Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt !

www.Babycaust.de

"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

Hier bezieht sich alles auf die Abtreibung - Tötung eines ungeborenen Kindes -

Wahnsinn !
Was wir derzeit in Deutschland und in anderen Ländern erleben, kann nur noch mit

"der absolute Wahnsinn" bezeichnet werden,
... und nach dem Wahnsinn folgt der CHAOS - Anarchie !

 

Mit dem Zusammenbruch des "Dritten Reiches" hat die
"Verbrecherei" nicht aufgehört ... im Gegenteil,
sie hat sich weiterentwickeln, weiter verbreitet
 und die Methoden werden immer teuflischer.

Wir erleben gerade die
Pervertierung der Werte
So wie es in der Hl. Schrift für die Endzeit vorhergesagt ist.
 

Zur Zeit erleben wir eine Hetze gegen Irland,
 die am 25.5.2018 über ein neues Tötungsgesetz
(das nennt man geschönt Abtreibungsrecht)
abstimmen sollen.
Die Lebensfeinde fordern
Abschaffung des Menschenrechts auf Leben für alle.


Es gibt kein Abtreibungsrecht !
Es gibt kein Recht auf Töten eines Menschen!

Abtreibung ist immer Unrecht !!
Es gibt Unabstimmbares

Auch demokratische Mehrheiten können
aus
UNRECHT kein RECHT machen !!

Die Tötung eines unschuldigen, wehrlosen
Menschen vor seiner Geburt
ist ein
"verabscheuungswürdiges Verbrechen"*!
(Papst Johannes Paul II., Papst Benedikt XVI., Papst Franziskus)
 

 

In Deutschland bereiten sich die Lebenfeinde
auf den Berufungsprozeß der
Kindestöterin im Mutterleib, Kristina Hänel,
am ..... vor dem Landgericht Gießen vor.

Hänel will politisch oder juristisch
das Recht für Frauen erkämpfen,
sich über die Tötung eines Kindes informieren zu können.
Hänel hat scheinbar in ihrer Besessenheit noch nicht bemerkt,
das es dieses Recht auf Information schon seit Jahrzehnten gibt!

Hänel kommt mit "dem Informationsrecht daher", obwohl es
ihr in zweiter Linie darum geht, das Tötungsmediziner in Deutschland öffentlich und straffrei ihre "Dienstleistung Töten eines noch nicht geborenen Menschen" anbieten können.

Doch in erster Linie geht es darum, den § 218 StGB
zu kippen und aus einem
Tötungs-Unrecht ein Tötungs-Recht zu machen.

Am besten ohne Zeitrahmen und Zwangsberatung ...
und vom Papa Staat komplett subventioniert.

 


Die beiden Kindestöterinnen im Mutterleib,
Nora Szász und Natascha Nicklaus aus Kassel,
werden am 29.8.2018 vor dem Amtsgericht Kassel
sich zu verantworten haben.


Um in einer juristischen Sache bis zur höchsten Instanz gelangen zuu können, um eine grundsätzliche Entscheidung zu erreichen,
bedarf es in einem gleichen Fall
zweier unterschiedlicher Gerichtsentscheidungen.

Von daher ist es heute bereits leicht zu erraten,
wie die Gerichte entscheiden werden

 


 

 Entscheidung des Landgerichts Bayreuth
zum § 219a StGB
(unerlaubter Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft)

 

 

Zitiert aus der Entscheidung:

"Das Verbot, Schwangerschaftsabbrüche anzubieten, wurde in § 219a StGB deshalb ausgesprochen und unter Strafe gestellt, um zu verhindern, dass die Abtreibung in der Öffentlichkeit als etwas normales dargestellt und kommerzialisiert wird.
Mit dieser Vorschrift kommt der Staat seiner Verpflichtung nach, ungeborenes Leben zu schützen. Eine einschränkende Auslegung dieser Vorschrift dahingehend, dass sachliche Informationen eines Arztes über seine Bereitschaft zum Schwangerschaftsabbruch erlaubt sind, scheitert am eindeutigen Wortlauf des § 219a Abs. 1 StGB und dem Willen des Gesetzgebers.

Wie sich aus § 219a Abs. 2 StGB ergibt, ist es dessen Wille, dass Frauen, die abtreiben und sich darüber kundig machen wollen, welche Ärzte einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, über die anerkannten Beratungsstellen oder andere Ärzte, nicht aber über die Öffentlichkeit informiert werden."

