018 biginnt um 9:00 Uhr ein
Prozeß gegen zwei Medizinerinnen aus Kassel,Nora Szász und Natascha
Nicklaus, denen die Staatsanwaltschaft den Verstoß gegen 219a StGB
vorwirft. Die Medien stürzen sich regelrecht auf diese zwei neuen Helden (
nach Kinderabtreiberin Kristina Hänel) und Nora Szász läßt sich gerne als
neue "zweite Lichgestalt" und Kämpfer für ein "vermeintliches Recht auf
Werbung für Tötung nach 218" feiern.
Seit einigen Tagen haben Lebensfeinde aus der Politik und Presse das Thema
§219a StGB wieder instrumentalisiert und soll mit dem 29.8. seinen
Höhepunkt finden. Leicht ist es auch für einen Unkundigen der Materie
auszumachen, daß überwiegend die linke Presse und links orientierte
Politiker die Forderung der drei angezeigten Kinderabtreiberinnen auf
Abschaffung des 219a und letztendlich auch 218 StGB unterstüzen und
tatkräftig dabei mitwirken.
Lebens- Freunde |
Lebens-Feinde |
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"Pro Life" |
"Pro Choice" |
Einseitig wird es z.B. im Internet, wenn man auf "google" die Begriffe
"Abtreibung", "Schwangerschaftsabbruch", "§ 219a StGB", "218 StGB",
"Kristina Hänel", "Natascha Nicklaus" oder "Nora Szász" als Abfrage
eingibt.
ZÜberwiegend werden solche Sichergebnisse angezeigt, die überwiegend von
Lebensfeinden, also Menschen, die für das Recht auf straffreie Tötung
eines Kindes vor dessen Geburt einsetzten (man nennt das
Selbstbestimmungrecht der Frau) und findet von Lebensrechtlern oder
Organisationen, die sich für das Menschenrecht auf Leben für Alle
einsetzen, ganz ganz wenige Berichte.
Entlarvt wird dabei die vielleicht kleinere Lüge der Lebensfeinde, daß
Mütter, die eine Abtreibung erwägen, meist auf Abtreibungsgegnerseiten im
Internet landen würden.
Das ist schlicht und einfach gelogen, wie man selbst feststellen kann.
Wir halten auch nicht für ausgeschlossen, daß "google" selbst "mit am Ball
ist".
Daß natürlich die Medien durch die Verbreitung von Unwahrheiten
sich gegen ein absolutes Menschenrecht auf Leben positionieren und die
Position der Lebensfeinde stützen und fördern ... von vielen so gewollt!??
Zwei oft genannt
Lügen: |
Mediziner, die
Kinderabtreibungen durchführten, dürften Mütter nicht über
Schwangerschaftsabbruch beraten, ohne mit einer Anzeige rechnen zu
müssen.
Antwort:
Bei all den vielen Anzeigen können wir
belegen, daß das Gegenteil der Fall ist. Die Staatsanwaltschaften
haben auch umfangreichste Information der Kinderabtreiber nie
beanstandet und immer wohlwollend den Abtreibern "eine Brücke
gebaut". |
Mütter hätten keine
"freie Arztwahl", den "Kinderabtreiber" ihres ungeborenen Kindes
auswählen oder bestimmen zu können.
Antwort:
Die Mutter werden von den staatlich anerkannten Beratungsstellen
auch darüber informiert, welcher Mediziner, wo und wie
Kinderabtreibungen durchführt. Natürlich hat die Mutter freie
Arztwahl |
Die "Kinderabtreiber" würden nicht um des "Vermögenswillen" handeln,
denn es lohne sich kaum, da man für einen Schwangerschaftsabbruch
nicht viel (Euros) erhalten würde.
Antwort:
Hier sei nur Kinderabtreiber Friedrich Stapf als Beispiel in München
genannt, der von Kinderabtreibungen lebt ... gut davon lebt, das er
anderen das Leben nimmt. Man schaue auf sein Haus am Starnberger
See, auf seine dicken Karossen und seine teuren Hobbys. |
Egal, wie das Gericht heute in Kassel entscheiden wird,
der Kampf um das Menschenrecht auf
Leben,
wird weitergeben.
Wenn es auch einmal dazu kommen sollte,
daß demokratisch gewählte Politiker aus
einem UNRECHT ein RECHT machen würden,
es hätte
keine Rechtskraft, da "Töten/Morden" gegen das Naturgesetz
und gegen die Geboten GOTTES verstößt
Lebensrechtler werden immer die Gebote Gottes
höher erachten als UNRECHTGESETZE,
die gegen das
uneingeschränkte Lebensrecht eines jeden Menschen
(ob vor oder nach seiner Geburt) gerichtet sind
Lebensfeinde kämpfen für eine "Kultur des Todes",
Lebensrechtler für eine "Kultur des
Lebens".
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07.09.2018 |
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