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"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

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Eine Wende in Südkorea

 

(12. Juli 2010/gbd.) – Seit sich Ärzte engagieren, gehen die Abtreibungen deutlich zurück.

Über Jahrzehnte wurden in Südkorea mit offizieller Duldung trotz strenger Gesetzgebung unzählige Kinder noch vor ihrer Geburt getötet. Ende 2009 traten südkoreanische Ärzte an die Öffentlichkeit und setzten sich gegen Abtreibung ein – mit Erfolg: Die Regierung hat im März 2010 Programme in Kraft gesetzt, die unter anderem finanzielle Anreize zum Kinderhaben geben und das bestehende Abtreibungsverbot streng durchsetzen sollen.

Obwohl Abtreibungen in Korea mit sehr wenigen Ausnahmen seit 1973 verboten sind, schauen viele der Strafverfolgungsbehörden weg, solange die Abtreibungen von ausgebildeten Ärzten durchgeführt werden. Ärzten droht bis zu zwei Jahren Gefängnis und/oder der Verlust ihrer Lizenzen für die Durchführung illegaler Abtreibungen, aber nur wenige Fälle wurden vor Gericht verfolgt. Im Jahr 2005 wurden 350000 Abtreibungen durchgeführt. Südkorea hat bei knapp 50 Millionen Einwohnern eine extrem tiefe Geburtenrate von 1,15 %. Nach einem im Juni 2009 veröffentlichten Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) habe Korea laut KBS World, dem einzigen fremdsprachigen Rundfunkprogramm Südkoreas, unter 193 untersuchten Ländern die weltweit niedrigste Geburtenrate. Wie das jüngste Mamma-Info (www.mamma.ch) berichtet, zeichnet sich nun eine Wende ab: Das Gesetz wird neuerdings konsequenter angewendet. Eine junge Ärztevereinigung von mehreren hundert Ärzten spornt die Regierung und die Öffentlichkeit an, das Abtreiben zu stoppen und alles zu unternehmen, um die ungeborenen Kinder und ihre Mütter zu schützen. Anfang 2010 erhob die Ärztevereinigung Strafanzeige gegen bestimmte Abtreibungseinrichtungen und verlangte Bestrafung.

Das Engagement bringt Frucht: Abtreibung wurde in ganz Südkorea ein heiss diskutiertes Thema. Und das bestehende Abtreibungsverbot soll aufgrund diesjähriger Regierungsprogramme strenger durchgesetzt werden. Zudem werden finanzielle Anreize zum Kinderhaben geschaffen.

Quelle:factum-online, 12.7.2010
 

 

 
 

Pressemitteilung

 

Lebensrechtler Günter Annen

knapp einer 30-tägigen Haftstrafe entgangen!

 

Die Weinheimer Polizei wollte heute den deutschen Lebensrechtler Günter Annen per Haftbefehl in die Justizanstalt Mannheim überführen. Er sollte eine Haftstrafe von 30 Tagen antreten. Die "Christlich-Soziale-Arbeitsgemeinschaft" (CSA) in Österreich hat die Geldstrafe übernommen und konnte so die Inhaftierung verhindern.

 

Was hat denn Annen verbrochen?

 

In seiner Presseaussendung vom 18.12.2007 mit der Überschrift “Getroffene Hunde bellen“, verteidigte Annen Bischof Gebhard Fürst, der wegen seinen Aussagen zur  Stammzellforschung von 18 deutschen Professoren öffentlich heftig attackiert worden ist. In der inkriminierten Pressemeldung stellte sich Annen auf die Seite des Bischofs und verurteilte ebenfalls die Versuche an Embryonen. Seine Kritik richtete sich insbesondere gegen den Bonner Wissenschaftler Brüstle, der an Embryonen, „abgetriebenen“ Menschen, experimentiert und forscht. Die abgetriebenen Kinder werden aus Israel geliefert und nach Deutschland zu Forschungszwecken verkauft. Und das alles mit Zustimmung von Israel und Deutschland.