Hier die vollständige Entscheidung des Landgerichts Bayreuth als pdf-Dokument

 


 

Man darf feststellen:
Durch die Entscheidung vom 25.2.1975 und durch die Entscheidung vom 28.5.1993 erklärte das deutsche Bundesverfassungsgericht das Recht auf Leben und den Schutz des menschlichen Lebens zu Bestandteilen der deutschen Bundesverfassung.

Demnach ist die fristgerechte Tötung von ungeborenen Menschen in Deutschland rechtswidrig.
In einem Rechtsstaat darf aber ein rechtswidriges Gesetz niemals angewendet werden.

Wie können demokratische Politiker demokratische Unrechtsgesetze beschließen, um demokratische Verbrechen durchzusetzen?

 

 


 

 

 

 

 

 

Schon wieder ein Vergleich
 


In Deutschland werden jährlich ca. 8-10 Millionen Menschen unter Narkose operiert.
Etwa 43.000 Menschen wachen nicht mehr auf.
= 0,43%
 

Weltweit werden jährlich ca. 56 Millionen Abtreibungen durchgeführt (Ein Großteil durch das Pestizid Mifegyne).
Etwa 47.000 Frauen sterben dabei.
= 0,083%
 

Das Kind stirbt bei seiner Abtreibung zu 100 %.
Die Mutter stirbt ggf. bei der Abtreibung ihres Kindes in nur 0,083 % der Fälle.
 

Hirn einschalten ... nachdenken!

 


Noch sicherer geht es für die Mutter nicht,

die ihr Kind im Mutterleib töten läßt !

Der Mutter bleibt immer das Risiko,
bei der Tötung ihres Kindes zu sterben !

 

Darum:
Rettet auch das Leben der abtreibungswilligen und gefährdeten Mütter!

deshalb:
 

Stoppt
die

Abtreibung


 


 

 


Man kann davon ausgehen, das mindestens zwei Personen in München diese Forderung der Stadträtin Berger gar nicht gerne hören und
diese vielleicht bekämpfen werden:
 

1. Friedrich Andreas Stapf:
Er hat eine über 400 m² große Praxis im sog.

"Ärztehaus Medicare Freiham" angemietet und dürfte monatlich einen fünfstelligen Eurobetrag an Miete zahlen müssen. Sein Vertrag läuft noch mindestens bis 2025.
Stapf muß eine gewisse Anzahl an Kinderabtreibungen durchführen, um die Kosten zahlen und leben zu können.

Durch eine veröffentlichte Liste von Abtreibern kann er davon ausgehen, daß seine Praxis nicht mehr den erforderlichen "Umsatz an Kinderabtreibungen" macht und das träfe ihn existentiell.

 

2. Hans Hammer
Der Unternehmer und CSU-Schatzmeister ist letztendlich der Eigner des "Ärztehauses Medicare Freiham". Er hat Stapf einen Großteil der zu vermieteten Fläche für die Kinderabtreibung "zur Verfügung gestellt" und dürfte daran interessiert sein, daß die Mietzahlungen auch weiterhin gesichert sind.

Als Immobilien-Unternehmer versteht er nur zu gut: Mehr Konkurrenz unter Müncheners Abtreibern bedeutet weniger Abtreibungen im "Medicare Freiham", weniger  Einnahmen für seinen Mieter und deshalb womöglich ein baldiges aus dieses Praxisbetriebs als Mieter?

 


 



Initiative Nie Wieder!
Cestarostraße 2,  D 69469 Weinheim
Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928
E-Mail: info@babycaust.de

- Freiheit ist das Recht, Anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen -
                                                                            (George Orwell, 1903
-1950)
 


 Offener Brief:

 

An die
Ehrenamtliche Stadträtin
Anja Berger
Marienplatz 8
80331 München

                                                   
  

Grüß Gott Frau Ehrenamtliche Stadträtin Berger!
 

Bis in den Odenwald ist Ihre Forderung aus München zu hören, daß in Zukunft schwangere Frauen auch in der bayerischen Metropole auf eine öffentliche Liste zurückgreifen können sollen, aus der sie den Tötungsarzt für ihr ungeborenes Kind auswählen.

