Report-Entwurf von Ms Christine McCafferty über das
„Problem mit unregulierten Gewissenseinwänden“ bei Abtreibung,
Euthanasie und sonstigen lebensbedrohenden medizinischen
(Beratungs-) Handlungen.
1.
Oktober 2010
Sehr geehrtes
Mitglied des Europarates!
Ihr ehrwürdiger Rat ist dabei, einen
Entwurf des Social, Health and Family Affairs Committee zu
behandeln, wonach die Gewissensfreiheit in der Medizin eingeschränkt
werden soll (Women’s Access to Lawful Medical
Care: the Problem of Unregulated Use of Conscientious Objection,
Draft Report, Christine McCafferty).
Krankenhäuser, Pflegeheime,
Behindertenheime, Ärzte, OP-Schwestern und Pflegepersonal sollen
sich in Zukunft nicht mehr aus Gewissensgründen weigern können, bei
Abtreibungen, also bei der Tötung ungeborener Kinder, bei Euthanasie
und sonstigen medizinischen (Beratungs-) Handlungen, die im krassen
Gegensatz zur christlichen Moral stehen, mitzuwirken.
Alle anderen Mitarbeiter/innen eines Krankenhauses
vom Direktor/Direktorin abwärts bis zur Schreibkraft wären in je
verschiedener Weise ebenso betroffen.
Dieser Antrag widerspricht unserer
gemeinsamen europäischen Tradition und dem politischen Erbe der
Rechtsstaatlichkeit, sowie der Menschenrechtserklärung der Vereinten
Nationen vom 10.12.1948 und der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK).
>>> zum
Protest
Wie Artikel 18
u. 19 der UNO-Menschenrechtserklärung, schützen Artikel 9 der EMRK
vom 4. November 1950 und die nachfolgenden Protokolle explizit das
Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit und besagen,
dass dieses Recht notwendig ist für Gesundheit und Moral in einer
demokratischen Gesellschaft (Art. 9 §2). In Artikel 10 §1 geht es um
das Recht der freien Meinungsäußerung „ohne Eingriff
öffentlicher Behörden“.
Im Namen der Gewissensfreiheit ersuchen wir Sie dringend,
diesem Entwurf auf gar keinen Fall zuzustimmen.
Gewichtige
Gründe für die Ablehnung des Reports von Ms. McCafferty:
1) Zum Titel „problem
of unregulated use of conscientious objection“:
Von der Natur der Sache her dürfen Gewissensvorbehalte
durch Eingriff öffentlicher Behörden nicht reguliert werden.
Es ist inakzeptabel, dass von staatlicher oder überstaatlicher Seite
(EU und Europarat) Kritik am unregulierten Charakter der
Gewissensvorbehalte geübt wird. Die Gewissensvorbehalte entziehen
sich jeglicher staatlicher Regelung. Jeder einzelne ist für
christlich moralische Entscheidungen vor Gott selbst verantwortlich.
2) Die Ablehnung
der Beihilfe zu Handlungen, die christlich-moralisch verwerflich
sind, wird in McCaffertys Report in höchst unstattlicher Weise
geächtet, anstatt geachtet und respektiert.
3) Abtreibung,
also die Tötung ungeborener Kinder, ist niemals gutzuheißen.
4) Euthanasie,
also die Tötung von „lebensunwertem Leben“, ist nur in barbarisch
totalitären Regimen (Kommunismus, Nationalsozialismus) für gut
geheißen worden.
5) Es ist
offensichtlich, dass die Abtreibung zu einer Verrohung, besonders im
Umgang mit alten und kranken Menschen führt und prinzipiell zu einer
menschenverachtenden Einstellung gegenüber dem menschlichen Leben
beiträgt. Die sogenannte „Euthanasie“ ist eine der Konsequenzen
dieser Verrohung. Das darf nicht
gefördert werden.
6)
Sozialpolitisch gesehen fehlt heute schon eine ganze Generation von
Menschen, wie Sie und ich, welche durch Abtreibung ihr Leben
verloren haben und im realwirtschaftlichen Generationenvertrag
schmerzlich fehlen.
>>> zum
Protest
7)
Die von McCafferty verlangte
Einrichtung von offiziellen Beschwerde-Mechanismen zur Kontrolle von
Gewissenseinwänden (Pkt.4 ff.) gegen moralisch verwerfliche
Handlungen,
führt zur Stigmatisierung und zur
offensichtlich gewünschten Einschränkung der Meinungsfreiheit von
Personen mit aufrechtem Gewissen oder zu deren beruflicher
Diskriminierung.
8) Nachdem kaum
jemand auf Arbeitsplatz, Einkommen und Karriere verzichten kann,
nimmt diese Einrichtung den Menschen
ihre individuelle Freiheit weg und zwingt sie, auch
unmoralische Handlungen zu setzen, was zu einer negativen
gesellschaftlichen Umerziehung führt.
9) Wird dieser moralisch nicht zu rechtfertigende Antrag
von Ihnen nicht abgelehnt, würde er durch das Europäische Parlament
und die Europäische Kommission in den Mitgliedsstaaten des
Europarates mit Hilfe der Medien „schön geredet“ und bewußt
fälschlicherweise als gesetzlich zu verankerndes Menschenrecht
lanciert und behandelt werden.
10) Als direktes Resultat würden nicht nur individuelle
Dienstleister im Gesundheitsbereich (medical health care providers)
mit aufrechten, christlichen Moralprinzipien gezwungen werden, ihre
Praxen zu schließen, sondern auch alle Krankenanstalten,
Behinderten- und Pflegeeinrichtungen, sowie Altersheime,
insbesondere unter geistlicher Führung. Dies würde für die ohnehin
schon schwer überlasteten, staatlichen Haushalte enorme zusätzliche
Belastungen bringen und gefährlichen, sozialen Unfrieden stiften.
11) Bedenken Sie
bitte, dass eine allfällige Einschränkung der Gewissensfreiheit sich
auch schnell gegen Sie persönlich richten kann. Die Verrohung in der
medizinischen Behandlung macht vor niemandem halt.
Zur Bewahrung bürgerlicher Freiheiten und der
Würde des menschlichen Lebens, appellieren wir an Sie, effektiv
gegen diesen Entwurf zu argumentieren und ihn aus wohl überlegten
Prinzipien abzulehnen. Wir hoffen, daß Sie gegen diesen Beschluß
stimmen und danken Ihnen dafür!
Quelle:http://tfp.at/petitiongewissensfreiheit.php |