 

In Annens Pressemeldung hieß es weiter:

Die demokratischen Verbrechen unserer Zeit müssen mit harter Sprache angeprangert werden, damit sie in das Bewußtsein der Menschen gerückt werden. Der Geist von Auschwitz ist immer noch lebendig. Der Geist von Auschwitz muß überwunden werden!“

 

Das Amtsgericht Weinheim verurteilte Annen am 12.11.2008 zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen. Richter Henninger wertete die Aussage Annens als eine nicht hinzunehmende Schmähkritik. Annen hatte beantragt, das Gericht möge den Bonner Wissenschaftler Brüstle als informierten Vertreter laden. Der Antrag wurde abgelehnt.

 

In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Mannheim am 26.3.2009 bestätigte  der Richter Lindenthal und die Schöffen das Urteil des Amtsgerichtes.

Die eingereichte Revision wurde vom 3. Strafsenat des Oberlandesgerichtes Karlsruhe (Vorsitzender Richter Schwab, Richterin Frank und Richterin Hecking) verworfen.

Eine eingelegte Verfassungsbeschwerde ist noch nicht erledigt.

 

In diesem Zusammenhang ist interessant, daß der Bundesgerichtshof eine Entscheidung zum „Stammzellen-Patent“ des Oliver Brüstle (DE 197568654) im November 2009 vertagte, um eine Vorabentscheidung über die Auslegung der europäischen Biopatentrichtlinien einzuholen.

 

Das Europäische Recht läßt keinen Zweifel daran, daß Patente, die auf der Zerstörung menschlicher Embryonen basieren, unzulässig sind.

 

Annen hat zu Recht und mit aller Deutlichkeit die Embryonalforschung und im besonderen die Forschung des Bonner Wissenschaftlers Brüstle angeprangert.

Warum sollte Annen nicht sagen dürfen, die Forschung an Embryonen oder „embryonalen Zell-Linien“ sei menschenrechtswidrig. Viele ungeborene Kinder mußten sterben, weil man durch diese wissenschaftlichen Experimente sich Ergebnisse erhofft, die dem Wohle der lebenden Menschen dienlich sein könnten. 

  

Ist das nicht der Geist von Auschwitz, der überwunden werden muß?

 

 Waizenkirchen/Weinheim, 13. Juli 2010

„Christlich-Soziale-Arbeitsgemeinschaft Österreichs“

    gez. Martin Humer (Obmann der CSA)

 

 Die Würde des Menschen ist unteilbar!!

 

Weitere Informationen unter:

http://www.abtreiber.com/c-m/prozesse/bruestle/oliver-bruestle/m-zeitd.htm

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                V.i.S.d.P.:„Christlich-Soziale Arbeitsgemeinschaft Österreichs“ - CSA -    

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Europarats-Ausschuss will Regeln für Gewissensgründe bei Ärzten

 

Ein Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarates will Regeln für Ärzte festschreiben, die eine Behandlung aus Gewissensgründen verweigern. Es müsse ein Gleichgewicht zwischen dem persönlichen Recht auf Gewissensentscheidungen und dem Recht der Patienten auf die gesetzlich zulässige Versorgung in angemessener Frist geben, heisst es in dem am Montagabend, 21. Juni, in Strassburg veröffentlichten Entschliessungsentwurf.

Vor allem bei Schwangerschaftsabbruch und Sterbehilfe kommt es immer wieder zu Streit zwischen Ärzten und Patienten.

 

In dem Entwurf des Appells an die 47 Europarats-Mitgliedstaaten heisst es, die Mediziner sollten verpflichtet werden, unter Umständen ihre Gewissensgründe zurückzustellen. Die Gewissensprobleme müssten zurückstehen, wenn Gesundheit oder Leben des Patienten bedroht seien und wenn es nicht möglich ist, den Patienten rasch an eine andere Gesundheitseinrichtung zu überweisen.

 

Das Recht auf Gewissensentscheidung solle immer nur den Medizinern im konkreten Einzelfall zustehen, nicht aber für öffentliche und staatliche Einrichtungen wie etwa Kliniken insgesamt gelten. - Der im Gesundheitsausschuss der Parlamentarischen Versammlung verabschiedete Entwurf soll im Herbst im Plenum der Europarats-Parlamentarier beraten werden.

entnommen "Kath. Pressedienste" am 22.6.2010     

 

 

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