Der „Initiative Nie Wieder!“ ist klar, daß eine „Grünen-Politikerin“ sich für Bäume, Fledermäuse oder Frösche einsetzt und diese schützt, doch nicht für das Lebensrecht ungeborener Kinder!
 

Ungeachtet dieser Tatsache sollte Frau Ehrenamtliche Stadträtin sich allerdings erst einmal sachlich mit der Materie vertraut machen, bevor sie eine Pressemeldung verschickt und über den § 219a StGB Unwahrheiten verbreitet. Mag sein, daß Frau und Stadträtin sein vielleicht ausreicht, um dekadente Bürger zu überzeugen, die sind aber, Gott sei Dank, noch nicht in der Überzahl.
 

Als Weiterbildungsmaßnahme empfehle ich Ihnen den Podcast des „StadtRadio Göttingen/107,eins“ vom 21.9.2018 („Eine Stunde - ein Thema -  § 219a abschaffen oder nicht?“). Dort hören Sie Prof. Dr. Gunnar Duttge, Leiter der Fakultät „strafrechtliches Medizin-und Biorecht“ an der Uni Göttingen, also der Experte schlechthin. Der Rechtswissenschaftler erklärt sachlich und leicht verständlich, worum es beim § 219a StGB
genau geht.
 

Unter dem LINK
http://www.stadtradiogoettingen.de/beitraege/soziales/abtreibungswerbungsverbot__219a_
abschaffen_oder_nicht/index_ger.html
        

finden Sie den Beitrag.

Bitte investieren Sie einmal die 40 Minuten für dieses aktuelle Streitthema, um sich sachkundig zu machen. Auch als Grünen-Politikerin sollte es Ihnen vorrangig um das Lebensrecht der ungeborenen Kinder und Hilfen für deren Mütter in Not gehen und nicht um besseren Zugang zu Tötungsmedizinern.


Weinheim, 24. August 2018
Mit freundlichen Grüßen
Initiative Nie Wieder!
gez. Klaus Günter Annen

 

Am 23.8.2018 meldete das ARD-Magazin Kontraste:
Immer weniger Ärzte bieten
Schwangerschaftsabbrüche an

Der ausgestrahlte Beitrag des "Magazins aus Berlin" wollte offentlichtlich den Eindruck erwecken, daß wir Lebensrechtler militant seien und sich deshalb kaum noch ein Mediziner trauen würde, "Abtreibungen" durchzuführen.

Behauptet wird:
"Die Zahl ist nach einer Berechnung des Statistischen Bundesamtes für das
"ARD-Politmagazin Kontraste" seit 2003 um 40 Prozent zurückgegangen -"

Wir haben heute (24.8.2018) beim "Statistischen Bundesamt" nachgefragt
 und wollten die Angaben bestätigt wissen:
 

Ein Mitarbeiter des Statistischen Bundesamtes wußte von einer Anfrage des Bayer. Rundfunks vor einigen Monaten, konnte aber nicht bestätigen, daß das "ARD-Politmagazin Kontraste" diesbezüglich überhaupt angefragt hätte.

Es zeugt von wenig Seriösität und "ausgewogener Berichterstattung", wenn sich das
"ARD-Politikmagazin Kontraste" auf diese Stufe hinunter begibt und durch nicht korrekte
 FAktenwiedergabe Abtreibungslobbyisten und somit die Kinderabtreibung unterstützt.

Die "Kontraste-Macher" haben scheinbar die möglichen Folgen
für ihren eigenen Job außer acht gelassen,
denn jedes abgetriebene, getötete Kind könnte morgen einer ihrer zahlenden Zuschauer/Zuhörer sein ...
... und wenn diese fehlen, weil abgetrieben, ..... ?
 

Lebensrechtler sollten prüfen, ob sie in Zukunft
den öffentlich rechtlichen Sendeanstalten
überhaupt noch ihr Vertrauen schenken können.!
 

 

 

Es wird immer verrückter!

