Pressemitteilung
Lebensrechtler Günter Annen
knapp einer
30-tägigen Haftstrafe entgangen!
Die Weinheimer Polizei wollte heute den deutschen
Lebensrechtler Günter Annen per Haftbefehl in die Justizanstalt Mannheim
überführen. Er sollte eine Haftstrafe von 30 Tagen antreten. Die "Christlich-Soziale-Arbeitsgemeinschaft"
(CSA) in Österreich hat die Geldstrafe übernommen und konnte so die
Inhaftierung verhindern.
Was hat denn Annen verbrochen?
In seiner Presseaussendung vom 18.12.2007 mit der
Überschrift “Getroffene Hunde bellen“, verteidigte Annen Bischof
Gebhard Fürst, der wegen seinen Aussagen zur Stammzellforschung von
18 deutschen Professoren öffentlich heftig attackiert worden ist.
In der inkriminierten Pressemeldung stellte sich Annen auf die Seite
des Bischofs und verurteilte ebenfalls die Versuche an Embryonen.
Seine Kritik richtete sich insbesondere gegen den Bonner
Wissenschaftler Brüstle, der an Embryonen, „abgetriebenen“ Menschen,
experimentiert und forscht. Die abgetriebenen Kinder werden aus Israel
geliefert und nach Deutschland zu Forschungszwecken verkauft. Und das
alles mit Zustimmung von Israel und Deutschland.
In Annens Pressemeldung hieß es weiter:
Die demokratischen Verbrechen unserer Zeit müssen mit
harter Sprache angeprangert werden, damit sie in das Bewußtsein der
Menschen gerückt werden. Der Geist von Auschwitz ist immer noch lebendig.
Der Geist von Auschwitz muß überwunden werden!“
Das Amtsgericht Weinheim verurteilte Annen am
12.11.2008 zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen. Richter Henninger
wertete die Aussage Annens als eine nicht hinzunehmende Schmähkritik.
Annen hatte beantragt, das Gericht möge den Bonner Wissenschaftler Brüstle
als informierten Vertreter laden. Der Antrag wurde abgelehnt.
In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht
Mannheim am 26.3.2009 bestätigte der Richter Lindenthal und die
Schöffen das Urteil des Amtsgerichtes.
Die eingereichte Revision wurde vom 3. Strafsenat des
Oberlandesgerichtes Karlsruhe (Vorsitzender Richter Schwab,
Richterin Frank und Richterin Hecking) verworfen.
Eine eingelegte Verfassungsbeschwerde ist noch nicht
erledigt.
In diesem Zusammenhang ist interessant, daß der
Bundesgerichtshof eine Entscheidung zum „Stammzellen-Patent“ des Oliver
Brüstle (DE 197568654) im November 2009 vertagte, um eine
Vorabentscheidung über die Auslegung der europäischen Biopatentrichtlinien
einzuholen.
Das Europäische Recht läßt keinen Zweifel daran, daß
Patente, die auf der Zerstörung menschlicher Embryonen basieren,
unzulässig sind.
Annen hat zu Recht und mit aller Deutlichkeit die
Embryonalforschung und im besonderen die Forschung des Bonner
Wissenschaftlers Brüstle angeprangert.
Warum sollte Annen nicht sagen dürfen, die Forschung an
Embryonen oder „embryonalen Zell-Linien“ sei menschenrechtswidrig. Viele
ungeborene Kinder mußten sterben, weil man durch diese wissenschaftlichen
Experimente sich Ergebnisse erhofft, die dem Wohle der lebenden Menschen
dienlich sein könnten.
Ist das nicht der Geist von Auschwitz, der
überwunden werden muß?
Waizenkirchen/Weinheim,
13. Juli 2010
„Christlich-Soziale-Arbeitsgemeinschaft
Österreichs“
gez.
Martin Humer (Obmann der CSA)
Die Würde des Menschen ist
unteilbar!!
Weitere
Informationen unter:
http://www.abtreiber.com/c-m/prozesse/bruestle/oliver-bruestle/m-zeitd.htm
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V.i.S.d.P.:„Christlich-Soziale
Arbeitsgemeinschaft Österreichs“ - CSA -
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