 

Im Jahre 2005 entschied das Landgericht Bayreuth in einem ähnlich gelagerten Fall wie "Kristina Hänel Gießen", (Verstoß gegen § 219a StGB) und verhängte eine Geldstrafe von 8.000 Euro. Dieses Urteil hat sich nicht nur bei allen Kinderabtreibern herumgesprochen, sondern auch Ärztekammern wiesen ihre Mitglieder auf das Urteil hin und mahnten zur Vorsicht. So zum Beispiel die Bezirksärztekammer Südwürttemberg mit ihrem Rundschreiben 2/2006 an die Mitglieder:

Das Landgericht Bayreuth hat am 10.02.2005 – Az.: 2 Ns 118 Js 12007/04 – ein Urteil des Amtsgerichts Bayreuth bestätigt, das einen niedergelassenen Arzt wegen unerlaubter Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft verwarnt und eine Geldbuße von 40 Tagessätzen zuje 200 € auferlegt hatte.
Der Arzt hatte auf seinen Webseiten im Internet Schwangerschafts-abbrüche als medizinische Leistung angeboten. Unter dem Stichwort „Operationen“ hatte er neben anderen medizinischen Leistungen auch die Durchführung von „Schwangerschaftsabbrüche durch Instrumente und Medikamente“ angeboten.
 
Die Webseiten des Arztes waren der Öffentlichkeit frei zugänglich. Über die Internetsuchmaschine „Google“ wurden Interessierte durch Eingabe des Suchbegriffs „Schwangerschaftsabbrüche“ unter anderem auf die Internetseiten des Arztes verwiesen.
Das Amtsgericht Bayreuth und das Landgericht Bayreuth sahen hierin einen Verstoß gegen § 219 a StGB. Nach § 219 a StGB wird unter anderem bestraft, wer „öffentlich, [...] oder durch Verbreiten von Schriften [...] seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise [...] eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Forderung eines Schwangerschaftsabbruchs [...] anbietet [...]“.

Sämtliche dieser Tatbestandsmerkmale hatte der Angeklagte nach Auffassung des AG Bayreuth und LG Bayreuth erfüllt. Denn der Angeklagte hat auf seinen Internetseiten angeboten, dass er Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Interessierte hatten die Möglichkeit, auf die Internetseiten und damit das Angebot des Arztes Zugriff zu nehmen. Da der Arzt auf seinen Webseiten das Tätigkeitsfeld seiner gynäkologischen Praxis erklärt hatte und für Jedermann erkennbar gewesen ist, dass bei in Anspruchnahme der einzelnen medizinischen Leistungen das übliche ärztliche Honorar zu entrichten ist, hatte der Arzt nach Auffassung des LG Bayreuth auch gehandelt, um einen Vermögensvorteil zu erlangen.

Bei seiner Entscheidung hat das LG Bayreuth auch berücksichtigt, dass ein Arzt grundsätzlich gemäß Art. 12 GG das Recht hat, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, welche Leistungen in seiner Praxis erbracht werden.
Die Vorschrift des § 219 a StGB hat dieses Recht aber eingeschränkt, weil hier das Recht auf Berufsausübung das Recht des ungeborenen Lebens tangiert.
Das Gericht weist darauf hin, dass der Staat mit der Vorschrift des § 219 a StGB seiner Verpflichtung nachkommt, ungeborenes Leben zu schützen.
Frauen, die abtreiben und sich darüber informieren möchten, welche Ärzte einen solchen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, können dies über anerkannte Beratungsstellen oder andere Ärzte tun. Es gibt aber kein Recht der betroffenen Frauen, über die Öffentlichkeit hierüber informiert zu werden.

Nach Auffassung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg ist das Urteil des LG Bayreuth im Ergebnis korrekt.

Ein vergleichbarer Fall in unserem Zuständigkeitsbereich würde mit großer Wahrscheinlichkeit ebenso entschieden werden.
Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und hierüber im Internet informieren, empfehlen wir dringend, diese Angaben aus ihrer Webseite herauszunehmen.
ÄK-515.12

Es ist der "Initiative Nie Wieder!" nicht verständlich, daß die betroffenen Mediziner, die Ärztekammern, Parteien und Politiker, feministische Verbände und Beratungsstellen sowie die Medien diesen, wie sie es heute nennen, "unzumutbaren Zustand" akzeptierten und Frauen einfach ihrem Schicksal überließen, weil sie - nach heutiger Sicht - sich nicht umfassend informieren konnten.
Über 10 Jahre forderten Lebensrechtler die Staatsanwaltschaften auf, Abtreibungsärzte die Beachtung geltendes Recht im Bezug auf § 219a StGB) anzumahnen.

Das funktionierte soweit recht gut, denn bis auf wenige Ausnahmen weigerten sich Abtreibungsärzte, sodaß ein Strafverfahren eröffnet werden mußte.
Nun, nach über 10 Jahren, sehen diese Lebensfeinde es auf einmal als ihre Pflicht an, den Frauen die Auswahl des "Henkers ihres ungeborenen Kindes" zu erleichtern. Zunächst will man die Werbung für das

Töten ungeborenen Kindern in der Öffentlichkeit als ganz normale "Information" installieren.
Haben sich die Bürger erst einmal daran gewöhnt werden es die Lebensfeinde einfacher haben, den § 218 StGB, und damit den Schutz des ungeborenen Lebens - zu Fall zu bringen.
Über das Töten ihres ungeborenen Kindes soll, nach Forderung der Lebensfeinde, alleine die Mutter entscheiden können, ohne vorherige Beratung, wobei die Kosten für die Tötungstat der Staat übernehmen soll.

Nach Meinung der "Initiative Nie Wieder!" waren die Lebensfeinde in den vergangenen zehn Jahren  bewußt "im Untergrund", um eine Strategie und einen neuen Fahrplan zur Abschaffung des § 218/219 StGB zu erarbeiten und
sehen nun den richtigen Zeitpunkt und die richtige Konstellation als gegeben.

Kristina Hänel gab in diesem "Spiel mit dem Tod" den Startschuß.
 

Unterstützer der geplanten und angelaufenen "Umsturzaktion" sind auch Mediziner, die einst den Eid geschworen haben, alles zu tun, um Leben zu retten und es zu unterlassen, zu töten.
Wir erinnern uns, daß vor einigen Jahrzehnten - also vor Auschwitz - ebenfalls Mediziner ihren geleisteten Eid vergasen und ...
Leo Alexander stellte Mitte der vierziger Jahre fest: "Am Anfang standen zunächst nur feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung der Ärzte."

Heute, wir schreiben das Jahr 2018:

  • Sogar der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, ist bei diesem "Kampf um Leben oder Tod" mit von der Partie:
    "Wir würden sehr begrüßen, wenn die Politik sicherstellt, dass Ärztinnen und Ärzte betroffene Frauen nach medizinischen Standards (Anm.:Töten von ungeborenen Kindern) versorgen können, ohne von sogenannten Lebensschützern diffamiert und in der Ausübung ihres Berufs zum Teil massiv gestört zu werden".


  • Und sein Kollege, Christian Albring, "Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte" meint: "Damit helfen wir den Frauen und Mädchen in Not" (Anm. mit der Veröffentlichung einer Kinderabtreiber-Liste)



  • Wir erleben z.Zt. wieder eine Zuspitzung, angefeuert durch TV + Printmedien, denn die nächsten Gerichtstermine, 29.8. und 6.9., liegen sehr nahe vor uns.

    Die Macht der Medien auf Politiker, aber auch auf unabhängige Richter ist viel größer, als wir annehmen.
    Wenn dann auch noch Berichte einseitig oder mal unwahrheitsgemäß in die Öffentlichkeit gelangen ... das ist Kalkül und zur Durchsetzung des gesetzten Zieles, aus Sicht der Lebensfeinde, ein legitimes Mittel.

    Wir Lebensrechtler haben keine Angst, auch wenn die Lebensfeinde in in der Überzahl zu sein scheinen.
    Wir Lebensrechtler werden uns weiter dafür einsetzen, daß jeder Mensch
    sein absolutes Lebensrecht nicht nur hat, sondern es auch behält.
    Wir Lebensrechtler wissen:
    Wir sind auf der Gewinnerseite
    - denn GOTT ist mit uns!

 

nternet

Ist es Werbung - oder ist es "nur" Information
über das Töten von ungeborenen Kindern?

Heute, dem 29.8.2018 biginnt um 9:00 Uhr ein Prozeß gegen zwei Medizinerinnen aus Kassel,Nora Szász und Natascha Nicklaus, denen die Staatsanwaltschaft den Verstoß gegen 219a StGB vorwirft. Die Medien stürzen sich regelrecht auf diese zwei neuen Helden ( nach Kinderabtreiberin Kristina Hänel) und Nora Szász läßt sich gerne als neue "zweite Lichgestalt" und Kämpfer für ein "vermeintliches Recht auf Werbung für Tötung nach 218" feiern.

Seit einigen Tagen haben Lebensfeinde aus der Politik und Presse das Thema §219a StGB wieder instrumentalisiert und soll mit dem 29.8. seinen Höhepunkt finden. Leicht ist es auch für einen Unkundigen der Materie auszumachen, daß überwiegend die linke Presse und links orientierte Politiker die Forderung der drei angezeigten Kinderabtreiberinnen auf Abschaffung des 219a und letztendlich auch 218 StGB unterstüzen und tatkräftig dabei mitwirken.
 

Lebens- Freunde

Lebens-Feinde

"Pro Life"

"Pro Choice"


Einseitig wird es z.B. im Internet, wenn man auf "google" die Begriffe "Abtreibung", "Schwangerschaftsabbruch", "§ 219a StGB", "218 StGB", "Kristina Hänel", "Natascha Nicklaus" oder "Nora Szász" als Abfrage eingibt.
ZÜberwiegend werden solche Sichergebnisse angezeigt, die überwiegend von Lebensfeinden, also Menschen, die für das Recht auf straffreie Tötung eines Kindes vor dessen Geburt einsetzten (man nennt das Selbstbestimmungrecht der Frau) und findet von Lebensrechtlern oder Organisationen, die sich für das Menschenrecht auf Leben für Alle einsetzen, ganz ganz wenige Berichte.

Entlarvt wird dabei die vielleicht kleinere Lüge der Lebensfeinde, daß Mütter, die eine Abtreibung erwägen, meist auf Abtreibungsgegnerseiten im Internet landen würden.
Das ist schlicht und einfach gelogen, wie man selbst feststellen kann.
Wir halten auch nicht für ausgeschlossen, daß "google" selbst "mit am Ball ist".

Daß natürlich die Medien durch die Verbreitung von Unwahrheiten
sich gegen ein absolutes Menschenrecht auf Leben positionieren und die
Position der Lebensfeinde stützen und fördern ... von vielen so gewollt!??
 

Zwei oft genannt Lügen:

Mediziner, die Kinderabtreibungen durchführten, dürften Mütter nicht über Schwangerschaftsabbruch beraten, ohne mit einer Anzeige rechnen zu müssen.
Antwort:

Bei all den vielen Anzeigen können wir belegen, daß das Gegenteil der Fall ist. Die Staatsanwaltschaften haben auch umfangreichste Information der Kinderabtreiber nie beanstandet und immer wohlwollend den Abtreibern "eine Brücke gebaut".

Mütter hätten keine "freie Arztwahl", den "Kinderabtreiber" ihres ungeborenen Kindes auswählen oder bestimmen zu können.
Antwort:
Die Mutter werden von den staatlich anerkannten Beratungsstellen auch darüber informiert, welcher Mediziner, wo und wie Kinderabtreibungen durchführt. Natürlich hat die Mutter freie Arztwahl

Die "Kinderabtreiber" würden nicht um des "Vermögenswillen" handeln, denn es lohne sich kaum, da man für einen Schwangerschaftsabbruch nicht viel (Euros) erhalten würde.
Antwort:
Hier sei nur Kinderabtreiber Friedrich Stapf als Beispiel in München genannt, der von Kinderabtreibungen lebt ... gut davon lebt, das er anderen das Leben nimmt. Man schaue auf sein Haus am Starnberger See, auf seine dicken Karossen und seine teuren Hobbys.


Egal, wie das Gericht heute in Kassel entscheiden wird,
der Kampf um das Menschenrecht auf Leben,
wird weitergeben.

Wenn es auch einmal dazu kommen sollte,
daß demokratisch gewählte Politiker aus
einem UNRECHT ein RECHT machen würden,
es hätte
keine Rechtskraft, da "Töten/Morden" gegen das Naturgesetz
und gegen die Geboten GOTTES verstößt

Lebensrechtler werden immer die Gebote Gottes
höher erachten als UNRECHTGESETZE,
die
gegen das uneingeschränkte Lebensrecht eines jeden Menschen
(ob vor oder nach seiner Geburt) gerichtet sind

Lebensfeinde kämpfen für eine "Kultur des Todes",
Lebensrechtler für eine "Kultur des Lebens".



 

 

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